KKM Kunst, Kultur und Medien GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit sonstigen Kunst- und Kulturerzeugnissen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Caudera seit 1.6.2006 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TM1 trademark one AGStarnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
AnhangA. Vorbemerkung Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht München, HRB Nr. 162558 unter der Firma TM1 trademark one AG eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Starnberg. (§ 264 Abs. 1a S. 1 HGB) Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 266 ff. HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) vom 17.07.2015 aufgestellt (Art. 75 EGHGB). Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Auf die fehlende Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse wird gem. Art. 75 Abs. 2 S. 3 EGHGB hingewiesen. Der Betrag der Umsatzerlöse des Vorjahres der sich aus der Anwendung von § 277 Abs. 1 HGB i. d. F. des BilRuG ergeben würde, beträgt 260.167,35 EUR (pro-forma-Umsatzerlöse). B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind - bis auf die Anpassungen aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) vom 17.07.2015 - gegenüber dem Vorjahr unverändert (§ 246 Abs. 3 HGB, § 265 Abs. 1 und 2 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige, lineare Abschreibungen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer vermindert (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag bewertet (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Einzelabschreibungen sowie Abschreibungen wegen allgemeiner und besonderer Risiken wurden, soweit erforderlich, vorgenommen (§ 253 Abs. 1, S. 1, Abs. 4 HGB). Die flüssigen Mittel werden zu Nennwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Rechnungsabgrenzungsposten Die Bildung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte in handelsrechtlich zulässigem Umfang (§ 250 Abs. 1 HGB). Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt (§ 272 Abs. 1 S. 1 HGB). Rückstellungen Die Bildung von Rückstellungen erfolgte in handelsrechtlich zulässigem Umfang (§ 249 HGB). Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das laufende Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). C. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB). Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag keine Ausleihungen und Forderungen (Vorjahr: 0,00 TEUR). Flüssige Mittel Unter den flüssigen Mitteln sind Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Die Bestände sind durch gleichlautende Kontoauszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Zum Bilanzstichtag wurden eine Versicherung, eine Gebühr und eine Kfz-Steuer von insgesamt 1.369,92 TEUR abgegrenzt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.12.2016 unverändert 50.000,00 EUR und ist voll einbezahlt. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 50.000 nennwertlose Stückaktien (Stammaktien). Rückstellungen Die ausgewiesenen Rückstellungen enthalten Beträge für Steuern, Tantieme, ausstehenden Urlaub, ausstehende Rechnungen insbesondere Rechts- und Beratungskosten, Nachbetreuung von Verträgen, Provisionsansprüchen und Graphikkosten sowie Abschlusskosten. Verbindlichkeiten Angaben über Restlaufzeiten sowie Umfang und Art der Besicherung zeigt folgender Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr 2016 (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1a HGB):
Eine Besicherung der Verbindlichkeiten erfolgte nicht (§ 285 Nr. 1 Buchstabe b HGB). Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB) sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
D. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 3 (in Worten: drei) (§ 288 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 285 Nr. 7 und § 267 Abs. 5 HGB). An Mitglieder des Aufsichtsrats wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt sowie keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB).
Starnberg, den 01.03.2018 Michael Caudera, Vorstand sonstige Berichtsbestandteilenach § 152 Abs. 4 S. 2 AktG sind keine Angaben zu machen
Starnberg, 01.03.2018 gez. Michael Caudera Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2018 festgestellt. |
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