LSG Lederwaren-Service GmbHLiquidiert

Am Sandborn 12, 63500 Seligenstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 22410
Eingetragen
3.3.1994
Branche
Großhandel mit Lederwaren, Reisegepäck, Geschenk- und WerbeartikelnGroßhandel mit Häuten, Fellen und LederEinzelhandel mit Lederwaren und Reisegepäck
Gegenstand
Der Handel mit Lederwaren einschließlich Import und Export sowie die Erbringung von Service Leistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Manuela Sörger
seit 16.8.2019
Liquidator
Manuela Großkinsky
seit 26.4.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

LSG Lederwaren-Service GmbH

Seligenstadt (Hessen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 55.464,00 75.154,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.557,00 44.561,00
II. Sachanlagen 15.907,00 30.593,00
B. Umlaufvermögen 3.600.152,48 3.615.132,86
I. Vorräte 1.772.399,58 1.117.300,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.710.260,32 2.496.248,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 117.492,58 1.584,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 660,00 763,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.656.276,48 3.691.050,30

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 431.782,94 631.947,72
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 606.383,13 1.003.535,08
III. Jahresfehlbetrag 200.164,78 397.151,95
B. Rückstellungen 28.092,00 21.289,00
C. Verbindlichkeiten 3.191.910,90 3.032.469,72
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.490,64 5.343,86
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.656.276,48 3.691.050,30

Anhang


 
Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

 

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterlagen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert.

Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von über Euro 150,00 und unter Euro 410,00 im Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von bis zu Euro 150,00 werden direkt als Aufwand verrechnet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen der Fertigungsanlagen berücksichtigt wurden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Einzelrisiken bestehen nicht. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.

 

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten mit ihren historischen Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen ist in einem Anlagenspiegel dargestellt.

Angaben zu den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 1.710.260,32 (Vorjahr: Euro 2.496,248,32).

Angaben zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 3.191.910,90 (Vorjahr: Euro 3.032.469,72).

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung
  

Frau Nunes
ausgeübter Beruf:
Kauffrau


Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Vermerk gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
  

Forderungen
76.646,79


 

Seligenstadt, den 31. März 2015
  

Manuela Nunes Geschäftsführerin
 
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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