RFS & DEC Consulting GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Hötzel seit 14.5.2010 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RFS Medienagentur GmbHStadtlohnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.05.2010 bis zum 04.05.2011BILANZAKTIVA
I. Allgemeine AngabenDie RFS Medienagentur GmbH i. L. beschäftigte sich bis zur Aufgabe ihres operativen Geschäfts hauptsächlich mit der Herausgabe, Herstellung und dem Vertrieb von Anzeigeblättern, Zeitungen, Zeitschriften und ähnlichen Produkten sowie der Handel mit Werbe- und PR-Konzeptionen aller Art, insbesondere die Durchführung und Vermarktung von Sportveranstaltungen und Sportpromotion. Am 05. Mai 2010 fasste die Gesellschafterversammlung den Beschluss, die Gesellschaft zu liquidieren (Urk.-Nr. 373/2010 des Notars, Herrn Bernhard Leppen, Ahaus). Die RFS Medienagentur GmbH i. L. beendete ihr operatives Geschäft. Seitdem verfolgt die Gesellschaft das Ziel, die gehaltenen Vermögensgegenstände bestmöglich zu verwerten. Am 14. Mai 2010 machte die Gesellschaft ihre Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt und forderte ihre Gläubiger auf, sich zu melden. Das sich anschließende Sperrjahr endet am 14. Mai 2011. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Liquidationsbilanz zum 04. Mai 2011 hat die Gesellschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB aufgestellt. Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. In der Liquidationsbilanz sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Stichtag einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig bewertet. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. 1. Sachanlagen Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Gegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens werden bei Zugang prorata-temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150,00 bis 1.000,00 Euro werden im Sammelposten mit 5 Jahren abgeschrieben. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigung angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die übrigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. 3. Forderungen gegenüber Gesellschaftern Zum 04. Mai 2011 bestanden Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 78.300,00 Euro. 4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die Bewertung erfolgte zum Nennwert in Euro. 5. Eigenkapital Das Eigenkapital zum 04. Mai 2011 beträgt 15.517,44 Euro. 6. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen; sie wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnissen in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Von den Verbindlichkeiten in Höhe von € 40.454,57 haben insgesamt € 40.454,57 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und € 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. III. Sonstige PflichtangabenSonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, sind nicht bekannt. Die Geschäftsführung der RFS Medienagentur GmbH i. L. erfolgte im Abschlusszeitraum durch den Liquidator
Der Liquidator ist von den Beschränkungen IV. Feststellung der BilanzDie Liquidationsbilanz per 04.05.2011 wurde am 06.09.2012 festgestellt. |
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