Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 162558
Eingetragen
1.6.2006
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenVerwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen, die insbesondere im Bereich Handel, Verwertung und Verwaltung von Rechten und Lizenzen sowie als Agenturen für Urheber- und Urhebernebenrechten tätig sind sowie die eigene Tätigkeit in diesen Bereichen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Caudera
seit 1.6.2006
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TM1 trademark one AG

Starnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 18.665,23 21.564,23
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.544,00 6.102,00
II. Sachanlagen 4.042,00 5.383,00
III. Finanzanlagen 10.079,23 10.079,23
B. Umlaufvermögen 521.573,65 381.679,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 124.765,04 148.704,89
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 396.808,61 232.974,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.369,92 1.734,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 541.608,80 404.978,22

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 247.351,45 210.791,93
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnrücklagen 5.189,19 5.189,19
III. Bilanzgewinn 192.162,26 155.602,74
davon Gewinnvortrag 155.602,74 120.985,20
B. Rückstellungen 253.007,09 147.309,69
C. Verbindlichkeiten 41.250,26 46.876,60
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 41.250,26 46.876,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 541.608,80 404.978,22

Anhang

A. Vorbemerkung

Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht München, HRB Nr. 162558 unter der Firma TM1 trademark one AG eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Starnberg. (§ 264 Abs. 1a S. 1 HGB)

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 266 ff. HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) vom 17.07.2015 aufgestellt (Art. 75 EGHGB). Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Auf die fehlende Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse wird gem. Art. 75 Abs. 2 S. 3 EGHGB hingewiesen. Der Betrag der Umsatzerlöse des Vorjahres der sich aus der Anwendung von § 277 Abs. 1 HGB i. d. F. des BilRuG ergeben würde, beträgt 260.167,35 EUR (pro-forma-Umsatzerlöse).

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind - bis auf die Anpassungen aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) vom 17.07.2015 - gegenüber dem Vorjahr unverändert (§ 246 Abs. 3 HGB, § 265 Abs. 1 und 2 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige, lineare Abschreibungen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer vermindert (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag bewertet (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB).

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Einzelabschreibungen sowie Abschreibungen wegen allgemeiner und besonderer Risiken wurden, soweit erforderlich, vorgenommen (§ 253 Abs. 1, S. 1, Abs. 4 HGB).

Die flüssigen Mittel werden zu Nennwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Bildung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte in handelsrechtlich zulässigem Umfang (§ 250 Abs. 1 HGB).

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt (§ 272 Abs. 1 S. 1 HGB).

Rückstellungen

Die Bildung von Rückstellungen erfolgte in handelsrechtlich zulässigem Umfang (§ 249 HGB). Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das laufende Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

C. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB).

Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag keine Ausleihungen und Forderungen (Vorjahr: 0,00 TEUR).

Flüssige Mittel

Unter den flüssigen Mitteln sind Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Die Bestände sind durch gleichlautende Kontoauszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Zum Bilanzstichtag wurden eine Versicherung, eine Gebühr und eine Kfz-Steuer von insgesamt 1.369,92 TEUR abgegrenzt.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.12.2016 unverändert 50.000,00 EUR und ist voll einbezahlt. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 50.000 nennwertlose Stückaktien (Stammaktien).

Rückstellungen

Die ausgewiesenen Rückstellungen enthalten Beträge für Steuern, Tantieme, ausstehenden Urlaub, ausstehende Rechnungen insbesondere Rechts- und Beratungskosten, Nachbetreuung von Verträgen, Provisionsansprüchen und Graphikkosten sowie Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Angaben über Restlaufzeiten sowie Umfang und Art der Besicherung zeigt folgender Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr 2016 (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1a HGB):

Restlaufzeiten in Jahren Gesamt
EUR
bis zu 1 Jahr
EUR
mehr als 1 Jahre
EUR
mehr als 5 Jahre
EUR
sonstige Verbindlichkeiten 41.250,26 41.250,26 0,00 0,00
Summe Verbindlichkeiten 41.250,26 41.250,26 0,00 0,00

Eine Besicherung der Verbindlichkeiten erfolgte nicht (§ 285 Nr. 1 Buchstabe b HGB).

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB) sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung gem. § 285 Nr. 3a HGB waren wie folgt zu vermerken: TEUR
Leasingverträge (jährliche Verpflichtung) 15,86

D. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 3 (in Worten: drei) (§ 288 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 285 Nr. 7 und § 267 Abs. 5 HGB).

An Mitglieder des Aufsichtsrats wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt sowie keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB).

 

Starnberg, den 01.03.2018

Michael Caudera, Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile

nach § 152 Abs. 4 S. 2 AktG sind keine Angaben zu machen

 

Starnberg, 01.03.2018

gez. Michael Caudera

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2018 festgestellt.

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