Beteiligungsgesellschaften
Elektro Sandkämper GmbH
Kleeort 14, 49124 Georgsmarienhütte, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dmitrij Eckert seit 2.1.2020 | Geschäftsführer |
Carsten Robert Völskow seit 2.1.2020 | Geschäftsführer |
Andreas Friedrich Sandkämper seit 2.1.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Sandkämper GmbHGeorgsmarienhütte (vormals: Hagen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
I.
ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Firma Elektro Sandkämper GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages
zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren
gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266
HGB. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen
auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt, sofern nicht
eine niedrigere Bewertung geboten war. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern. Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, Verluste
und ungewisse Verbindlichkeiten. Darüber hinausgehende Risiken liegen nach Auskunft
der Geschäftsführung nicht vor. Bzgl. der Lieferantenverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte eine
Abstimmung mit der Buchhaltung. Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt. Die Bewertung
erfolgte zum Erfüllungsbetrag.
III. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind der Entwicklung des
Anlagevermögens in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Im Posten Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten
enthalten. Steuerrückstellungen 82.774,67 € Sonstige Rückstellungen 51.271,00 €
Gesamt 134.045,67 €
In Anlehnung an die in § 268 Abs. 4 und 5 HGB und § 285 Nr. 1 HGB wurden zur Darstellung
der Fristigkeiten nachfolgender Forderungenspiegel und nachfolgender Verbindlichkeitenspiegel
aufgestellt:
a) Forderungenspiegel
b) Verbindlichkeitenspiegel
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigen Arbeitnehmer
betrug 25.
Georgsmarienhütte, den 30. Juni 2025 gez. Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juni 2025 |
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