Sven
Carstens GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.268,13 |
6.692,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
42,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.268,13 |
6.650,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
133.905,61 |
95.849,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
102.764,78 |
81.565,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
315,67 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.140,83 |
14.284,88 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
19.032,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
159.173,74 |
121.575,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.032,15 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
69.967,85 |
119.032,89 |
| davon
Verlustvortrag |
119.032,89 |
167.665,13 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
19.032,89 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
6.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
126.141,59 |
115.075,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.630,09 |
27.564,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
159.173,74 |
121.575,59 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Sven Carstens GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Abrechnungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten
der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertsätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis Euro 150,00 wurden
gemäß § 6 II 1 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere des
Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückestellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§275 II HGB) aufgestellt.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Sven Carstens, Hamburg
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
VI. Angaben gemäß § 42 III GmbHG
1. Forderungen gegen Gesellschafter bestanden am
Abschlussstichtag in Höhe von
Euro 0,00 (Euro 0,00)
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen Euro 0,00.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen
Euro 38.630,09.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro 570,33.
Hamburg, den 18.04.2012
_________________________
Sven Carstens
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.04.2012 festgestellt.
|