FdL Handelsgesellschaft mbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Lederwaren, Reisegepäck, Geschenk- und Werbeartikeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Bürgel seit 29.9.2025 | Geschäftsführer |
Roman Zenetti seit 29.9.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CPU GIS GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der CPU GIS GmbH, Augsburg, wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Dementsprechend übt sie aus Vereinfachungsgründen bei der Abschlusserstellung gesetzliche Wahlrechte (größenabhängige Erleichterungen gem. § 274a HGB und § 288 Abs. 1 HGB) zur Angabe bzw. Nichtangabe bestimmter Vermerkpflichten aus. Sie ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der CPU Softwarehouse AG, Augsburg, und wird im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft einbezogen. Der Konzernabschluss der CPU Softwarehouse AG wird unter der Nr. HRB 2005 beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zur Übermittlung an das Unternehmensregister eingereicht. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Augsburg unter HRB Nr. 31299 eingetragen. Mit der Muttergesellschaft wurde am 08. Dezember 2017 ein Gewinnabführungsvertrag rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Jahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Diese haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Für Abschreibungen der Softwareprogramme wird eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear. Die Nutzungsdauer der Sachanlagegüter beträgt zwischen drei und fünf Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear. Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes 250,00 EUR nicht übersteigt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von 250,00 EUR im Einzelnen übersteigen, aber nicht 1.000,00 EUR, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG grundsätzlich ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten abzüglich pauschaler Wertberichtigungen angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden alle erkennbaren Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Angaben zur Bilanz Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt in Höhe von 8,1 TEUR (Vorjahr: 15,9 TEUR) und aus Lohnsteuer in Höhe von 9,9 TEUR (Vorjahr: 33,3 TEUR). IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275 Abs. 2 HGB gewählt. V. Sonstige Angaben Gemäß § 267 Abs. 5 HGB ergaben sich folgende Beschäftigungszahlen: Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 22 Angestellte (Vorjahr: 46) beschäftigt. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen hauptsächlich aus Leasingverträgen in Höhe von 17 TEUR. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss ihrer Gesellschafterin der CPU Softwarehouse AG, Augsburg, einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis auf. Der bisherige Geschäftsführer, Herr Roger Heinz, hat seinen Vorstandsvertrag bei der CPU Softwarehouse AG nicht verlängert und gibt damit auch die Geschäftsführung bei der CPU GIS GmbH zum 09. März 2021 ab. Neuer und weiterer Geschäftsführer ist mit Wirkung vom 01. März 2021 Herr Dr. Thomas Brakensiek.
Augsburg, den 01. März 2021 CPU GIS GmbH - Geschäftsführung - Roger Heinz |
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