ZEBRA Group
GmbH
Hatten-Sandkrug
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
154.092,50 |
1.784,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.673,00 |
1.784,00 |
| II.
Finanzanlagen |
152.419,50 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
101.019,83 |
140.388,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
95.622,46 |
82.634,35 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
13.050,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.397,37 |
44.704,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
27,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
255.112,33 |
142.200,44 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
196.400,40 |
60.516,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.100,00 |
26.100,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-13.050,00 |
0,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
150.000,00 |
0,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
13.050,00 |
13.050,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
21.366,75 |
20.727,80 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
1.066,35 |
-638,95 |
| B.
Rückstellungen |
4.560,00 |
4.085,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.151,93 |
44.358,69 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
33.240,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
255.112,33 |
142.200,44 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben (§ 264 Abs.
2 HGB)
Der Jahresabschluss der Zebra Group GmbH wird auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zur Darstellung, Bilanzierung
und Bewertung
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen (§ 265 Abs. 2 HGB)
Die Vorjahreswerte sind aufgrund der Anwendung der
Vorschriften des BilMoG nicht angepasst worden und sind
daher mit den Werten des laufenden Geschäftsjahres nur
eingeschränkt vergleichbar.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung wird nur der
Teil des auf ein Jahr entfallenden AfA-Betrages abgesetzt,
der dem Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung
des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Jahres entspricht.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wird ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen
Marktzins der letzten sieben Jahre bewertet.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten solche mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 Euro
(Vorjahr: 0,00 Euro).
In den Forderungen sind solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 62.452,95 Euro (Vorjahr:
42.017,40 Euro) enthalten, davon mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr:
0,00 Euro).
Angaben zu den sonstigen Rückstellungen (Art. 67
Abs. 1 S. 2 EGHGB)
Bei den sonstigen Rückstellungen
gemäß § 249 Abs. 1 HGB mit einer Laufzeit
von über einem Jahr wird von dem
Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB
Gebrauch gemacht.
Angabe zu Verbindlichkeiten und Sicherheiten (§ 268
Abs. 5 HGB i.V.m. § 285 Nr. 1 HGB)
In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer
Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 54.151,93
Euro (Vorjahr: 44.358,69 Euro) und solche mit einer
Laufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von
0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) enthalten.
In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 46.077,70 Euro (Vorjahr:
30.724,74 Euro) enthalten; davon mit einer Laufzeit von bis
zu einem Jahr in Höhe von 46.077,70 Euro (Vorjahr:
30.724,74 Euro) und mit einer Laufzeit von über
fünf Jahren in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00
Euro).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angabe der Mitglieder der Geschäftsorgane (§
285 Nr. 10 HGB)
Während des Geschäftsjahres werden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Herr Franz Blomberg (ab
dem 31.05.2011)
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Geschäftsführer
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Herr Dieter Wachtmeester
(bis zum 30.05.2011)
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Geschäftsführer
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Herr Gerhard
Beßler
|
Geschäftsführer
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Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
Nr. 1 HGB
Vom Unterlassen der Angaben wird im
Geschäftsjahr im gesetzlichen Umfang Gebrauch
gemacht.
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Hatten, 30.08.2012
|
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Zebra Group GmbH
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____
gez.Blomberg ,
Beßler
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Herr F.Blomberg Herr
G. Beßler
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-
Geschäftsführer -
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2012
festgestellt.
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