Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
ELAN Capital-Partners GmbH
Frankfurter Straße 127, 61118 Bad Vilbel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Robert Allig seit 22.4.2020 | Prokura |
Ralf Schülein seit 22.4.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
7 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 7 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ELAN Capital-Partners GmbHBad VilbelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ gem. § 32 KWG zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2023 - Handelsrecht
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
ANHANG zum 31.12.2023Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der ELAN Capital-Partners GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung -RechKredV) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sind jedoch nach § 340a HGB anzuwenden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat per 02.03.2009 gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 KWG die Erlaubnis erteilt, als Finanzdienstleistung
zu erbringen. Ferner hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) per 10. 11. 2009 gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 KWG die Erlaubnis erteilt, als Finanzdienstleistung die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) zu erbringen. Hierbei darf die ELAN Capital-Partners GmbH sich bei der Erbringung der genannten Finanzdienstleistungen nicht Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen. Die Geschäftstätigkeit wurde am 1. 6. 2009 aufgenommen. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Im Jahr 2023 neu angeschaffte bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen Euro 250,00 und Euro 1.000,00 werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre entsprechend der steuerlichen Regelung abgeschrieben. Im Jahr 2021 neu angeschaffte bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu Euro 250,00 wurden als Sofortabschreibung gebucht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Rechnungsabgrenzungsposten waren in Höhe des Teils der Ausgaben in die Bilanz einzustellen, der erst nach dem Abschlussstichtag erfolgswirksam wird. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden unter Beachtung von vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und bewertet. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von Euro 0,00 vorgenommen. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Angabe zu Forderungen
Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden setzen sich aus Beratungsleistungen aus der Anlageberatung, der Finanzportfolioverwaltung und Vertriebsgebühren zusammen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. In dem Posten sind 5.878,15 Euro Umsatzsteuerguthaben enthalten. Angabe zu Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte: In 2023 sind 11.000,00 Euro vom Gesellschafter Ralf Schülein gegen Besserungsschein der Gesellschaft zur Verfüfung gestellt worden. In 2022 sind 15.314,00 Euro vom Gesellschafter Ralf Schülein gegen Besserungsschein der Gesellschaft zur Verfügung gestellt worden. Es besteht eine Verpflichtung aus Darlehen mit Besserungsschein an den Gesellschafter Ralf Schülein in Höhe von Euro 62.690,99 zuzüglich 6 % Zinsen ab Darlehenshingabe. Im Kalenderjahr 2018 wurden Euro 12.703,55 zurückgezahlt, so dass noch ein Betrag von Euro 873,44 offen steht zuzüglich der Zinsen von 6 % auf den Eingangsbetrag am 1.1.2015 von Euro 47.376,99 zuzüglich 2022 15.314,00 Euro insgesamt 62.690,99 Euro zuzüglich 2023 11.000,00 Euro insgesamt 73.690,99 Euro. In 2019 haben die Gesellschafter folgende Beträge gegen Besserungsschein eingebracht: Bokelmann Euro 6.023,00 Ahlig Euro 482,39, Ralf Schülein Euro 13.355,36 und Röck Euro 21.808,61 insgesamt Euro 41.669,36. In 2020 wurden von Ralf Schülein 70.000,00 Euro gegen Besserungsschein eingebracht. In 2021 wurden von Ralf Schülein weitere 6.330,64 Euro erbracht. Aufgliederung der Provisionserlöse Die Provisionserlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert:
Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 38.789,89. Es ergibt sich ein Betrag von Euro 157.172,72 der als Bilanzverlust zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werden Euro 157.172,72 vorgetragen. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Angabe der GF-Bezüge unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigt: Angestellte 0,0 teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 1,0 Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 1 Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers betrug insgesamt Euro 11.126,50. Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung lagen nicht vor. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Bad Vilbel, 28. März 2024 ELAN Capital-Partners GmbH Finanzdienstleistung gem. § 32 KWG, Bad Vilbel Schülein Röck Lagebericht der Gesellschaft 2023Der Bericht wurde zum Jahresabschluss per 31.12.2023 der ELAN Capital-Partners GmbH, Bad Vilbel erstellt. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die Gesellschaft verfügt per 02.03.2009 über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung gemäß §15 Abs.1 i.V.m. § 2 Abs.2 Nr. 3, 4, 5 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und hat zum 01.06.2009 Ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Ferner hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) per 10.11.2009 gemäß §15 Abs.1 i.V.m. § 2 Abs.2 Nr.9 die Erlaubnis erteilt, als Finanzdienstleistung die Finanzportfolioverwaltung zu erbringen. In 2023 folgten die Aktienmärkte ungeachtet der unverändert angespannten geopolitischen Lage einem stetigen Aufwärtstrend. Dieser Trend wurde wesentlich durch die Erwartungen getrieben, dass durch sich verringernde Preisüberwälzungsspielräume die Zinsanhebungspolitik der wichtigsten Zentralbanken in absehbarer Zukunft zu einem Ende kommen würde. Der nach den Gesetzten der Finanzmärkte einsetzende Antizipationsmechanismus bekam zudem durch die anhaltenden Exporte an Deflationspotenzialen seitens der chinesischen Volkswirtschaft stetig zusätzliche Unterstützung. Bemerkenswert waren jedoch die weiterhin steigenden Dispersionsrisiken an den Aktienmärkten. Insbesondere in den USA, wie ebenso an den heimischen Aktienmärkten, wurden die Indexperformances jedoch maßgeblich durch eine relativ kleine Anzahl an Aktiengesellschaften mit hoher Marktkapitalgewichtung positiv beeinflusst. Die schwindende Zinsangst, in Kombination mit dem international steigenden Druck Produktivitätspotenziale zu heben, führten vor allem in den Marktsegmenten der Hochtechnologie mit mehrheitlich Wachstumsaktien zu einer stark steigenden Nachfrage, während die chinesischen Börsen und bei Anlagethemen, die nachhaltigen Anlageuniversen unter teilweise erheblichen Mittelabflüssen zu leiden hatten. Ertragslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte ein neues größeres Mandat auf Grund seiner Komplexität erst zum Jahresende erlöswirksam finalisiert werden. Somit entwickelten sich die Gesamterlöse in 2023 mit EUR 99.431 gegenüber dem Vorjahr mit 93.918 mit +5,9% auf niedrigem Niveau leicht positiv. Durch den Austausch des Datenproviders konnte zwar die Datenqualität deutlich gesteigert werden, doch gingen damit auch deutlich höhere laufende Kosten einher. Eine durchgeführte WpHG Prüfung sowie Steuernachzahlungen belasteten das Ergebnis zusätzlich, so dass für 2023 insgesamt die allgemeinen Verwaltungskosten um 30,3% von vormals EUR 103.990 auf EUR 135.546 anstiegen. Somit beendete die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von EUR 38.790. Finanzlage Die liquiden Mittel der ELAN Capital-Partners GmbH wurden in 2023 ausschließlich auf kurz laufenden Tagesgeld bzw. auf Kontokorrent-Konten angelegt. Hierdurch konnte die Gesellschaft ihren kurzfristigen Finanzverpflichtungen zu jeder Zeit und vollumfänglich nachkommen. Vermögenslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben die Gesellschafter von ELAN Capital-Partners eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage durchführt. So wurde das Stammkapital von Euro 158.000 auf 195.000 erhöht. Die Struktur der Gesellschafter blieb dabei unverändert. Unter Berücksichtigung der Rücklagen (Kapitalrücklage Euro 19.375 und Gewinnrücklage Euro 37.461) sowie des vorgetragenen Bilanzverlustes von EUR 118.383 und der vorzunehmenden Gesamtabzüge (CET1) von EUR 42.199, lagen mit Abschluss des Geschäftsjahres 2023 die anrechenbaren Eigenmittel (IFR) bei EUR 91.254. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Gesellschaft seitens der Gesellschafter zusätzliche Liquidität via Besserungsschein in Höhe von insgesamt EUR 11.000 zur Verfügung gestellt. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres wurden keine Informationen bekannt, welche die künftige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft in 2024 maßgeblich beeinflussen könnten. Risikobericht Mit der bestehenden Kapitalausstattung konnten alle Sollvorgaben hinsichtlich Kapitalausstattung und Liquiditätsanforderungen uneingeschränkt eingehalten werden. In 2023 wurden die Vertriebsaktivitäten durch die Hinzunahme weiterer Kooperationspartner ausgebaut. Mit dem erfolgreichen Abschluss eines größeren Beratungsmandates und dem Aufbau eines neuen Multi-Asset-Ansatzes (TOPAS SBI) dürfte sich sowohl die kurzfristige Erlössituation der Gesellschaft in 2024 markant verbessern, als auch die Gewinnung von neuen Mandaten beschleunigen. Um die hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen auch in 2024 zu gewährleisten und um die steigenden Arbeitsanforderungen zeitnah erfüllen zu können, wurde mit dem Personalaufbau an geeigneten Nachwuchskräften in 2023 begonnen und sollte in 2024 weitergeführt werden. Mit Beginn des neuen Geschäftsjahres 2024 hat die Gesellschaft mit den in 2023 hinzugewonnen Mandaten eine nachhaltige Gewinnschwelle erreicht. Die ELAN Capital-Partners GmbH arbeitet unverändert mit einem flexiblen Vergütungssystem, welches eine vergleichsweise niedrige fixe Gehaltstruktur ermöglicht. Die Gesellschaft hat auch in 2023 wegen der möglichen sich kurzfristig verändernden Erlösstruktur mit ihrer sehr zeitnahen Cashflow-Kontrolle bestehende Kapitalflussrisiken jederzeit in erforderlichem Maße eingrenzen können. Durch die Veränderung der Honorarstruktur durch das Hinzukommen der neuen Mandate, konnte die Gesellschaft die indirekte Abhängigkeit von Marktpreisrisiken bzgl. der Provisionserlöse wesentlich reduzieren. Auch in 2024 arbeitet ELAN Capital-Partners GmbH als Nichthandelsbuchinstitut und geht für ihr liquides Eigenkapital keine zusätzlichen Anlagerisiken ein. So bleiben Tagesgeld- und Kontokorrentanlagen die primäre Anlageform und gewährleisten dadurch eine maximale finanzielle Flexibilität. Die Gesellschafter haben sich in regelmäßigen Sitzungen über die aktuelle Geschäftslage informiert und dabei auch eingehend über die zwischenzeitlich auftretenden Geschäftsrisiken und Maßnahmen zu deren Begrenzung beraten. Es ergaben sich im Berichtszeitraum für die Gesellschaft keine zusätzlichen betriebswirtschaftlichen Risiken. Chancen- und Prognosebericht ELAN Capital-Partners wird für 2024 die Produktpalette verbreitern. Die hierzu initiierten Projektarbeiten zusammen mit dem Kooperationspartner NOWUS Finance ermöglichen es sowohl die künftigen Vertriebsaktivitäten als auch einen qualifizierten Mitarbeiterstab weiter auszubauen. Die 2023 geplante Vergrößerung des Gesellschafterkreises könnte in diesem Geschäftsjahr umgesetzt werden. Mit zwei geschäftsführenden Gesellschaftern, zwei freien Mitarbeitern und zwei Teilzeitkräften bei 6 Personen liegende Mitarbeiterzahl, dürfte die Aufstockung des Personalbestands bei einer nachhaltigen Geschäftsbelebung zeitnah erfolgen. Die Gesellschaft wird auch künftig geeigneten Studenten die Möglichkeit geben, Berufserfahrungen in Form von Praktika in der Gesellschaft zu sammeln. Somit sollten der Gesellschaft für Analyse- und Projektarbeiten zusätzliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft erwartet für 2024, nach den erfolgten Aufwärtsbewegungen an den Aktienmärkten eine steigende Wahrscheinlichkeit für potenzielle Korrekturen. Mögliche Verzögerungen der Zentralbanken, ihre restriktive Politik final zu beenden, könnten zu Enttäuschungen führen. Unverändert besteht mit TOPAS für die Gesellschaft mit ihren marktreifen digitalen Investmentprozessen innerhalb der Branche ein wertvolles Abgrenzungsmerkmal. Mit der erweiterten Produktpalette und dem schon seit letzten Jahres spürbar anwachsenden Interesse an digitalen Steuerungsprozessen ist zu erwarten, dass ab 2024 ELAN Capital die erheblichen Wachstumspotenziale dieses Geschäftsmodells nach langer Vorlaufzeit wird heben und eine signifikante Erlössteigerung nachhaltig erreichen kann.
Bad Vilbel den 13.02.2024 Ralf Schülein Bernhard Röck K. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 1. Januar 2023 bis Dezember 2023 gemäß § 340k HGB i.V.m. § 78 WpIG der ELAN, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)) sowie der WpI-PrüfbV sowie darüber hinaus zu beachtenden Bekanntmachungen und Schreiben der BaFin. Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist im Berichtsabschnitt Wiedergabe des Bestätigungsvermerks enthalten.
Neu-Isenburg, 24. Mai 2024 AWADO
GmbH
Katja Hampe, Wirtschaftsprüferin Alexandra Pfeil, Wirtschaftsprüferin II. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung gemäß §§ 340k, 317 HGB haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Gesellschaft unter dem Datum vom 24. Mai 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ELAN Capital-Partners GmbH, Bad Vilbel Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ELAN Capital-Partners GmbH, Bad Vilbel - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §§ 340k und 317 HGB, unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Wertpapierinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss und mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten, deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt, die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem gemäß § 41 Nr. 3 WpIG, die wir während unserer Prüfung feststellen." III. Zusammenfassende Schlussbemerkung 12 Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 340k HGB fassen wir wie folgt zusammen: 13 Am 26. Juni 2021 ist das Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) in Kraft getreten. Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften des § 2 Abs. 16 WpIG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 (im Folgenden IFR genannt) ein kleines Wertpapierinstitut. Unsere Prüfung hat zu keinen abweichenden Einschätzungen geführt. 14 Das betreute Vermögen beläuft sich zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auf TEUR 324.000 und liegt damit um TEUR 276.000 weit über dem Volumen des Vorjahres (TEUR 48.000). Die Erhöhung des betreuten Vermögens ist auf das starke Wachstum im Bereich Vermögensverwaltungen / Finanzportfolioverwaltung / Fondsmanagement (+ TEUR 141.000) und im Bereich Anlageberatung / Fonds-Advisory (+ TEUR 135.000) zurückzuführen. 15 Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme TEUR 120 und liegt damit leicht über dem Vorjahreswert von TEUR 117. 16 Das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 rd. TEUR 95 (Vorjahr TEUR 97). Es macht damit 79 % (Vorjahr 83 %) der Bilanzsumme aus. Zum Schluss des Geschäftsjahres ergibt es ein Jahresfehlbetrag von TEUR 39 (Vj.: TEUR 12). 17 Die Eigenmittel, gemäß Artikel 9 IFR i. V .m. Artikel 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 95 (Vorjahr TEUR 94). 18 Es bestand kein Anlass zur Bildung von Wertberichtigungen. Die Vermögens- und Schuldposten wurden ordnungsgemäß nachgewiesen und bewertet. Die gebildeten Rückstellungen sind angemessen. 19 Die Risikolage der Gesellschaft ist überschaubar und eine Risikovorsorge war im Berichtsjahr nicht erforderlich. 20 Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist geordnet. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit nachzukommen. 21 Wesentliche Ertragskomponenten der Gesellschaft sind die Provisionserträge (TEUR 64, Vj.: TEUR 79), denen die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen von TEUR 136 (Vorjahr: TEUR 104) gegenüberstehen. Darüber hinaus erwirtschaftete die Gesellschaft sonstige betriebliche Erträge von TEUR 35 (Vj.: TEUR 15). Insgesamt ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von TEUR 39 (Vj.: TEUR 12). 22 Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 haben wir unter dem Datum vom 24. Mai 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 23 Vor dem Hintergrund der Größe der Gesellschaft sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten verfügt das Wertpapierinstitut über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Es bestand ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. 24 Den Pflichten nach dem WpIG sowie den sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften einschließlich der damit verbundenen Anzeigen wurde entsprochen. 25 Die Gesellschaft betreibt kein Kreditgeschäft im traditionellen Sinne. Bis zum Bilanzstichtag wurden keine Kredite, insbesondere auch keine Organkredite nach § 15 KWG bzw. Kredite nach § 64 Abs. 1 Nummer 12 WpIG, vergeben. 26 Es haben sich keine wesentlichen Beanstandungen auf Grund der Prüfung ergeben. C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung I. Gegenstand der Prüfung 27 Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 340k Abs. 1 i.V.m. § 317 HGB die Buchführung, den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. 28 Grundlage für die Durchführung und den Umfang unserer Prüfung waren die allgemeinen handelsrechtlichen und die besonderen für Wertpapierinstitute geltenden Bestimmungen. Die für Abschlussprüfungen geltenden Prüfungsstandards und -hinweise des IDW sowie die einschlägigen Bekanntmachungen und Schreiben der BaFin haben wir beachtet. 29 Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckte sich darauf festzustellen, ob die handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen beachtet worden sind. Ergänzende Bilanzierungsvorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag ergaben sich nicht. Der Lagebericht war darauf zu prüfen, ob er in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und im Einklang mit dem Jahresabschluss steht sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. 30 Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, den Jahresabschluss, den Lagebericht, das Risikofrüherkennungssystem sowie die uns erteilten Auskünfte und vorgelegten Unterlagen. Unsere Aufgabe ist es, diese Angaben und Unterlagen im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. 31 Unsere Prüfung erstreckte sich nicht darauf festzustellen, ob der Fortbestand des Unternehmens zugesichert werden kann. Die Prüfung erstreckte sich ferner nicht darauf festzustellen, ob von der Gesellschaft alle Vorschriften des Steuerrechts, des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie eventuelle Preisvorschriften, die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder gegebenenfalls Verbraucher- und Umweltschutzbestimmungen und dergleichen vollständig eingehalten worden sind. 32 Die Prüfung wurde in der Zeit vom 5. April 2024 bis 24. Mai 2024 vorgenommen; sie erstreckte sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 einschließlich des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023. II. Art und Umfang der Prüfung 33 Art und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts richten sich nach den §§ 316 ff. HGB und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW. 34 Die Prüfungsstrategie ist an den Risikofaktoren der zu prüfenden Gesellschaft ausgerichtet (risikoorientierter Prüfungsansatz). Zur Beurteilung der Risikofaktoren der Gesellschaft und zur Festlegung der Prüfungsstrategie haben wir im Rahmen einer Voruntersuchung sowie auch kontinuierlich im Verlauf der Prüfung Informationen über die ELAN Capital und ihr Umfeld gewonnen. Die Informationsgewinnung erstreckte sich insbesondere auf die Geschäftstätigkeit, die Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken, das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld, das Rechnungswesen, die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze, die Organisation und das Interne Kontrollsystem, das System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken sowie das System zur Messung und Überwachung des wirtschaftlichen Erfolgs. 35 Auf Basis dieser Informationen haben wir, unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorgaben und der Wesentlichkeit, ein risikoorientiertes Prüfungsvorgehen praktiziert. 36 Die Durchführung von Aufbau- und Funktionsprüfungen ist aufgrund des Umfangs des Geschäftsbetriebes nicht bei allen Prüffeldern notwendig bzw. möglich. In Anbetracht der überschaubaren Größe der Gesellschaft und der Übersichtlichkeit der Verfahrensabläufe haben wir im vorliegenden Fall im wesentlichen Einzelfallprüfungen durchgeführt. Die Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Einzelfälle erfolgte in der Regel durch Verfahren der bewussten Auswahl. 37 Folgende Prüfungsschwerpunkte wurden von uns festgelegt:
38 Alle Bilanzposten wurden aussagebezogenen Prüfungshandlungen unterzogen. 39 Angaben im Lagebericht, insbesondere prognostische Angaben, haben wir vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den während der Jahresabschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen beurteilt. 40 Zur Erlangung ausreichender und angemessener Prüfungsnachweise wurden i.d.R. Verfahren der bewussten Auswahl bzw. repräsentative Auswahlverfahren verwendet. 41 Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022. 42 Den rechtlichen Bestand der bilanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten hat die Gesellschaft im Wesentlichen durch Kontoauszüge sowie Rechnungen nachgewiesen. Zu den Bankforderungen und -verbindlichkeiten haben wir eine Bankbestätigung eingeholt. 43 Die von der Geschäftsführung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung liegt uns vor. 44 In der Vollständigkeitserklärung wurde uns versichert, dass in dem vorliegenden Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände und Schuldposten enthalten und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt sind sowie der Lagebericht alle für die Beurteilung der Lage wesentlichen Gesichtspunkte und die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. 45 Die Geschäftsführer haben die erbetenen Aufklärungen und Nachweise erteilt sowie die Vollständigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt. 46 Der "Erfassungsbogen nach § 6 Wpl-PrüfbV (übrige festgestellte Mängel) (SON04W)" wird mangels zu nennender Feststellungen für das Geschäftsjahr 2023 lediglich als Leermeldung zu den Anlagen genommen. D. Abschlussorientierte Berichterstattung I. Geschäftliche Entwicklung im Überblick 47 Im Folgenden stellen wir einige, die Entwicklung der Gesellschaft kennzeichnende Daten aus den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten zwei Bilanzstichtage bzw. Geschäftsjahre dar:
48 Erläuterungen zur geschäftlichen Entwicklung enthalten die nachfolgenden Berichtsabschnitte. 49 Der Schwerpunkt der Aktivitäten im Jahr 2023 lag unverändert in der Erbringung von Anlageberatung sowie der Finanzportfolioverwaltung für Sondervermögen. 50 Im abgelaufenen Geschäftsjahr stiegen die Gesamterlöse auf ein leicht höheres Niveau. So lagen die Provisions- und sonstige betriebliche Erträge im Jahr 2023 bei insgesamt TEUR 99 knapp über dem Vorjahresniveau von TEUR 94 bei gleichzeitig steigenden Verwaltungsaufwendungen von TEUR 104 auf TEUR 136. So beendete die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 39. 51 Das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 rd. TEUR 95 (Vorjahr TEUR 97). Es macht damit 79 % (Vorjahr 83%) der Bilanzsumme aus. II. Vermögenslage 52 Zusammenfassend beurteilen wir die Vermögenslage des Wertpapierinstituts als insgesamt geordnet. Die Aktiva und Passiva sind in der Bilanz vollständig erfasst und nach den gesetzlichen Bestimmungen bewertet. Die Bildung von Risikovorsorge war nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht erforderlich. Die Gesamtkapitalquote liegt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen. 53 Nachfolgende Übersicht ergibt sich nach Zusammenfassungen und Saldierungen, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen wurden, aus den Bilanzen der letzten Geschäftsjahre:
54 Es liegen keine nachrangigen Vermögensgegenstände vor. 55 Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 81 (Vj.: TEUR 86) betreffen auf EUR lautende Guthaben bei deutschen Kreditinstituten. 56 Die Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 15 (Vj.: TEUR 15) betreffen im Wesentlichen ausstehende Beratungshonorare aus der Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung. 57 Die Rückstellungen resultieren insbesondere aus den Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung und die Jahresabschlussprüfung. In den Bilanzpositionen sind keine Fremdwährungsbeträge enthalten. Bedeutende Verträge und schwebende Rechtsstreitigkeiten 58 Nach unseren Feststellungen bestanden im Geschäftsjahr keine bedeutenden Verträge und schwebende Rechtsstreitigkeiten von Bedeutung, die sich auf die Vermögenslage der Gesellschaft auswirken können. III. Liquiditätslage 59 Die Organisation der Gesellschaft gewährleistet die Überwachung der Fälligkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten und damit die Erhaltung der Liquidität. 60 Das WPI war jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit nachzukommen. 61 Die Aufgabe der finanzwirtschaftlichen Steuerung und Kontrolle, die die Liquiditätsdisposition und -überwachung einschließt, wird bei der Gesellschaft aufgrund der geringen Größe des Unternehmens direkt durch die Geschäftsführung wahrgenommen. 62 Die Mittelbindung erfolgt kurzfristig. Zum Abschlussstichtag waren die liquiden Mittel als Sichteinlagen bei der Taunus Sparkasse, Bad Homburg v.d.H. und der Nassauische Sparkasse, Wiesbaden, angelegt. 63 Die Liquiditätslage ist geordnet. Bis zum Ende unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, die auf eine Verschlechterung der künftigen Liquiditätslage hindeuten. 64 Wir erachten die Liquiditätssteuerung und das Risikomanagement vor dem Hintergrund der Größe und Komplexität der Gesellschaft als angemessen und wirksam. IV. Ertragslage 65 Zusammenfassend beurteilen wir die Ertragslage der Gesellschaft als unverändert schwach. Besondere Risiken mit Auswirkung auf die Ertragslage der Gesellschaft sind nach unseren Feststellungen allerdings weiterhin nicht gegeben. Im Geschäftsjahr 2023 haben die Gesellschafter aufgrund der schwachen Ertragslage Einzahlungen gegen Besserungsscheine in Höhe von insgesamt TEUR 11 (Vj.: TEUR 15) geleistet und beabsichtigen dies im Bedarfsfall weiterhin zu tun. 66 Nachfolgende Erfolgsübersicht für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 haben wir zur Beurteilung der Ertragslage nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gegliedert:
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 67 Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. Die getroffenen Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit zu gewährleisten. 68 Die Informationen aus den weiteren geprüften Unterlagen sind in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet. Jahresabschluss und Lagebericht 69 Der Jahresabschluss (vgl. Anlage 1) entspricht in allen wesentlichen Belangen den für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den rechtsformgebundenen und wirtschaftszweigspezifischen Regelungen. 70 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet; die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden. 71 Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Angaben und Erläuterungen. 72 Der Lagebericht (vgl. Anlage 1) vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 73 Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 74 Die Wertansätze der Aktiva und Passiva entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung sowie den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. 75 Auf die Bewertungsgrundlagen (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wertbestimmende Faktoren) geht die Gesellschaft im Anhang (vgl. Anlage 1) ein. 76 Die Vermögens- und Schuldposten der Bilanz zum 31. Dezember 2023 sind unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften bewertet. Die Bewertung der Bilanzposten wird wie folgt zusammengefasst:
77 Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zu weiteren Bewertungsgrundlagen. F. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen I. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen und Geschäftsstruktur 78 Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 118933 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Ein Handelsregisterauszug vom 16. Februar 2024 mit letzter Eintragung vom 19. Juli 2023 lag uns vor. 79 Die Gesellschaft besitzt die Rechtsform einer GmbH. Im Berichtszeitraum wurde diese nicht geändert. Es gilt der Gesellschaftsvertrag vom 4. April 2008, mit letzter Änderung vom 16. Juni 2023. 80 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 81 Die Gesellschaft ist ein Wertpapierinstitut i.S.d. § 2 Abs. 1 WpIG. Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist in § 3 des Gesellschaftsvertrages geregelt. 82 Gegenstand des Unternehmens sind die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten und deren Nachweis gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 a KWG, die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Name für fremde Rechnung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG, das Management eigener Gesellschaftsbeteiligungen und die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 KWG). Als Finanzinstrumente im vorgenannten Sinne gelten Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG. Für diesen Zweck kann die Gesellschaft alle damit im Zusammenhang stehenden notwendigen oder zweckdienlichen Handlungen ausführen. 83 Die Erlaubnis nach § 15 WpIG für die genannten Geschäfte ist gemäß § 86 Abs. 1 WpIG erteilt. 84 Geschäfte, die die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen oder die Vermittlung derartiger Geschäfte zum Gegenstand haben, nimmt die Gesellschaft nicht vor. 85 Der Gesellschaft ist es nicht gestattet, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Erlaubt sind alle Geschäfte, die den Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. 86 Das Wertpapierinstitut verfügt über keine Niederlassungen oder arbeitet auch nicht mit vertraglich gebundenen Vermittlern zusammen. Wir haben im Berichtszeitraum keine anzeigepflichtigen Tatbestände nach § 70 WpIG festgestellt. 87 Die Gesellschaft hat sich gemäß § 2 Abs. 16 WpIG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 IFR als kleines und nicht verflochtenes Wertpapierinstitut eingestuft. Unsere Prüfung hat zu keinen abweichenden Einschätzungen geführt. 88 Auf Grundlage der Erlaubnis gemäß § 15 Abs. 1 WpIG i.V.m. § 86 Abs. 1 WpIG wird die Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 1 WpIG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet. II. Geschäftsführung und Aufsichtsorgan 89 Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
90 Sämtliche Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 91 Die Geschäftsführung ist den ihr obliegenden Verpflichtungen nachgekommen. 92 Die Gesellschaft hat kein Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan, das die Überwachung der Geschäftsleitung der Gesellschaft zur Aufgabe hat, unabhängig von seiner konkreten Bezeichnung, gebildet. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte auf Mandatserteilungen oder einzelvertragliche Regelungen zur faktischen Bestimmung von Mitgliedern eines Überwachungsorgans zur Kenntnis gelangt. Die Überwachung der Geschäftsleitung wird somit direkt durch die Gesellschafter im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen Funktion wahrgenommen. 93 Die Geschäftsleiter sind in ihrer Gesamtheit und hinsichtlich ihrer Funktion im Rahmen des Risikomanagements ihren Aufgaben nach § 43 Absätze 1 WpIG nachgekommen. Die Geschäftsleiter haben zu allen Informationen, die die Risiken betreffen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte, ausreichenden Zugang. III. Kapital- und Gesellschaftsverhältnisse 94 Das Stammkapital beläuft sich auf TEUR 195 und ist voll eingezahlt. 95 Zum 31. Dezember 2023 stellen sich die Gesellschafterverhältnisse wie folgt dar:
96 Das Gesellschaftskapital beläuft sich auf TEUR 195 und übersteigt somit die aufsichtsrechtliche Mindestanforderung in Höhe von TEUR 75 gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 WpIG für kleine Wertpapierinstitute. IV. Beziehungen zu verbundenen und anderen Unternehmen 97 Die Gesellschaft ist mit folgenden Gesellschaften durch Verträge bzw. Beteiligungen gemäß § 271 Abs. 2 HGB verbunden: Die Gies und Heimburger GmbH hält 20 % am Stammkapital der ELAN Capital. 98 Nach den uns vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünften liegt keine Wpl-Gruppe im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Nr. 25 IFR vor. 99 Die Gesellschaft gehört keinem Finanzkonglomerat nach § 1 Abs. 20 KWG an. V. Geschäftstätigkeit 100 Das im Berichtszeitraum betreute Volumen stellt sich nach der Anzahl der Mandate wie folgt dar:
Das betreute Vermögen hat sich exponentiell entwickelt. Es gibt insgesamt 9 Kunden, die vollumfänglich als professionelle Kunden eingestuft wurden. VI. Steuerliche Verhältnisse 101 Die Gesellschaft wird unter der Steuernummer 03 232 31525 beim Finanzamt Gießen geführt. Die Veranlagungen sind bis einschließlich 2014 abgeschlossen und stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. 102 Für die Körperschaft- und Gewerbesteuer liegen Steuerbescheide bis einschließlich 2019 vor, und zwar ab 2015 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. 103 Eine steuerliche Außenprüfung fand bislang nicht statt. Im Jahr 2011 wurde eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt. VII. Sonstige Prüfungen 104 Die Gesellschaft ist regelmäßig für einen Zeitraum von 4 Jahren von der Prüfungspflicht nach § 89 Abs. 1 WpHG befreit. Die letzte Prüfung nach § 89 Abs. 1 S. 1 WpHG umfassete den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 und erfolgte vom 18. Januar 2023 bis 21. April 2023. 105 Nach dem Aufsichtsgespräch am 27. November 2023 zwischen Herrn Ralf Schülein und Vertretern der Bundesbank sowie der BaFin wurde die Gesellschaft bzgl. einer WpHG- Prüfung erneut für drei Jahre befreit. G. Risikomanagement und Geschäftsorganisation I. Aufbau- und Ablauforganisation 106 Die Aufbauorganisation sowie die Ablauforganisation und die festgelegten Kontrollen entsprechen den Anforderungen, die als Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems einschließlich einer Internen Revision anzusehen sind. 107 Die Gesellschaft verfügt unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und der Komplexität der dem Geschäftsmodell innewohnenden Merkmale über eine klare Organisationsstruktur mit klar bestimmten, transparenten und widerspruchsfreien Berichtslinien, wirksame Verfahren zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken und angemessene interne Kontrollmechanismen einschließlich ordnungsgemäßer Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren. 108 Aufgrund der Größe der Gesellschaft und des zentralen Einflusses der Geschäftsführung auf das operative Geschäft besteht das Risikomanagement- und Risikocontrollingsystem im Wesentlichen aus der Überwachung der Geschäftsvorfälle auf Basis regelmäßiger Reports sowie einem kontinuierlichen Informationsfluss zwischen den Geschäftsführern. 109 Der organisatorische Aufbau der Gesellschaft ist dem Organigramm mit Stand vom 26. Februar 2024 zu entnehmen (Anlage 2). 110 Dem aktuellen Organisationshandbuch (Stand 11.2023), bestehend aus mehreren Organisationsanweisungen, sind die Zuständigkeiten der Geschäftsführer zu entnehmen. Die ausgelagerten Bereiche sind in die Organisationsstruktur der Gesellschaft einbezogen. 111 Das Organisationshandbuch der Gesellschaft beinhaltet u.a. Ausführungen zur Aufbau- und Ablauforganisation, IT-Systeme und Informationssicherheit, Interne Revision, Umgang mit Interessenkonflikten, Marketing und Werbung, Beschwerdemanagement, Compliance, den Bereichen Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie Risikomanagement. 112 Auf die aktuelle Fassung des Organisationshandbuchs können alle Mitarbeiter über ein gemeinsames Laufwerk jederzeit zugreifen. 113 Die Gesellschaft verfügt über eine der Größe der Gesellschaft angemessene Dokumentation bzgl. der Risiken und möglicher Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist oder die die Gesellschaft für Dritte darstellt. 114 Die Gesellschaft weist eine vollständige Kundenstruktur in Deutschland auf. Insoweit sind keine besonderen Länderrisiken erkennbar. 115 Die Gesellschaft verfügt über eine angemessene und wirksame Notfallplanung für die Systeme und Verfahren gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Delegierten Verordnung 2017/565. 116 Die betrieblichen und technischen Maßnahmen sowie die organisatorischen, personellen und baulichen Vorkehrungen zur Sicherung der Integrität und Verfügbarkeit der aufsichtsrechtlich relevanten Daten sowie die technischen und betrieblichen Verfahren sind im Falle eines Ausfalls angemessen. Die eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen und -programme sehen wir als zuverlässig an. II. Vergütungssysteme 117 Gemäß § 38 Abs. 1 WpIG finden weder die Anforderungen an Vergütungssysteme aus § 41 Nr. 4 noch aus § 46 WpIG i.V.m. Wpl-VergV auf kleine Wertpapierinstitute Anwendung. 118 Für die Gesellschaft als kleines Wertpapierinstitut kommt BT 8 aus der MaComp i.V.m. § 2 Abs. 10 WpHG zum Tragen. Die Gesellschaft hat dessen Anforderungen an das Vergütungssystem zu jeder Zeit des Berichtszeitraumes sichergestellt. III. Auslagerungen 119 Die Gesellschaft hat die Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen und Unterstützungsleistungen im Meldewesen an das Steuerbüro Peter Bathge, Ober-Mörlen, ausgelagert. 120 Diese Auslagerung hat die Gesellschaft als wesentlich eingestuft. Die Geschäftsführer befinden sich in regelmäßigem Austausch mit dem Steuerbüro. Die Risiken aus der Zusammenarbeit werden als gering eingestuft. Eine formelle Risikoanalyse sowie ein Auslagerungsregister werden nicht geführt, jedoch führt die Interne Revision jährlich ein Gespräch mit dem Steuerberatungsbüro, um ein aktuelles Bild über die aktuelle personelle Situation und ggf. über notwendige Vertretungsregelungen zu bekommen. Das Gespräch wird protokolliert. Somit liegen nach unserer Einschätzung alle erforderlichen Informationen für eine angemessene Auslagerungssteuerung im Unternehmen vor. 121 Sollte es zu einer unerwarteten oder unbeabsichtigten Beendigung des Auslagerungsverhältnisses kommen, ist mit keiner Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit zu rechnen. 122 Die Auslagerungen beeinträchtigten die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfte und Dienstleistungen, sowie die Funktionsfähigkeit der Geschäftsorganisation nicht. Ein wirksames und angemessenes Risikomanagement durch die Gesellschaft wurde im Berichtszeitraum vorgehalten. Die Einstufung der Auslagerungen als wesentlich oder unwesentlich unter Gesichtspunkten des Risikos, der Art, des Umfangs und der Komplexität sind nachvollziehbar. 123 Weitere wesentliche Auslagerungen bestehen nicht. IV. Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements Steuerungsverfahren 124 Die Risikosteuerung und -überwachung obliegt den beiden Geschäftsführern. Risikomanagement 125 Aufgrund der Größe der Gesellschaft und des zentralen Einflusses der Geschäftsführung auf das operative Geschäft besteht das Risikomanagement- und Risikocontrollingsystem im Wesentlichen aus der Überwachung der Geschäftsvorfälle auf Basis regemäßiger Reports sowie einem kontinuierlichen Informationsfluss zwischen den Geschäftsführern. 126 Zur Definition und Kommunikation der geschäftlichen Risiken hat die Gesellschaft ein verbindliches Organisationshandbuch erstellt, das unter anderem die Themen Verhaltenskodex für Geschäftsleiter, Risikocontrolling, Risikoüberwachung- und Kommunikation, Verhaltenskodex für Mitarbeiter, Interne Revision, Geschäftstätigkeit und Organisation, Anlageberatung und Portfoliomanagement, Compliance, Geldwäsche und Datensicherung umfasst. 127 Das Risikocontrolling wird von Herrn Schülein als Risikocontrolling-Beauftragten übernommen. Er führt jährlich folgende Prüfungen durch:
Ein Bericht wird jährlich der Geschäftsführung zur Verfügung gestellt und erfasst ein Geschäftsjahr. 128 Die Geschäfts- und Risikostrategien der Gesellschaft wurden im Berichtszeitraum umgesetzt. Im Berichtszeitraum lagen die Schwerpunkte der Geschäftsaktivitäten im Aufbau von neuen digitalen Investmentprozessen für inländische Kreditinstitute. 129 Die Überwachung der Cash-Flows wird von der Geschäftsführung in engen Zeitintervallen vorgenommen. Zur Einhaltung der genannten Anforderungen wurde der Gesellschaft zusätzliche Liquidität durch die Gesellschafter mittels Besserungsscheinen sowie durch Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt. 130 Mit Blick auf die Institutsgröße, sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft, halten wir die getroffenen Maßnahmen für angemessen. Ein explizites Risikotragfähigkeitskonzept hat die Gesellschaft vor diesem Hintergrund nicht implementiert. 131 Das Adressenausfallrisiko der Gesellschaft beruht im Wesentlichen auf Bankguthaben bei inländischen Kreditinstituten des Sparkassensektors. Aufgrund von Art und Umfang der Geschäftstätigkeit unterliegt die Gesellschaft derzeit nur geringen Adressenausfallrisiken. 132 Da die Gesellschaft nicht die Erlaubnis hat, Finanzinstrumente auf eigene Rechnung anzuschaffen oder zu veräußern, entstehen keine Marktpreisrisiken. Die aus plötzlichen und unerwarteten Zinsänderungen resultierenden Risiken sind für die Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung. Die Provisionserträge der ELAN Capital unterliegen zum Teil indirekt Marktpreisrisiken, da sie von den betreuten Fondsvolumina abhängen. Diese schwanken u.a. in Abhängigkeit von den Marktpreisrisiken. Die Geschäftsführung wird hierüber durch kalkulatorische Rechnungen informiert. Ein größerer Anteil der Provisionserträge wird jedoch Volumen unabhängig fakturiert, da die Beratungsdienstleistungen über fixe Honorare vergütet werden. 133 Die Aufgabe der finanzwirtschaftlichen Steuerung und Kontrolle, die die Liquiditätssicherung mit einschließt, wird bei der Gesellschaft von der Geschäftsführung wahrgenommen. Wir erachten die Vorgehensweise der Gesellschaft hinsichtlich der Liquiditätsrisiken für angemessen. 134 Die Gesellschaft hat aufgrund der einfachen und überschaubaren Geschäftsstrukturen und -prozesse operationelle Risiken im Organisationshandbuch definiert. Durch klare Funktionstrennung sollen die allgemeinen Risiken in den Geschäftsprozessen minimiert werden. Für den eventuell auftretenden Fall eines Systemausfalls oder einer Systemstörung bestehen bei der Gesellschaft zwei Ausweichlokationen in den Privaträumlichkeiten der Geschäftsführer, in denen dieselben Systeme verfügbar und nutzbar sind. Die Datensicherung erfolgt mehrmals in der Woche auf externen Datenträgern und regelmäßig auf den Computern der Ausweichlokationen. Personelle Risiken werden durch die geschäftsführenden, operativ tätigen Gesellschafter aufgrund ihrer gegenseitigen Substituierbarkeit begrenzt sowie durch die geplante Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter eingegrenzt. Wir erachten die Vorgehensweise der Gesellschaft hinsichtlich operationeller Risiken für angemessen. 135 Das von der Gesellschaft implementierte Überwachungssystem ist geprägt durch die unmittelbare Einbindung der Geschäftsführung in die betrieblichen Prozesse. 136 Der Umfang der eingesetzten Mitarbeiter und Mittel für den Umgang mit den bedeutenden Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, ist ausreichend. 137 Die Verfahren zur Identifikation, Steuerung, Überwachung und Meldung der Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist oder die die Gesellschaft für andere darstellt, sind angemessen. V. Compliance-Funktion und Hinweisgebersystem 138 Die Gesellschaft besitzt ein angemessenes und solides Internes Kontrollsystem einschließlich ordnungsgemäßer Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren und verfügt über eine angemessene Compliance-Funktion gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. 139 Die Compliance-Funktion soll den Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenwirken. Dies umfasst nicht nur den Bereich der Wertpapierdienstleistungen, sondern alle für das Institut relevanten rechtlichen Regelungen und Vorgaben, z.B. Geschäftsorganisation und Risikomanagement. Zu diesem Zweck hat die Compliance-Funktion Implementierungs-, Überwachungs- und Beratungsaufgaben wahrzunehmen. 140 Die Compliance-Funktion überprüft, ob die in den Organisations- und Arbeitsanweisungen vorgesehenen prozessimmanenten Kontrollen angemessen und wirksam sind und ob sie regelmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt werden. Soweit Verstöße gegen rechtliche Vorschriften oder Defizite in den organisatorischen Grundsätzen und Verfahren festgestellt werden, hat die Compliance-Funktion die notwendigen Maßnahmen zu deren Behebung zu ermitteln und an die Geschäftsleitung zu kommunizieren. Im Anschluss hat sie die Implementierung der Maßnahmen und deren Wirksamkeit zu prüfen. 141 Dem Compliance-Beauftragen dient als Grundlage für die Ausübung seiner Überwachungstätigkeit als internes Kontrollorgan in erster Linie das Organisationshandbuch. Die Überwachung dient insbesondere dazu, dass die ELAN Capital-Partners GmbH und ihre Mitarbeiter ihren Verpflichtungen, die sich aus den gesetzlichen und aufsichtlichen Regelungen, insbesondere aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ergeben, nachkommen. 142 Nach dem Bericht des Compliance-Beauftragten vom 19. Februar 2024 ergaben sich keine Hinweise in Bezug auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der in der Gesellschaft bestehenden Regelungen zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie auf festgestellte Defizite und Maßnahmen zu deren Behebung. Compliance-relevante Risiken bestehen in der Regel im Rahmen der Tätigkeit bei typischen Unternehmen vergleichbarer Größe in der Finanzbranche. Insgesamt ist das aus der institutsspezifischen Risikosituation erwachsende Risikopotenzial als gering einzustufen. Der Compliance-Bericht wird jährlich erstellt. 143 Die Compliance-Funktion wird seit dem 30. Juni 2023 durch den Compliance-Beauftragten Herrn Ralf Schülein allein ausgeübt. 144 Die Compliance-Funktion verfügt über die zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlichen zeitlichen, personellen und sachlichen Mittel. 145 Die ELAN Capital-Partners GmbH ist gemäß § 13 Abs. 1 WpIG verpflichtet, ein Verfahren einzurichten, das es den Mitarbeitern ermöglicht, mögliche Verstöße gegen Aufsichtsrecht oder strafbare Handlungen unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität zu melden (Hinweisgebersystem für Whistleblower). Verantwortlich für die Entgegennahme von Hinweisen der Mitarbeiter auf Verstöße gegen Aufsichtsrecht oder strafbare Handlungen (Hinweisgeberstelle) ist Herr Ralf Schülein. Alternativ kann der Hinweisgeber einen anonym verfassten Brief auf dem Postweg an die Hinweisgeberstelle richten oder an die Mailadresse. Zusätzlich zu den bestehenden Funktionen gibt es auch die Funktion "Single Safeguard Officer". Sie wird von Herrn Ralf Schülein verantwortet. VI. Interne Revision 146 Die Interne Revision gemäß Artikel 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 ist angemessen und wirksam. 147 Die Funktion des Revisionsbeauftragten wird durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Röck ausgeübt. Dies wurde der BaFin mit Schreiben vom 30. Januar 2018 angezeigt. 148 Für jede Prüfung wurde von der Internen Revision zeitnah ein schriftlicher Bericht angefertigt und den fachlich zuständigen Mitgliedern der Geschäftsleitung vorgelegt. 149 Die Revisionshandlungen bezogen sich im Wesentlichen auf die Überprüfung der Übereinstimmung zwischen den Wertpapierbeständen in der internen Schattenbuchhaltung und den Beständen der KVG zum Stichtag. H. Aufsichtsrechtliche Anforderungen I. Eigenmittel 150 Die Höhe und die Zusammensetzung der Eigenmittel der Gesellschaft gemäß Art. 9 IFR (nach dem Stand bei Geschäftsabschluss am Bilanzstichtag und unter der Annahme der Feststellung des geprüften Abschlusses) sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
151 Die von der Gesellschaft getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kemkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Meldungen sind angemessen. 152 Nach den vertraglichen und satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der IFR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kernkapital. 153 Insbesondere stehen die dem harten Kernkapital zugerechneten Gewinne der Gesellschaft uneingeschränkt und unmittelbar zur sofortigen Deckung von Risiken und Verlusten zur Verfügung. 154 Besonderheiten in der Entwicklung der Eigenmittel haben sich während des Berichtszeitraus nicht ergeben. Das Gezeichnete Kapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr mittels Kapitalerhöhung um TEUR 37 auf TEUR 195 erhöht. 155 Das harte Kernkapital steht der Gesellschaft uneingeschränkt und unmittelbar zur sofortigen Deckung von Risiken und Verlusten zur Verfügung. II. Eigenmittelanforderungen 156 Die Gesellschaft muss gemäß Art. 9 IFR zu jedem Zeitpunkt eine in Relation zum Maximum aus fixen Gemeinkosten oder permanentem Mindestkapital (mind. 75.000 EUR) gesetzte harte Kernkapitalquote von 56 %, eine Kernkapitalquote von 75 % und eine Gesamtkapitalquote von 100 % einhalten, um die Eigenmittelanforderungen zu erfüllen. 157 Die Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach Artikel 11 IFR ist angemessen. 158 Die Anforderungen des Artikels 11 IFR werden erfüllt. III. Liquiditätsanforderungen 159 Die Anforderungen an die Liquidität nach Teil 5 IFR hat das Wertpapierinstitut vollständig erfüllt. 160 Im Berichtszeitraum kam es gemäß den uns vorliegenden Unterlagen zu keiner vorübergehenden Herabsetzung an liquiden Aktiva unter den von der Aufsicht geforderten Mindestkapitalbetrag. 161 Nachfolgend stellen wir die Liquiditätslage der Gesellschaft anhand einer nach der Dt. Bundesbank gegliederten Gegenüberstellung der Liquiditätsanforderungen und liquiden Aktiva:
162 Die Gesellschaft hat die fixen Gemeinkosten gemäß Art. 13 IFR korrekt ermittelt. Diese betragen mindestens 1/4 der fixen Gemeinkosten des Vorjahres und setzen sich wie folgt zusammen.
IV. Anzeige- und Meldewesen 163 Die Organisation des Anzeige- und Meldewesens ist angemessen. 164 Das Anzeigewesen ist dem Geschäftsführer Ralf Schülein unterstellt. Grundlage hierfür bilden Daten und Auswertungen des an den Steuerberater Peter Bathge, Ober-Mörlen, ausgelagerten Rechnungswesens. 165 Die Vorkehrungen der Gesellschaft für die Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeigen und Meldungen gemäß § 78 WpIG sowie §§ 64, 66 und 70 WpIG sind angemessen und wirksam. 166 Meldepflichten im Kreditgeschäft sind auf die Gesellschaft nicht anzuwenden. Organkredite wurden von der Gesellschaft nicht vergeben. I. Sonstige aufsichtsrechtliche Anforderungen I. Handelsbuch 167 Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die dem Handelsbuch zuzurechnen sind. II. EMIR-Verordnung 168 Die Gesellschaft ist im Berichtszeitraum nicht als finanzielle Gegenpartei in Derivatekontrakte eingetreten. Anforderungen aus der EMIR-Verordnung bestanden nicht. III. RatingVO 169 Die Gesellschaft stützte sich im Berichtszeitraum bei ihren Anlageentscheidungen nicht auf Rating von Rating-Agenturen ab, womit die Regelungen der RatingVO für die Gesellschaft nicht von Relevanz waren. IV. Einhaltung der Anforderungen der SFTR 170 Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, die in den Anwendungsbereich der SFTR fallen, getätigt. V. Einhaltung der Anforderungen der MiFIR 171 Die Gesellschaft schließt keine Geschäfte und Derivate, die den Anforderungen des Art. 28 Abs. 1-3 MiFIR unterliegen, ab. VI. Verbriefungsverordnung 172 Die Gesellschaft hat keine Verbriefungspositionen begeben. VII. Sanierungsplanung 173 Die Gesellschaft fällt aufgrund ihrer Einstufung als kleines Wertpapierinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 SAG nicht in den Anwendungsbereich des SAG und hat auch nicht nach Aufforderung einen Sanierungsplan zu erstellen. VIII. EU-Leerverkaufsverordnung 174 Die Vorschriften zum Verbot von ungedeckten Leerverkäufen und zum Verbot des Abschlusses von bestimmten Kreditderivaten sowie die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und die sonstigen Anforderungen der Art. 5 bis 10 und 12 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 236 / 2012 (EU-Leerverkaufsverordnung) hat die Gesellschaft beachtet. IX. Kredite an bestimmte Personen gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 12 WpIG 175 Die Gesellschaft hat keine nach § 64 Absatz 1 Nummer 12 WpIG anzuzeigenden Kredite vergeben. J. Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen Die BaFin hat dem IDW im Schreiben vom 24. Februar 2022 Hinweise zur aufsichtlichen Geldwäscheprüfung bei kleinen Wertpapierinstituten übermittelt. Demnach kann bei Gesellschaften, bei denen im Jahr 2022 keine Geldwäsche-Prüfung vorgesehen gewesen war (im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen in den bisher geltenden Regelungen bezüglich eines zweijährigen Prüfungsturnus), daran festgehalten werden. Dies ist bei der ELAN Capital der Fall. Die letzte Geldwäsche-Prüfung erfolgte parallel zu der Jahresabschlussprüfung 2022. Wir verweisen diesbezüglich auf unseren Bericht vom 31. Mai 2023. Nach dem zweijährigen Turnus wird die nächste Geldwäsche-Prüfung im Jahr 2025 parallel zur Jahresabschlussprüfung 2024 erfolgen. K. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 1. Januar 2023 bis Dezember 2023 gemäß § 340k HGB i.V.m. § 78 WpIG der ELAN, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)) sowie der Wpl-PrüfbV sowie darüber hinaus zu beachtenden Bekanntmachungen und Schreiben der BaFin. Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist im Berichtsabschnitt Wiedergabe des Bestätigungsvermerks enthalten.
Neu-Isenburg, 24. Mai 2024 AWADO
GmbH
Katja Hampe, Wirtschaftsprüferin Alexandra Pfeil, Wirtschaftsprüferin |
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