Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 36462
Eingetragen
22.8.1996
Branche
BeteiligungsgesellschaftenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung von Versorgungstechnik auf den Gebieten Heizungs-, Sanitär-. Lüftungsund Klimatechnik. Die Gesellschaft kann alle branchenüblichen Geschäfte tätigen. Sie kann branchengleiche oder branchenübliche Unternehmen erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hartmut Winkler
seit 7.12.2001
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Winkler GmbH

Wermelskirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

306.058,50

245.139,50

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.011,00

1.415,00

II. Sachanlagen

63.384,00

2.061,00

III. Finanzanlagen

241.663,50

241.663,50

B. Umlaufvermögen

319.984,32

521.177,39

I. Vorräte

101.898,08

217.060,32

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

7.388,40

19.331,48

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

210.697,84

284.785,59

C. Rechnungsabgrenzungsposten

6.534,51

7.390,89

Summe Aktiva

632.577,33

773.707,78



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

396.187,99

380.247,01

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag

354.682,42

346.042,24

III. Jahresüberschuss

15.940,98

8.640,18

B. Rückstellungen

61.442,00

52.219,00

C. Verbindlichkeiten

174.947,34

341.241,77

Summe Passiva

632.577,33

773.707,78

Anhang zum Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB wurden beachtet. Vom Aktivierungswahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtliche Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Gem. Artikel 67 EGHGB wurde auf eine Minderung der Rückstellungen verzichtet.

10) Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. Auf die Aufstellung eines Verbindlichkeitenspiegel wurde aus diesem Grunde verzichtet.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter eine Verbindlichkeit in Höhe von 775,96 €.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Eine Verzinsung erfolgte wegen der Geringfügigkeit nicht.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Keine Angaben notwendig.

III. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Hartmut Winkler geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Wermelskirchen, den 11. Dezember 2024

gez. Hartmut Winkler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. Dezember 2024

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