Aquanova
GmbH
St.
Wendel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.297,50 |
8.191,50 |
| I.
Sachanlagen |
5.297,50 |
8.191,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.445,28 |
146.729,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
117.441,18 |
138.769,21 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.004,10 |
7.960,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
461,80 |
1.154,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
124.204,58 |
156.075,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.591,95 |
95.718,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
38.591,95 |
70.718,31 |
| davon
Gewinnvortrag |
70.718,31 |
89.572,01 |
| B.
Rückstellungen |
6.135,18 |
5.792,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.477,45 |
54.564,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
51.181,45 |
46.324,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
124.204,58 |
156.075,61 |
Anhang
A N H A N G
A.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs.1 und 4 HGB.
Die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des Anhangs
(§ 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung der Vorschriften des HGB und der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern).
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden
"BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art. 66 Abs.3 Satz 1 EGHGB). Von der
Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.3
Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG führt in der
sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum
1. Januar 2010 zu Bewertungs- und
Ausweisänderungen von Bilanzposten des
Vorjahres zur Anpassung der Vorjahreszahlen.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der
erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
unterblieben.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt.
Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln
zurechenbaren
Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche
Anschaffungskosten,
Anschaffungskostenminderungen wurden abgesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen auf
Sachanlagen sind nach der voraus-
sichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen
Gegenstände bemessen.
Es wird linear abgeschrieben.
2.
Übrige Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Ansatz der übrigen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände
erfolgte zum Nennwert.
3.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken.
Für zukünftige Aufwendungen aus der
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für
Geschäftsunterlagen wurde eine entsprechende
Rückstellung in Höhe des jeweiligen
Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung
der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden
Kostenverhältnisse, gebildet.
Bei der Ermittlung der Rückstellung für
Archivierungskosten wurde eine Restaufbewahrungsdauer von
10 Jahren zugrunde gelegt.
4.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Wirtschaftsjahr
Die Gesellschaft hat ein kalendergleiches
Wirtschaftsjahr.
D.
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zur Gewinn- und Verlustrechnung wurden die
Erleichterungen des
§ 288 Satz 1 HGB in Anspruch genommen.
Für die Darstellung wurde gem. § 275
Abs 2 HGB das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Steuern vom Einkommen und Ertrag fielen im
Wirtschaftsjahr 2010 nicht an.
E.
Weitere Angaben
An der Gesellschaft sind beteiligt:
Herr Jörg Schnur
Niederhofer Str. 76, 66606 St. Wendel
und
Frau Katja Hautz-Schnur
Niederhofer Str. 76, 66606 St. Wendel
Gegenüber dem Gesellschafter Jörg Schnur
besteht eine verzinsliche Forderung aus dem
Gesellschafterverrechungskonto in Höhe von EUR
106.033,87
(§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr
Jörg Schnur
geboren am 13. April 1969
wohnhaft in 66606 St. Wendel
bestellt.
Herr Schnur ist alleinvertretungsberechtigt und von
den
Beschränkungen des § 181 des
Bürgerlichen Gesetzbuch
befreit.
F.
Ergebnisverwendung
Auf die Angaben über die Ergebnisverwendung wird
gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
St. Wendel, den 26. Juni 2011
Jörg Schnur
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 106.033,87 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 126.183,52 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2011 festgestellt.
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