Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Team HAUS GmbH
Hardstraße 1, 78256 Steißlingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Simon Straub seit 21.1.2025 | Geschäftsführer |
Florian Straub seit 17.6.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 89.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Team HAUS GmbHSteißlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023TeamHAUS GmbH, Hardstr. 1, 78256 Steißlingeneingetragen unter HRB 713165 beim Amtsgericht Freiburg Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Leerposten wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Im Berichtsjahr wurden gegenüber dem Vorjahr weder Bilanzpositionen, noch Posten der Gewinn- und Verlustrechnung anders ausgewiesen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben. In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, § 268 Abs. 4 HGB Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind in den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten. Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: 0,00) enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen noch zu erwartende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten, Kosten für Berufsgenossenschaft, Archivierung und MaBV-Prüfung für das Jahr 2022. Weiterhin mussten Rückstellungen für noch offene Rechnungen gebildet werden. Verbindlichkeiten, § 285 Nr. 1 HGB Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 34.292,88 (Vorjahr: EUR 33.740,32) kurzfristig und in Höhe von EUR 2.345.000,00 (Vorjahr: EUR 2.371.074,22) langfristig (mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind kurzfristig. Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 163.150,05 Vorjahr: EUR 286.404,70). Insgesamt sind Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.567.557,05 (Vorjahr: EUR 2.865.497,46) besichert. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € 0,00 enthalten. Haftungsverhältnisse, § 251 HGB Es bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Operating Lease: Der Nutzung von Kfz liegen teilweise Operating-Leasingverträge zugrunde. Der Abschluss von Leasingverträgen dient der Verringerung der Kapitalbindung und verlagert das Risiko der Verwertung auf den Leasinggeber. Die Leasingverträge haben Laufzeiten bis maximal 2024. Die Gesamtverpflichtung aus diesen Leasingverträgen beträgt 4.012,00 EUR (Vj. 13.324,00 EUR). Mitarbeiterzahl, § 285 Nr. 7 HGB Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Durchschnitt 10 Angestellte und Arbeiter beschäftigt. Davon entfallen im Jahresdurchschnitt auf
Darüber hinaus gibt es einen Geschäftsführer. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane, § 285 Nr. 9 HGB Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: Florian Straub, Hegaustr. 31, 78256 Steißlingen Der ausgeübte Beruf entspricht der Organstellung. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung verzichtet. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Steißlingen, den 28. Juni 2024 Florian Straub Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2024. |
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