Buchhandlung Pfob GmbHLiquidiert

89331 Burgau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 11984
Eingetragen
8.12.2003
Branche
Einzelhandel mit BüchernEinzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und BüroartikelnGroßhandel mit Büchern, Zeitschriften, Zeitungen sowie bespielten Ton- und Bildträgern
Gegenstand
Handel mit Büchern, Schreibwaren, Geschenkartikeln und allen damit zusammenhängenden Gegenständen.

Historie

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Management

NameRolle
Sabine Feil
seit 21.1.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Sabine Pfob
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sabine Pfob
Burgau
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Buchhandlung Pfob GmbH

Burgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 23.519,50 6.389,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 23.519,00 6.389,00
B. Umlaufvermögen 91.967,31 88.705,10
I. Vorräte 36.218,43 35.223,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.328,16 9.972,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 44.420,72 43.509,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 612,10 101,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 116.098,91 95.195,60

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 58.047,62 43.803,44
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 33.047,62 18.803,44
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 2.000,00
C. Rückstellungen 6.941,50 8.753,58
D. Verbindlichkeiten 50.794,98 40.638,58
E. Passive latente Steuern 314,81 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 116.098,91 95.195,60

Anhang


 
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des Handelsrechts aufgestellt.

Die geltenden Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht ausgewiesen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht vorgenommen.

Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Die Saldenvorträge zum 01.01.2010 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2009.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Es wurden insbesondere die Erleichterungen, die für den Anhang vorgesehen sind, beansprucht.

Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und er gibt die sonstigen Pflichtangaben wieder.

Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete Darstellung, insbesondere die Gliederung sowie auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG und der damit verbundenen Befreiung von der formellen Stetigkeit für Darstellung und Gliederung wurden nachfolgend aufgelistete Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung abweichend zum Vorjahr ausgewiesen:
  

Position latente Steuer wurde erstmals aufgeführt


Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst und sind somit nicht vergleichbar.

Auf die Darstellung der Abweichungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme auf Art. 67 Abs. 8 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst.

Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das Beibehaltungswahlrecht wird beansprucht. Das gilt gleichermaßen auch für bisher beanspruchte steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.

Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 247 Abs. 3 HGB a. F. in Verbindung mit § 6b EStG werden gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten und fortgeführt. Gleiches gilt gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB für niedrigere Wertansätze aufgrund der in Vorjahren übertragener § 6b-Rücklagen und der daraus resultierenden Abschreibung nach § 279 Abs. 2 HGB a. F.

Ergeben sich bei der Bewertung der Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen, wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen werden zugeführt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend dem tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv vorgenommen.

Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen:

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von  410,00 Euro wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Markpreis abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhan­denen Ausfall­risikos bewertet.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, auch Finanzierungskosten aus Darlehensgewährungen enthalten. Diese wurden planmäßig entsprechend dem Tilgungszeitraum der Darlehens­schulden abge­schrieben.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr oder frühere Jahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bind­lichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken be­rück­sichtigt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften von der Bildung latenter Steuern nach § 274 a Abs. 5 HGB wird nicht angewendet. Es werden sowohl aktive als auch passive latente Steuern gebildet. Die Postionen werden verrechnet ausgewiesen.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 wird kein Gebrauch gemacht.

Der Betrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 35.306,64 Euro (Vorjahr: 33.340,11 Euro).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 21.370,16 Euro.

Diese Verbindlichkeiten sind durch Buchgrundschulden und Eigentumsvorbehalt (Mietkauf) besichert.

Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung von Wechseln bestanden nicht.

Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen bestanden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht begründet.

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von 18.803,44 Euro einbezogen.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
  

Geschäftsführer:
Sabine Feil
ausgeübter Beruf:
kaufmännischer Leiter


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2011 festgestellt.

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