Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8145
Vorher
Blitz 04-170 GmbHSeQuant GmbH
Eingetragen
21.1.2005
Branche
Großhandel mit chemischen ErzeugnissenForschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Einkauf und Vertrieb von Produkten zur chemischen Analyse und Chromatographie sowie die Entwicklung eigener Produkte auf diesem Gebiet

Historie

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Management

NameRolle
Annette Dr. Dibowski
seit 11.5.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Annette Dibowski
Heckenweg 6b, 45721 Haltern am See
13.750 €
39.29%
Harald Dibowski
Heckenweg 6b, 45721 Haltern am See
13.750 €
39.29%

Konzern- und Jahresabschlüsse

dichrom GmbH

Marl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 522,00 1.143,00
I. Sachanlagen 522,00 1.143,00
B. Umlaufvermögen 60.919,70 196.399,40
I. Vorräte 29.262,90 29.962,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.684,95 159.099,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.971,85 7.337,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 569,01 953,34
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 57.305,55 3.110,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 119.316,26 201.605,77

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 35.000,00 35.000,00
II. Verlustvortrag 38.110,03 74.758,98
III. Jahresfehlbetrag 54.195,52 -36.648,95
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 57.305,55 3.110,03
B. Rückstellungen 6.617,00 5.913,00
C. Verbindlichkeiten 112.699,26 195.692,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 119.316,26 201.605,77

Anhang für das Geschäftsjahr 2011



Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.


Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.


Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.


Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt


Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.


Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.


Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.


Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.


Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.


Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.


Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz


Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt


Finanzanlagen


Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:


Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 24.684,95 0,00 159.099,50 0,00

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.


Eigenkapital


Das Stammkapital von € 35.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.


Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von € 57.305,55 ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:


Die Gesellschafter Frau Dr. Annette Dibowski und Herr Dr. Harald Dibowski haben der Gesellschaft zwei Gesellschafterdarlehn in Höhe von € 15.000,00 und 12.500,00 (Stand 31.12.2011) gegeben. In einer Rangrücktrittserklärung erklären die beiden Gesellschafter, dass sie mit ihrem Darlehnsahnspruch nebst Zinsen im Rang hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurücktreten


Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr betragen 914,12 €. Auch diese Verbindlichkeiten werden vom Rangrücktritt erfasst.


Über die Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute in Höhe von 36.727,68 Euro liegt eine persönliche Bürgschaft des Gesellschafters der Gesellschaft vor. Gleichzeitig sind diese Verbindlichkeiten mit einer Grundschuld aus Grundvermögen des Gesellschafters abgesichert.


Sonderposten mit Rücklageanteil

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil lag zum Bilanzstichtag nicht vor.


Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen lagen im Jahr 2011 nicht vor.



Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Urlaubsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten.



Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 112.699,26 48.471,58 195.692,77 121.574,81


Die beiden Darlehn der Stadtsparkasse haltern sind wie folgt gesichert:


Stadtsparkasse Haltern 60505203 Grundschuldeintragung

Stadtsparkasse Haltern 60505195 Grundschuldeintragung;

Bürgschaft der Ges. Dr. H. u. Dr. A. Dibowski



Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden folgende sonstigen finanziellen Verpflichtungen:


Einen Leasingvertrag bei der GMAC Bank. Geleast wird ein Opel Vectra, der von dem Geschäftsführer Dr. Harald Dibowski genutzt werden.


Des Weiteren hat die Gesellschaft Büroräume und Lagerräume in Haltern am See und Marl auf unbestimmte Zeit angemietet.



Sonstige Angaben

Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Dr. Harald Dibowski und Frau Dr. Annette Dibowski.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Anteilsbesitz

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11 HGB erfolgte nicht, da die Gesellschaft keine Beteiligungen an anderen Unternehmen hält, die mehr als 20% betragen.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



Haltern am See




Dr. Annette Dibowski Dr. Harald Dibowski

Geschäftsführer Geschäftsführerin


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.12.2012.

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