A-Z Car-Service GmbHLiquidiert

Kurzer Morgen 13, 58239 Schwerte, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 8037
Eingetragen
12.12.2008
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Handel und Vertrieb von Autogasanlagen und dazugehörigen Zubehörteilen, sowie die Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf alternative Kraftstoffe sowie Betreiben eines Kfz-Gewerbes.

Historie

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Management

NameRolle
Angela Zimmermann
seit 15.2.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Angela Zimmermann
Paul-Hoffmann-Str. 4, 52839 Schwerte
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

A-Z Car-Service GmbH

Schwerte

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 17.052,00 20.646,00
I. Sachanlagen 17.052,00 20.646,00
B. Umlaufvermögen 29.363,61 37.474,98
I. Vorräte 19.366,42 23.008,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.414,58 5.793,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 582,61 8.672,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.725,50 1.450,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 48.141,11 59.570,98

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 16.256,15 34.707,72
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 9.707,72 9.205,38
III. Jahresfehlbetrag 18.451,57 -502,34
B. Rückstellungen 1.400,00 3.287,48
C. Verbindlichkeiten 29.984,96 21.575,78
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 19.288,87 11.437,31
D. Rechnungsabgrenzungsposten 500,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 48.141,11 59.570,98

Anhang


I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar und Aufbewahrung sowie der Regelungen nach dem GmbH-Gesetz aufgestellt.
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist ein Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) und Anhang aufzustellen.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde verzichtet.
Die Vorschriften der §§ 238 bis 288 HGB finden sinngemäß Anwendung.
Ferner sind die Rechnungslegungsvorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) beachtet worden.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 i.V.m. 267, Abs. 1 HGB auf.
Insoweit wurden größenabhängige und sachliche Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288, Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.


II.  Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vermindert um nutzungsbedingte planmäßige Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der Abschreibung wurde auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Für neu angeschaffte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens kam grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Für die im Jahr 2011 neu angeschafften Geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde ein Sammelposten gebildet, der linear mit 20% p.a. abgeschrieben wird.
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Abschreibungen sind aus dem beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten bilanziert.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Preis- u. Kostensteigerungen, die nach dem Abschlussstichtag eintreten werden, sind berücksichtigt.
Die übrigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen.
Neue Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB sind von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011  nicht eingegangen worden.

III.  Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unter-
nehmens durchgeführt
     von Frau Angela Zimmermann, Paul-Hoffmann-Str. 4, 58239 Schwerte.
Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Neben den Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde auch die Schutzklausel gemäß § 286, Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

 
Schwerte, den 09.04.2013


Fa. A-Z Car-Service GmbH
    Angela Zimmermann
          (Geschäftsführerin)
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2013 festgestellt.

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