TCC Network GmbHLiquidiert

Limesstraße 40, 63654 Büdingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 3792
Vorher
TCC Travel Connection & Consulting GmbH
Eingetragen
15.2.2001
Branche
ReiseveranstalterErbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Beratung und Vertretung touristischer Unternehmen einschließlich aller dazugehöriger Sales-, Service- und Marketingaktivitäten sowie Veranstaltung von Reisen aller Art und Ticketverkauf.

Historie

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Management

NameRolle
Marion Wulf
seit 13.1.2026
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

TCC Network GmbH

Büdingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 76.061,97 77.150,45
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 50,00 103,00
II. Sachanlagen 34.650,00 44.480,00
III. Finanzanlagen 41.361,97 32.567,45
B. Umlaufvermögen 358.633,68 422.048,90
I. Vorräte 2.444,20 4.006,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 231.288,14 258.007,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 124.901,34 160.034,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 398,03 296,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 435.093,68 499.496,13

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 197.682,99 169.390,43
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 172.682,99 144.390,43
B. Rückstellungen 90.310,17 154.293,39
C. Verbindlichkeiten 17.150,52 41.157,31
D. Rechnungsabgrenzungsposten 129.950,00 134.655,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 435.093,68 499.496,13

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Vorjahreszahlen wurden in Übereinstimmung mit Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht an die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angepasst.

Grundsätzlich sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Von diesem Saldierungsverbot wurde lediglich - sofern einschlägig - im Falle der in § 246 Abs. 2 S. 2 HGB normierten Verrechnungspflicht abgewichen.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte ggf. in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind - mit Ausnahme des Hinweises darauf, dass nun erstmals die Vorschriften des BilMoG zu beachten waren - nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Entsprechend der Umschreibung der Größenklassen des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine "kleine Kapitalgesellschaft". Von den Erleichterungen des § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet; Angaben zur Ausübung des dort genannten Wahlrechts enthält der Anhang im Folgenden.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden - sofern erforderlich - nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, sind (namentlich) berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Sofern bei geringwertigen Vermögensgegenständen die (an das Steuerrecht angelehnten) Voraussetzungen für die Sofortabschreibung vorliegen, wurde von dieser Gebrauch gemacht.

Soweit in der Vergangenheit ein (steuerlicher) Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet wurde, wird dieser unter Heranziehung des Wesentlichkeitsgrundsatzes - bei jährlicher Auflösung zu einem Fünftel - fortgeführt, da er keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - soweit vorhanden - unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sowie des Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzips bilanziert.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken wurden ggf. Einzelwertberichtigungen durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde ggf. durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 S. 2 HGB zum Nennbetrag angesetzt.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach dem Teilwertverfahren (im vorangegangenen Geschäftsjahr - ohne BilMoG - entsprechend den Vorschriften des § 6a EStG). Dabei wurden ein Rechnungszins in Höhe von 5,15% p.a. sowie die Grundwerte der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck 2005 G, jedoch keine Gehalts- und Rententrends, zugrunde gelegt.

Die etwaigen sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen, ggf. abgezinsten, Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind, soweit sie nicht aufgrund der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften zu durchbrechen waren, beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Von dem Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde - sofern überhaupt einschlägig - kein Gebrauch gemacht.

II. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (EUR 0,00).

Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind - ggf. neben den üblichen Eigentumsvorbehalten - folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:

- keine (keine)

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Die Gesellschaft hat gegen Gesellschafter (Darlehens-)Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 2.062,98 (EUR 133,70).

Hingegen hat sie (Darlehens-)Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von insgesamt EUR 0,00 (EUR 0,00).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

IV. Organbezüge

Die zum Bilanzstichtag gewährten Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans bzw. des Aufsichtsorgans stellen sich wie folgt dar:

a) Geschäftsführungsorgan:

- Vorschüsse: EUR 0,00 (EUR 0,00)

- Kredite: EUR 0,00 (EUR 0,00)

- Zinssatz: ---

- Sicherheiten: ---

- Laufzeit: ---

- im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge: EUR 0,00 (EUR 0,00)

(Lediglich im Rahmen eines Verrechnungskontos war ein aktiver Posten in Höhe von EUR 2.062,98 (EUR 133,70) zu bilanzieren.)

b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden

Zugunsten dieser Personengruppen wurden folgende Haftungsverhältnisse eingegangen:

a) Geschäftsführungsorgan: keine (keine)

b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden

V. Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB (Disagio) in Höhe von EUR 0,00 (EUR 0,00) aufgenommen.

VI. Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Hinsichtlich der bestehenden Pensionsverpflichtungen wurde das Saldierungsgebot gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB - soweit einschlägig - beachtet. Aufgrund der vorgenommenen Verrechnung ergeben sich folgende Angaben nach § 285 S. 1 Nr. 25 HGB:

Pensionsverpflichtung, EUR 50.114,00

Planvermögen (beizulegender Zeitwert), EUR 43.055,56

Pensionsrückstellung Bilanz, EUR 12.529,44

Aufwand aus Pensionsverpflichtung, lfd., EUR 6.575,00

Ertrag aus Planvermögen, lfd., EUR 6.541,25

Aufwand aus Planvermögen, a.o., EUR 5.307,00

Pensionsaufwand GuV, EUR 5.340,75

Mit der Neubewertung der Pensionsverpflichtungen geht eine Überdeckung in Höhe von EUR 5.471,00 derselben einher. Insoweit wurde von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB (Beibehaltung der höheren Rückstellung) Gebrauch gemacht.

VII. Angaben i.S.d. § 268 Abs. 1 HGB

Im ausgewiesenen Bilanzergebnis ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 144.390,43 (EUR 105.054,80) enthalten.

D. Sonstige Angaben

I. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB

Soweit die etwaige Aktivierung bestimmter Bilanzposten zu einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB geführt hat, sind die geforderten Angaben nachstehend dargestellt.

a) Aktivierte selbst geschaffene Immaterialgüter des Anlagevermögens:

- keine

b) Bilanzierte aktive latente Steuern:

- keine

c) Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung, § 246 Abs. 2 S. 2 HGB:

- keine

III. Geschäftsführungsorgane / Aufsichtsorgane

Außer der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden von Frau Marion Wulf geführt. Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Büdingen, den 27.10.2011

gez. Marion Wulf

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