KLE Systeme
GmbH
Erftstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 10.09.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
10.9.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
110.710,24 |
100.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
110.710,24 |
100.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
10.9.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
104.869,54 |
100.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.447,83 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.392,87 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.392,87 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
110.710,24 |
100.000,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
KLE Systeme GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Erftstadt |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Köln |
| Register-Nr.: |
96495 |
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen: erstmalige
Aufstellung, da erst in 2018 gegründet.
Die Änderung betrifft folgende Sachverhalte:
Alle.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden
Posten: Alle, da erstmalige Aufstellung; vgl. zuvor.
Zur Erläuterung wird ausgeführt: erstmalige
Aufstellung, da erst in 2018 gegründet.
Angabe und Erläuterung angepasster
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Um dennoch einen Zeitvergleich beim betreffenden
Posten durchführen zu können, wurde der
Vorjahreswert angepasst.
Die Anpassung bestand aus folgenden Maßnahmen:
erstmalige Aufstellung, da erst in 2018 gegründet.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 EUR.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
1.392,87 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 0,00 EUR
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben
betreffend der Altersversorgung aufzuführen:
Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben
betreffend verbundener Unternehmen aufzuführen:
Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben
betreffend assoziierter Unternehmen aufzuführen:
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 0,0.
Unterschrift der Geschäftsführung
Der § 328 HGB legt fest, dass im Rahmen der
vollständigen oder teilweisen Offenlegung des
Jahresabschlusses die Abschlüsse so wiederzugeben
sind, dass sie den für ihre Aufstellung
maßgeblichen Vorschriften entsprechen.
Dies bedeutet, dass laut § 245 HGB unterhalb des
Abschlusses der Unterzeichner (und soweit vorhanden alle
persönlich haftenden Gesellschafter) und das
Unterschriftsdatum angegeben werden müssen.
Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an
den Bundesanzeiger können die erforderlichen
handschriftlichen Unterschriften durch die
maschinenschriftliche Nennung der Unterzeichnenden ersetzt
werden, z.B. gez. Markus Mustermann.
Erftstadt, 05.11.2019
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Ning Ding
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2019 festgestellt.
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