LPW Reinigungssysteme GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Prüfmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Hettler-Systeme GmbHEigenbeteiligung | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Hettler-Systeme GmbHAufgelöst | 50.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hettler-Systeme GmbHRiederichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen gemäß § 264 Abs. la HGB Die Hettler-Systeme GmbH i.L. hat ihren Sitz in Riederich. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HR B 354438 eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 16. März 2017 wurde die Auflösung der Gesellschaft zum 1. April 2017 beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister sowie die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger sind erfolgt. Seitdem verfolgt die Gesellschaft das Ziel, die operative Tätigkeit zu beenden und die Vermögensgegenstände bestmöglich zu verwerten. Am 31. März 2017 machte die Gesellschaft ihre Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt und forderte ihre Gläubiger auf, sich zu melden. Das sich anschließende Sperrjahr endet am 31. März 2018. II. Angaben zur Form und Darstellung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß §§ 265 ff. bzw. §§ 275 HGB nach den Regelungen für große Kapitalgesellschaften. Größenabhängige Erleichterungen wurden nicht in Anspruch genommen. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Im Hinblick auf den Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB teilweise Gebrauch gemacht. III. Vergleichbarkeit zur Vorperiode Als Vorjahresvergleichszahlen im Sinne von § 265 Abs. 2 HGB wurden die Werte des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. März 2017 (letzter Jahresabschluss der werbenden Gesellschaft) angegeben. Aufgrund der ab 1. April 2017 begonnenen Liquidation und der zugrunde liegenden unterschiedlichen Bilanzierungszeiträume ist die Vorjahresvergleichbarkeit eingeschränkt. IV. Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 1. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung der Bilanzposten wurde die Going Concern-Annahme (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgrund des Beschluss zur Liquidation beginnend ab 1. April 2016 nicht mehr zugrunde gelegt. Die Bewertung erfolgte im Übrigen gleichwohl grundsätzlich unter Beachtung der handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften, jedoch orientiert an Veräußerungs- bzw. Auflösungsgesichtspunkten. Im Einzelnen kamen nachfolgende Regeln zur Anwendung: Die Zugänge zu entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen wurden in der Vergangenheit grundsätzlich mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten aktiviert. Die Konzessionen und anderen Rechte und Werte wurden linear abgeschrieben. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden in der Vergangenheit mit den steuerlichen aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von bis zu € 410,00 wurden sofort abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen wurden in ausreichendem Umfang vorgenommen. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bewertet. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die wirtschaftlich dem Zeitraum nach dem 31. Dezember 2017 zuzurechnen sind, bilanziert. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Der Nennbetrag im Geschäftsjahr 2012 erworbener eigener Anteile wurde gemäß § 272 Abs. 1a HGB in der Vorspalte offen von der Position "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Die Kapitalrücklage beinhaltet mit T€ 298 das im Geschäftsjahr 2011 im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme der Dieck Perforation GmbH, Zwickau, übergegangene Reinvermögen. Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2012 erfolgten Erwerbs eigener Anteile wurde der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag der eigenen Anteile und den Anschaffungskosten (T€ 86) mit der Kapitalrücklage verrechnet. Die Rückstellungen decken die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse; sie wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge gebildet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank ermittelten und bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. 2. Angaben zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausschließlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von T€ 917 enthalten. Unter den sonstigen Rückstellungen sind als wesentliche Posten Gewährleistungsverpflichtungen (T€ 22) und Aufbewahrungsverpflichtungen (T€ 12) erfasst. Die Verbindlichkeiten haben ausschließlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. V. Sonstige Angaben Zum Liquidator war im Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2017 bestellt: • Herr Alexander Crone-Rawe, Kaufmann, Siegburg. Auf die Angabe der Bezüge des Liquidators wird in Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2017 waren durchschnittlich 8 Arbeitnehmer im Sinne von § 267 Abs. 5 HGB im Unternehmen beschäftigt. Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der zum 31. Dezember 2017 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von € 887.440,43 auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Riederich, den 28. Februar 2018 Alexander Crone-Rawe (Liquidator) |
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