ACCON Leverkusen GmbH
Gneisenaustraße 11A, 51377 Leverkusen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Brendel seit 3.12.2025 | Prokura |
Ulf Anderbrügge seit 28.1.2019 | Geschäftsführer |
Holger Renz seit 19.4.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Holger RenzLH Longerich Holding GmbH+1 | 50.02% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stiftung der Cellitinnen | 30.00% |
Almano Beteiligungs-GmbHEigenbeteiligung | 19.98% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ACCON Leverkusen GmbHLeverkusenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024BILANZAKTIVA scroll
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ANHANG1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Accon Leverkusen GmbH ist zum 31. 12. 2024 nach den neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes, wie sie am 25. 5. 2009 verkündet wurden (BilMoG), aufgestellt worden. Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG; BGBl I 15, 1245) ist grundsätzlich erstmals auf Geschäftsjahre (GJ) anzuwenden, die nach dem 31.12.15 beginnen Der Jahresabschluss der Accon Leverkusen GmbH für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften i. d. F. des vom Bundesrat am 3. 4. 2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des BilRUG aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Accon Leverkusen GmbH hatte im Geschäftsjahr 2024 im Durchschnitt 46 Angestellte (inkl. Geringfügig Beschäftigte). 2. Rechtliche Verhältnisse Die Firma Accon Leverkusen GmbH ist am 08. Juli 2011 durch notarielle Beurkundung in die neu gegründete LH Longerich Holding GmbH, Sitz: Friedrich-Karl-Str. 241-243, 50735 Köln eingebracht worden. Die Einbringung erfolgte im Wege eines „qualifizierten Anteilstausches“ nach den Vorschriften des aktuellen Umwandlungsteuergesetzes (UmwStG). Die Einbringung erfolgte durch (offene) Sacheinlage unterhalb des gemeinen Wertes, zum Buchwert, § 21 UmwStG. An der Longerich Holding GmbH sind alle operativen Gesellschaften der Accon Gruppe beteiligt. Gesellschafter und Geschäftsführer der LH Longerich Holding GmbH ist Herr Holger Renz. 3. Steuerliche Verhältnisse Eine körperschaftsteuerliche Organschaft der Longerich Holding GmbH (Organträger, OT) mit der Accon Leverkusen GmbH (Organgesellschaft, OG) besteht im Wirtschaftsjahr 2024. Die OG hat ein Stammkapital von 25.000 €, das von der OT’erin gehalten wird. Zum Unternehmensgegenstand der OT gehören der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Zwischen der Accon Leverkusen GmbH als gewinnabführender Gesellschaft und der LH Longerich Holding GmbH, Sitz in Köln (AG Köln, HRB 73570) besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 03.12. 2012 (Gewinnabführungsvertrag=EAV). Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Accon Leverkusen GmbH vom 03.12. 2012 zugestimmt (s. HRB 52777 v. 12.12.2012). Die Organschaft setzt voraus, dass die OG Ihren ganzen Gewinn an den OT abführt, s. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 301 AktG. Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft und wird mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig, s.1.4 des EAV). Der EAV wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der OG. Der Vertrag gilt rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der OG, in dem dieser Vertrag in das Handelsregister der OG eingetragen wird, s. 3.1 des EAV). Eine umsatzsteuerliche Organschaft der Accon Leverkusen GmbH mit der Longerich Holding GmbH besteht ebenfalls. 4. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. 5. 2009 (BilMoG) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Die weiteren mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt 1. 1. 2009 verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt: • Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen. Gem. § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB anzugeben und aufzuschlüsseln in Beträge aus der •Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Anlagevermögensgegenstände und •Aktivierung latenter Steuern sowie •Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert. Es sind keine dieser Beträge vorhanden (§ 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrter Betrag). • Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden Rückstellungen, für die sich aufgrund der geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben würde, beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. 12. 2024 wieder zugeführt werden müsste. Die Rückstellungen für Pensionen wurden hierbei im Sinne einer Gesamtbetrachtung als ein Posten zusammengefasst, auch wenn er sich aus verschiedenen Teilen von Verpflichtungen zusammensetzt. • Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Außerplanmäßige Abschreibungen bei nur vorübergehender Wertminderung des Anlagevermögens, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung oder auf den niedrigeren Zukunftswert im Umlaufvermögen sind nicht angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sonstige Erläuterungen Haftungsverhältnisse Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen wurden keine abgegeben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. 5. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Aktiva Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Abschreibungsverzeichnis zu entnehmen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 2 a HGB aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen liegen nicht vor. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von 150 € bis 1.000 € wurden unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben (GWG, bzw. GWG Sammelposten). Die Forderungen beinhalten ausnahmslos Forderungen mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr gegen die Accon Abrechnungszentrale, Köln. Der Betrag der Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr beläuft sich auf € 20.702,93 (Vorjahr: € 10.586,39). Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer fallen nicht an, da das zu versteuernde Einkommen der OG dem OT unterliegt, § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG. Die körperschaftsteuerliche Organschaft führt nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG stets zu einer gewerbesteuerlichen Organschaft. Folgende Angaben nach § 285 Nr. 23BS c) HGB sind zu Bewertungseinheiten zu machen: Die antizipativen Bewertungseinheiten betreffen die Abgrenzung der Leasingsonderzahlung (10.000,10 €) für 36 Monate im Voraus. Dieser aktivische RAP reduziert sich monatlich um die Rate in H. v. 472,23 € sowie die Rate i.H.v. 660,36 €. Die Gewinnabführung aufgrund des EAV ist handelsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Natur. Solche gesellschaftsrechtlichen Vorgänge dürfen gem. § 8Abs. 3 KStG das Einkommen nicht mindern. Danach bleibt die gebuchte Gewinnabführung bei der Ermittlung des Einkommens der OG unberücksichtigt, so dass unter dem zuzurechnenden Einkommen der OG der Betrag vor Gewinnabführung zu verstehen ist. Passiva Gezeichnetes Kapital Der Nennbetrag des Anteils von 25.000 € ist dem Gesellschafter der OG, der Longerich Holding GmbH (OT, eingetr. AG Köln unter HRB 73570) zuzurechnen. Der Jahresüberschuss der OG weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus, weil der OT einen Anspruch auf den durch die OG erwirtschafteten Jahresüberschuss hat, § 266 Abs. 2 HGB („Forderung gegen verbundene Unternehmen“). Die Gesellschaften des Organkreises werden für die Besteuerung als eine Einheit angesehen, (§ 15 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 KStG i. V. m. §4 h EStG). Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gibt es nicht, § 285 Nr. 24 HGB. Steuerrückstellungen sind für das Geschäftsjahr 2024 nicht gebildet worden (Körperschaft-Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag), da die Voraussetzung für die Begründung einer Organschaft vorliegen. Die sonstigen Rückstellungen i. H. v. 24.013,80 € betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Berufsgenossenschaft aufgrund des Bescheides für 2024 sowie eine Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen ist nicht abzuzinsen, da die Restlaufzeit jeweils unter einem Jahr liegt. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist der Bilanzgewinn 2024, der aufgrund der EAV und des Organkreises vollständig an die OT’erin abgeführt wird i. H. v. 336.352,43 €. Ein Verlustabzug gem. § 10 d EStG besteht im Veranlagungszeitraum nicht. Eine Ausgleichszahlung an andere Gesellschafter gibt es nicht, §§ 304 Abs. 1 AktG, 29 Abs. 1 GmbHG, 4 Abs. 5 Nr. 9 EStG, § 8 Abs. 1 KStG. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und betreffen Löhne und Gehälter, Lohn- und Kirchensteuer die 2024 betreffen, aber in 2025 zur Auszahlung gelangen. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, existieren nicht, § 285 Nr. 1b) HGB. 6. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ausschüttungssperre Zum 31. Dezember 2024 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB kein Sachverhalt für eine Ausschüttungssperre vor. Außerordentliche Erträge Außerordentliche Erträge sind im Geschäftsjahr 2024 nicht entstanden. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultiert aus den Umsatzerlösen. Von den Umsatzerlösen werden der Personalaufwand, Löhne Gehälter und Sozialabgaben und die Abschreibungen sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgezogen. Ergebnis nach Steuern Außerordentliche Aufwendungen des Geschäftsjahres 2024 i. H. v. 0,00 € (Vorjahr: € 0,00). Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind 0,00 €. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn stellt handelsrechtlich das Jahresergebnis von € 336.352,43 (Vorjahr: 382.521,16 € €) dar. 7. SONSTIGE ANGABEN Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2024 war: Ab 08. Juli 2011 Gesellschafter (mehrheitlich) und Geschäftsführer der LH Longerich Holding GmbH, Holger Renz. Leverkusen, im Mai 2025......................... scroll
Köln, den 31. Mai 2025 gez. Renz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. Mai 2025 |
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