Stegihaus GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marko Zawadzki seit 21.12.2021 | Vorstandsmitglied |
Ulrike Stegmann seit 21.12.2021 | Vorstandsmitglied |
Bernhard Josef Stegmann seit 4.8.2008 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AV Medien AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss gemäß §§ 242 und 264 HGB wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzung-sposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Betriebsaufspaltung Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum der Firma AV Medien Bernhard Stegmann e. K.. Herr Stegmann hält im Betriebsvermögen 100% seiner Anteile der Firma AV Medien AG. Steuerrechtlich besteht eine Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als Betriebsunternehmen und der Firma AV Medien Bernhard Stegmann e. K. als Besitzgesellschaft. Gleichfalls besteht umsatzsteuerlich ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Firma AV Medien Bernhard Stegmann e. K. als Organträger (=Umsatzsteuerschulder). Für den Umsatzsteueranteil der Firma AV Medien AG besteht gegenüber dem Organträger die Pflicht auf eine Ausgleichszahlung. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzSonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Verbindlichkeiten
Das Darlehen von Aktionären ist vereinbarungsgemäß nachrangig i. S. §19 Abs. 2 i.V.m. §39 InsO. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Vorstand
(2) Aufsichtsrat
Sonstige AngabenIn der Hauptversammlung vom 03.12.2012 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 genehmigt und festgestellt. Dem Vorstand wurde Entlastung erteilt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2011
28.06.2012 Stuttgart gez. Bernhard Josef Stegmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.12.2012. |
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