Jelinek
Automobile GmbH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
140.680,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
140.679,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
503.919,09 |
852.954,04 |
| I.
Vorräte |
14.347,34 |
408.535,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
488.987,80 |
441.624,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.600,00 |
1.600,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
583,95 |
2.793,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
709,20 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
728.968,90 |
504.847,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.232.887,99 |
1.499.191,14 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzverlust |
780.098,09 |
555.977,09 |
| davon
Verlustvortrag |
555.977,09 |
466.900,57 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
728.968,90 |
504.847,90 |
| B.
Rückstellungen |
7.000,00 |
7.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.225.887,99 |
1.492.191,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
488.497,73 |
677.125,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
737.390,26 |
815.065,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.232.887,99 |
1.499.191,14 |
Anhang
31. Dezember 2018
A. Erläuterungen Jahresabschluss
I. Bilanz 31. Dezember 2018
1. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild (§ 264 HGB).
Es liegt eine rechnerische Überschuldung in
Höhe von € 728.968,90 vor. Diese wird jedoch
durch Gesellschafterdarlehen in Höhe von €
737.390,26, welche mit Rangrücktritt versehen sind,
ausgeglichen, so dass ein Insolvenzantrag gem. § 64
GmbHG wegen Überschuldung nicht gestellt werden muss.
2. Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Gliederungsmethoden
Es bestehen keine Abweichungen beim
Aufbau, sowie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung (§ 265 (1) HGB) gegenüber dem
Vorjahr.
Eine Mitzugehörigkeit zwischen
verschiedenen Posten in der Bilanz
(§ 265 (3) HGB) besteht nicht.
Die
Gliederung des Jahresabschlusses wurde
gemäß den §§ 266 und 275 HGB
vorgenommen. Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 276 HGB wird Gebrauch
gemacht.
Auf die
einzelnen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 HGB) wird bei den jeweiligen
Positionen eingegangen. Abweichungen gegenüber dem
Vorjahr liegen nicht vor.
3. Einzelangaben zu Bilanzpositionen
AKTIVA
A. Der
Anlagenspiegel (§ 284 (3) HGB) ist als
gesonderte Anlage III dem Jahresabschluss beigefügt.
Dort sind neben den Anschaffungs-/ Herstellungskosten auch
die gesamten Abschreibungen gemäß
§ 284 (3) HGB aufgeführt.
Außerplanmäßige
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Die
Abschreibungen wurden nach den steuerrechtlichen
Vorschriften des § 7 EStG vorgenommen. Von der nach
§ 6 (2) EStG vorgesehenen Sofortabschreibung
Geringwertiger Wirtschaftsgüter wurde Gebrauch
gemacht. Als Abschreibungsmethode wurde die lineare
Methode angewandt.
Das gesamte Anlagevermögen wurde im Berichtsjahr
veräußert.
Die
Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten.
B. Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum
Nominalwert angesetzt.
Die
Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
durchlaufende Posten und Sollposten Kreditoren.
PASSIVA
B. Die
Sonstigen Rückstellungen werden durch die
Kosten für diesen Jahresabschluss gebildet.
C. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren gegenüber Dritten bestehen keine. Es
wurden keine Sicherheiten erteilt.
Die
Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten keine
antizipativen Beträge, die erst nach dem
Abschlussstichtag entstehen.
4. Haftungsverhältnisse
Angaben gemäß § 268 (7) HGB
entfallen, da solche Verbindlichkeiten nicht eingegangen
wurden, ebenso nicht Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar bis 31.
Dezember 2018
Die Gesellschaft ist als sogenannte kleine
Kapitalgesellschaft von der Pflicht, die Gewinn- und
Verlustrechnung dem Handelsregister einzureichen,
gemäß § 326 HGB befreit. Daher entfallen
diese Angaben auch im Anhang.
Abweichungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden liegen nicht vor; damit besteht auch
kein Einfluss auf die Ertragslage.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Firma
von Herrn Michael Jelinek geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 737.390,26 EUR.
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 730.065,60 EUR.
Heidelberg 24. Juni 2020
gez.
Michael Jelinek
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2020
festgestellt.
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