A 8 Stone
GmbH
Friedberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.721,00 |
93.987,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
73.720,00 |
93.986,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
792.546,23 |
816.680,37 |
| I.
Vorräte |
570.781,74 |
531.891,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.940,99 |
194.669,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.823,50 |
90.118,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.000,00 |
1.000,00 |
| Aktiva |
867.267,23 |
911.667,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
406.917,71 |
364.751,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
64.751,19 |
18.426,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
42.166,52 |
46.324,46 |
| B.
Rückstellungen |
27.641,30 |
34.581,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
432.708,22 |
512.334,44 |
| Summe
Passiva |
867.267,23 |
911.667,37 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die A8 Stone GmbH hat ihren Sitz in Friedberg. Sie
ist im Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg unter
HRB 27124 eingetragen.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267
II HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften der § 242 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), des
GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 I,
276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB
aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen
erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und
den beweglichen Anlagegütern erfolgt die Abschreibung
linear.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgte zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedriger Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zum Nominalbetrag,
gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Abgrenzungsposten entsprechen in ihrer Höhe
den Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die für
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem
Stichtag geleistet werden.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und Vorjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I HGB).
Grundlagen der Fremdwährungsumrechnung
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalls bei Forderungen darunter, bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
€ 200,00 (Vj. € 200,00) eine Restlaufzeit von
über einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben €
294.580,51 (Vj. € 343.651,62) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und €
32.340,60 (Vj. € 65.298,78) eine Restlaufzeit von
über fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 220.682,11 (Vj. € 231.487,58) und
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich sechs Arbeitnehmer in der
Gesellschaft beschäftigt.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Derching, 22. Januar
2025
gez.
Gerhard Böswald, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.01.2025
festgestellt.
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