KEMATHERM Halberstadt GmbHLiquidiert

38820 Halberstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 18725
Eingetragen
2.11.2012
Branche
Bauträger für andere Gebäude und BauwerkeSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Gegenstand
Bauleistungen aller Art und insbesondere im Bereich Brandschutz und Wärmedämmung. Die Gesellschaft führt diese Tätigkeiten als Generalunternehmer oder Generalübernehmer selbst oder mittels Dritter aus. Der Gegenstand umfasst ebenso die Planungstätigkeit und Bauüberwachung sowie die Baubetreuung im Bereich von Bautätigkeiten gem. Satz 1 und 2.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Horst
seit 9.3.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Möser OT Hohenwarthe
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KEMATHERM Halberstadt GmbH

Halberstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 96.558,62 84.487,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.549,00
II. Sachanlagen 77.009,62 83.487,00
III. Finanzanlagen 3.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen 692.086,91 756.074,61
I. Vorräte 223.699,51 318.254,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 195.982,25 216.145,85
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.880,00 5.880,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 272.405,15 221.674,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.105,28 15.319,20
Aktiva 799.750,81 855.880,81

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 342.409,08 268.748,08
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 243.748,08 141.333,15
III. Jahresüberschuss 73.661,00 102.414,93
B. Rückstellungen 97.983,34 114.677,12
C. Verbindlichkeiten 359.358,39 472.455,61
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 359.358,39 472.317,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 138,52
Passiva 799.750,81 855.880,81

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Angaben zur Identifikation der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut Handelsregistereintragung lauten wie folgt:

Firmierung laut Handelsregistereintragung: KEMATHERM Halberstadt GmbH
Firmensitz laut Handelsregistereintragung: Halberstadt
zuständiges Handelsregister-Gericht: Stendal
eingetragene Handelsregister-Nummer: HRB 18725

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 286, 288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung gemäß § 326 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.

Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach HGB folgende Besonderheiten (§ 265 Abs. 5 und 6 HGB): Die Bilanzposition § 266 Abs. 2 III. Finanzanlagen wurde zum besseren Verständnis um eine weitere Position Genossenschaftsanteile erweitert.

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB lagen nicht vor.

Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer entspricht, sofern handelsrechtlich zulässig, den steuerrechtlichen Werten und beträgt zwischen 3 Jahre. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden grundsätzlich nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata temporis vorgenommen und orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich zulässig. Die Nutzungsdauer beträgt für technische Anlagen und Maschinen zwischen 8 und 19 Jahren sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 13 Jahren.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Nettowert von bis zu 800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2 EStG).

Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und umfassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der notwendigen Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. zum Nennbetrag angesetzt. Von der Möglichkeit des § 253 Abs. 3 S.6 HGB wird grundsätzlich kein Gebrauch gemacht.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes angesetzt.

Die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen enthalten die gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB aktivierungspflichtigen Kosten (Material- und Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der Fertigung, Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagevermögens, der durch die Fertigung veranlasst ist). Sie entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansätzen. Somit wurden u.a. keine Vertriebskosten oder Kosten der allgemeinen Verwaltung aktiviert. Die Gemeinkosten wurden über eine Kostenstellenrechnung durch pauschale Umlageschlüssel auf die Kostenträger umgelegt. Sofern erforderlich, wurde einer verlustfreien Bewertung Rechnung getragen.

Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinreichend erkennbaren Einzelrisiken wurden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB). Dem allgemeinen Adressatenausfallrisiko wurde unter Beachtung von Wesentlichkeitsaspekten durch die Vornahme einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,53 % des nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen.

Im Übrigen wurden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Vermögensgegenstände zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

Auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB wurde verzichtet, soweit die jeweilige Ausgabe oder Einnahme von unwesentlicher Bedeutung war und die Ausübung des Verzichts zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hat (analoge Anwendung der 800 Euro-Grenze nach §§ 5 Abs. 5 S. 2 und 6 Abs. 2 S. 1 EStG).

Die Höhe der Steuerrückstellung wurde anhand der aus der Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbelastung abgeleitet.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Geschäfte:

bis 1 Jahr
Euro
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
Euro
mehr als 5 Jahre
Euro
Langfristige Miet- und Pachtverträge 94.972,19 363.704,75 116.682,31
Leasingverträge 22.171,98 21.796,64 0,00
Summe 117.144,17 385.501,39 116.682,31
davon gg. verbundenen Unternehmen 42.702,05 170.808,22 20.234,05

Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Geschäftsjahr 2023 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 21 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. Christian Horst

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024 festgestellt.

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