Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 59420
Eingetragen
5.1.2007
Branche
Einzelhandel mit SpielwarenHerstellung von SpielwarenGroßhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten
Gegenstand
die Befüllung und der Vertrieb von Wundertüten sowie der Handel mit Non-Food Artikeln, insbesondere Spielwaren.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Hans-Günter Boom
seit 25.1.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
45.00%
45.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hannelore Boom
51647 Gummersbach
11.250 €
45.00%
Hans-Günter Boom
51647 Gummersbach
11.250 €
45.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TOYS & SURPRISE GmbH

Gummersbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.572,00 6.441,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.132,00 5.599,00
II. Sachanlagen 440,00 842,00
B. Umlaufvermögen 174.583,14 319.305,45
I. Vorräte 162.575,00 226.439,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.993,52 87.024,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14,62 5.842,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.970,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 186.125,14 325.746,45

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 34.053,50 42.746,33
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 17.746,33 12.251,66
III. Jahresfehlbetrag 8.692,83 -5.494,67
B. Rückstellungen 4.690,00 63.897,13
C. Verbindlichkeiten 147.381,64 219.102,99
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 99.497,33 219.102,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 186.125,14 325.746,45

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss der Toys & Surprise GmbH, Gummersbach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie der ergänzenden Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Für die Bilanzposten waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
- Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend ihrer Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben.
- Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die den Abschreibungen zugrunde liegende Nutzungsdauer wird unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der wirtschaftlichen Entwicklung vorsichtig geschätzt. Die Abschreibungen werden nach der linearen oder der degressiven Methode vorgenommen. Bei degressiver Abschreibung wird, sobald dies zu höheren Abschreibungsbeträgen führt, auf die lineare Methode übergegangen. Geringwertige Anlagegüter werden im Rahmen eines Sammelpostens auf 5 Jahre abgeschrieben
- Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips aktiviert.
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
- Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennwert bilanziert.
- In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, eingestellt.
- Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
- Die Steuerrückstellungen berücksichtigten die voraussichtlichen Nachzahlungen aus noch nicht veranlagten Steuern.
- Die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt und berücksichtigen die bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
- Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
In den Bewertungs- und Abschreibungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen eingetreten; der Forderung des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde somit entsprochen.
III. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang. Der Anlagenspiegel enthält die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen einschließlich der Abschreibungen des Geschäftsjahres und die Buchwerte.
2. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren existieren nicht.
IV. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer


Frau Hannelore Boom, Kauffrau
 

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

6 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.