Queens
Service Personal GmbH
Kassel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.887,00 |
51.358,00 |
| I.
Sachanlagen |
50.887,00 |
51.358,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
954.650,27 |
868.940,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
311.803,94 |
523.400,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
37.060,04 |
32.146,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
642.846,33 |
345.539,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.672,94 |
8.084,84 |
| Aktiva |
1.012.210,21 |
928.383,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
672.095,55 |
511.683,83 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
659.595,55 |
499.183,83 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
96.547,00 |
130.924,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
243.567,66 |
285.775,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
199.795,42 |
227.192,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
43.772,24 |
58.582,74 |
| Summe
Passiva |
1.012.210,21 |
928.383,00 |
Anhang
a)
Allgemeine Angaben
Die Queens Service Personal GmbH hat ihren Sitz in
Kassel. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel
unter HRB 17124 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt. Er besteht aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang.
Nach den Größenklassen des § 267a HGB
ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft, so
dass kein Lagebericht aufzustellen ist (§ 264 Abs. 1
Satz 3 HGB) und auch keine Prüfung des
Jahresabschlusses vorgenommen werden muss (§ 316 Abs.
1 HGB).
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Eine gesonderte Steuerbilanz ist nicht erstellt
worden. Die Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses bzw.
der steuerlichen Bemessungsgrundlagen erfolgten daher im
Rahmen einer Überleitungsrechnung.
b)
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Anschaffungskostenminderungen werden berücksichtigt.
Das Anlagevermögen wird linear entsprechend der
jeweiligen Nutzungsdauer des einzelnen
Vermögensgegenstandes planmäßig
abgeschrieben - im Jahr des Zugangs pro rata temporis. Den
planmäßigen Abschreibungen liegen die der
geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden
Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich
geltend gemacht werden.
In Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften
werden geringwertige Vermögensgegenstände im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand
abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut
Euro 800,00 nicht übersteigen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Sinne von
§ 268 Abs. 2 HGB (Anlagenspiegel) ist aus der Anlage
ersichtlich.
Die bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen anhaftenden Bonitätsrisiken
(Ausfallrisiken) werden - sofern vorhanden - durch die
Bildung von angemessenen Einzelwertberichtigungen und
Pauschalwertberichtigungen abgedeckt.
Andere Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag
oder ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.
Ein Unterschiedsbetrag im Sinne des § 250 Abs. 3
HGB ist in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Aktivseite in Höhe von € 0,00 enthalten.
Die Passivierung von Verbindlichkeiten erfolgt zu dem
jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Die Rückstellungen werden in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Sie tragen
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung.
Über die Höhe eventueller passiver latenter
Steuern hinausgehende aktive latente Steuern wurden in
Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274
Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten die
voraussichtlichen Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen, die
Kosten für die Aufbewahrung von Unterlagen,
ausstehende Zahlungen an Personal sowie für die
Ausgleichausgabe für Schwerbehinderte.
Aufwandsrückstellungen im Sinne von § 249
Abs. 2 HGB sind nicht gebildet worden.
Zum Bilanzstichtag lagen keine
Eventualverbindlichkeiten vor.
c)
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert (§ 275 Abs. 2 HGB).
d)
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
alleinigen, von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreiten Geschäftsführer, Herrn Samir Sarferaz,
Kassel, geführt.
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegen
Geschäftsführer und/oder Gesellschafter in
Höhe von € 32.146,38.
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten
gegenüber Geschäftsführern und/oder
Gesellschaftern in Höhe von € 0,00.
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis 2023 vollständig den
Gewinnrücklagen zuzuführen.
sonstige Berichtsbestandteile
Kassel, den 30. Dezember
2024
gez.
Samir Sarferaz, (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024
festgestellt.
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