SMA Meister GmbHLiquidiert
38895 Blankenburg (Harz), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SMA Meister GmbHBlankenburg (Harz)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der Firma SMA Meister GmbH, 38895 Blankenburg OT Derenburg wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB). II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der "Abnutzung" unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung wurde linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Das Sachanlagevermögen, mit Ausnahme der lebenden Tiere (Zuchtsauen, Jungsauen und Eber), wurde zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Zur Bewertung des Bestands an lebenden Tieren des Anlagevermögens wurde, abweichend von den Grundsätzen der Einzelbewertung, von der Gruppenbewertung gemäß § 240 HGB in Verbindung mit den Richtwerten der Finanzverwaltung (BStBl-1995-I-0179 i. V. m. BStBl-2001-I-0864) Gebrauch gemacht. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens mit einem Wert von mehr als EUR 150,00, höchstens jedoch EUR 1.000,00 je Einheit werden nach § 8 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 6 Abs. 2a EStG im Zugangsjahr und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Berück-sichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB) 1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind im Anlagenspiegel dargestellt. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind folgende Positionen aufgeführt: Betriebsversicherungen EUR 4.461,00 Leasingsonderzahlungen EUR 3.583,50 Disagio EUR 1.479,00 Kfz-Steuer EUR 331,00 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von EUR 122.699,51 (Vorjahr: EUR 28.521,36) aus. Bei der Bewertung des Vermögens der Gesellschaft ist die Fortführung des Unternehmens zugrunde gelegt worden, da diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Eine Bewertung zu Zerschlagungswerten wurde nicht durchgeführt. 5. Gewinnrücklagen Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG zum 01. Januar 2010 wurden die notwendigen Anpassungen in Anwendung des EGHGB in die Gewinnrücklagen eingestellt. Vom Beibehaltungswahlrecht der niedrigeren Wertansätze (Artikel 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. 6. Sonstige Verbindlichkeiten In dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind enthalten: Verbindlichkeiten aus Steuern EUR 1.515,52 Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit EUR 6.791,51 Der Posten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhaltet Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Firma Halberstädter Landwurst GmbH, 38820 Halberstadt. Der Posten Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht beinhaltet Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber der Firma Halberstädter Schlachthof GmbH, 38820 Halberstadt. IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 1 HGB) Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine gesonderten Angaben notwendig. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Ausleihungen, Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH) Im Jahresabschluss sind Ausleihungen, Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wie folgt enthalten: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern EUR 683.865,36 2. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB) a. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 671.793,69 b. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 12.071,67 3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum 31.12.2012 EUR 12.019,37 4. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Frau Betina Barth, 38836 Badersleben Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9a HGB) wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. 5. Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Jahresfehlbetrag 2012 EUR - 93.966,15 Kapitalanpassung wegen Betriebsprüfung EUR - 212,00 Verlustvortrag aus Vorjahren EUR - 111.578,95 Bilanzverlust EUR - 205.757,10 Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Blankenburg OT Derenburg, den 29. November 2013 gez.: Dennis Looff, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2013 festgestellt. |
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