Buchhandlung Pfob GmbH
Burgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.519,50 |
6.389,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
23.519,00 |
6.389,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
91.967,31 |
88.705,10 |
| I.
Vorräte |
36.218,43 |
35.223,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.328,16 |
9.972,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.420,72 |
43.509,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
612,10 |
101,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
116.098,91 |
95.195,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
58.047,62 |
43.803,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
33.047,62 |
18.803,44 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
2.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
6.941,50 |
8.753,58 |
| D.
Verbindlichkeiten |
50.794,98 |
40.638,58 |
| E.
Passive latente Steuern |
314,81 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
116.098,91 |
95.195,60 |
Anhang
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des
Handelsrechts aufgestellt.
Die geltenden Bewertungsvorschriften wurden unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht
ausgewiesen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht
vorgenommen.
Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2010 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2009.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Es wurden insbesondere die Erleichterungen, die
für den Anhang vorgesehen sind, beansprucht.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
er gibt die sonstigen Pflichtangaben wieder.
Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im
Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete
Darstellung, insbesondere die Gliederung sowie auf die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG
und der damit verbundenen Befreiung von der formellen
Stetigkeit für Darstellung und Gliederung wurden
nachfolgend aufgelistete Positionen der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung abweichend zum Vorjahr
ausgewiesen:
| • |
Position latente Steuer wurde
erstmals aufgeführt
|
Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst und sind
somit nicht vergleichbar.
Auf die Darstellung der Abweichungen bei
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme
auf Art. 67 Abs. 8 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum
Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die
Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst.
Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern
wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das
Beibehaltungswahlrecht wird beansprucht. Das gilt
gleichermaßen auch für bisher beanspruchte
steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen
Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für
die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 247
Abs. 3 HGB a. F. in Verbindung mit § 6b EStG werden
gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten und
fortgeführt. Gleiches gilt gemäß Art. 67
Abs. 4 EGHGB für niedrigere Wertansätze aufgrund
der in Vorjahren übertragener § 6b-Rücklagen
und der daraus resultierenden Abschreibung nach § 279
Abs. 2 HGB a. F.
Ergeben sich bei der Bewertung der
Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen,
wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert
beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis
spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden
müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen werden
zugeführt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend dem
tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv
vorgenommen.
Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es
handelt sich hierbei um eine Position, die für die
Darstellung des tatsächlichen Vermögens von
untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme
des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im
Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung
übernommen:
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den
niedrigeren Markpreis abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig
berücksichtigt wurde, auch Finanzierungskosten aus
Darlehensgewährungen enthalten. Diese wurden
planmäßig entsprechend dem Tilgungszeitraum der
Darlehensschulden abgeschrieben.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr oder frühere Jahre betreffenden,
noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift für kleine
Kapitalgesellschaften von der Bildung latenter Steuern nach
§ 274 a Abs. 5 HGB wird nicht angewendet. Es werden
sowohl aktive als auch passive latente Steuern gebildet.
Die Postionen werden verrechnet ausgewiesen.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern
aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274
Abs. 1 Satz 2 wird kein Gebrauch gemacht.
Der Betrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 35.306,64
Euro (Vorjahr: 33.340,11 Euro).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 21.370,16 Euro.
Diese Verbindlichkeiten sind durch Buchgrundschulden
und Eigentumsvorbehalt (Mietkauf) besichert.
Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung
von Wechseln bestanden nicht.
Verpflichtungen aus
Gewährleistungsverträgen bestanden über die
gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht
begründet.
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Gewinnvortrag von 18.803,44 Euro einbezogen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer:
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Sabine Feil
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ausgeübter Beruf:
|
kaufmännischer
Leiter
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2011 festgestellt.
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