Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 7670
Eingetragen
15.4.2005
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Werbedienstleistungen aller Art insbesondere mit Fahrzeugen, Werbetechniken, Entwicklung von Fahrzeugkonzepten und Fahrzeughandel.

Historie

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Management

NameRolle
Winfried Luig
seit 15.4.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Werbecar GmbH

Anröchte

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 145.351,00 161.496,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 391,00 1.060,00
II. Sachanlagen 144.810,00 160.286,00
III. Finanzanlagen 150,00 150,00
B. Umlaufvermögen 79.738,43 79.039,87
I. Vorräte 19.952,02 20.965,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.566,04 35.433,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.220,37 22.641,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 115,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 225.089,43 240.651,10

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 39.075,52 25.528,48
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 4.621,12 6.203,47
III. Jahresüberschuss 9.454,40 -5.674,99
B. Rückstellungen 3.729,00 3.425,00
C. Verbindlichkeiten 182.284,91 211.697,62
Bilanzsumme, Summe Passiva 225.089,43 240.651,10

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Werbecar GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00 € wurde ein Sammelposten gebildet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, sowie Urlaubsansprüche und übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten sind alle Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Winfried Luig.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Anröchte, den 20. Dezember 2011

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.12.2011.

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