Inter
Consult Handels GmbH
Neubukow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2015
EUR |
30.6.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
345.034,19 |
364.626,04 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
332.033,19 |
351.625,04 |
| III.
Finanzanlagen |
13.000,00 |
13.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.577.435,29 |
2.161.301,48 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
15.806,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
836.921,48 |
845.572,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
655.711,34 |
684.008,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.740.513,81 |
1.299.922,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.257,86 |
6.983,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.925.727,34 |
2.532.910,61 |
Passiva
|
|
30.6.2015
EUR |
30.6.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.744.704,00 |
2.226.247,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.719.139,41 |
2.200.682,69 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.200.682,69 |
1.626.357,17 |
| B.
Rückstellungen |
167.482,00 |
168.646,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.541,34 |
138.017,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.541,34 |
138.017,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.925.727,34 |
2.532.910,61 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Inter Consult Handels GmbH
wurde unter Beachtung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften
maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die
Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für
mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear und bis vor dem 01. Januar 2008
bzw. ab dem 01. Januar 2009 angeschafftem
Anlagevermögen auch degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Netto-Einzelanschaffungswerte € 150,- aber nicht
€ 1.000,- übersteigen, wurden vom 01.01.2008 bis
zum 31.12.2009 dem Sammelpool analog § 6 Abs. 2a EStG
zugeordnet und über einen Zeitraum von fünf
Jahren abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
| • |
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
|
| • |
Anteile an verbundenen
Unternehmen zu Anschaffungskosten
|
| • |
Ausleihungen zum Nennwert
|
| • |
unverzinsliche und niedrig
verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
|
| • |
sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten
|
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
Die Darstellung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem beigefügten Anlagespiegel.
2. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
ermittelt. In Einzelfällen wurde ein Festwert
eingeführt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
3.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In
die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene
Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten
und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit
dieser durch die Fertigung veranlasst ist,
einbezogen.
4. Die
Forderungen, Wertpapiere und
sonstigen Vermögensgegenstände sind, unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
worden.
5. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
7. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
8.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst § 253 Abs. 2 HGB).
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellung beträgt Euro 130.798,00
€. Die Bewertung der Pensionsrückstellung
erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der
versicherungsmathematischen Berechnungen mittels des
sogenannten Projected-Unit-Credit-Verfahrens. Der
Rückstellungsbetrag gemäß der PUC Methode
ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert
der Pensionsrückstellung, der von den Mitarbeitern bis
zu diesem Zeitpunkt gem. Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Berechnungsgrundlagen wurden die
Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck verwandt. Der
Gehaltstrend wurde mit 0%, der Rententrend p.a. mit 0%
angenommen.
10. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer als 5 Jahre sind in Höhe von €
0,00 enthalten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung,
deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt,
werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
4. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beziehen
sich lediglich auf das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war:
Herr Sven Koch ( verstorben am 03. Februar 2015)
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin seit dem 12. Februar 2015:
Frau Jutta Koch
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 30. Juni
2015 der Inter Consult Handels GmbH
Neubukow, den 03. Juni 2016
Inter Consult Handels GmbH, vertreten durch die
Geschäftsführerin
Frau Jutta Koch
gez. Jutta Koch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2016
festgestellt.
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