Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 31299
Vorher
Novodrom People Value Service GmbHCANCOM NSG GIS GmbHNSG GIS GmbH
Eingetragen
16.11.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieSonstige Überlassung von ArbeitskräftenErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Durchführung projektbezogener Arbeiten im ITK-Service-Bereich, Vermittlung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern sowie Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitnehmern für derartige Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Volker Bürgel
seit 29.9.2025
Geschäftsführer
Roman Zenetti
seit 29.9.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
CPU Softwarehouse AG
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CPU GIS GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen 13.783,00 27.821,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.802,00 21.389,00
II. Sachanlagen 2.981,00 6.432,00
B. Umlaufvermögen 687.011,40 768.724,73
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 285.632,47 340.278,69
davon gegen Gesellschafter EUR 220.902,29 (Vorjahr EUR 150.027,16)
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 401.378,93 428.446,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.059,00 2.690,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 701.853,40 799.236,43

Passiva

31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR
A. Kapital 621.638,40 621.638,40
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 596.638,40 596.638,40
III. Jahresüberschuss 0,00 0,00
B. Rückstellungen 55.215,00 117.257,00
C. Verbindlichkeiten 25.000,00 60.341,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 701.853,40 799.236,43

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der CPU GIS GmbH, Augsburg, wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Dementsprechend übt sie aus Vereinfachungsgründen bei der Abschlusserstellung gesetzliche Wahlrechte (größenabhängige Erleichterungen gem. § 274a HGB und § 288 Abs. 1 HGB) zur Angabe bzw. Nichtangabe bestimmter Vermerkpflichten aus. Sie ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der CPU Softwarehouse AG, Augsburg, und wird im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft einbezogen. Der Konzernabschluss der CPU Softwarehouse AG wird unter der Nr. HRB 2005 beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zur Übermittlung an das Unternehmensregister eingereicht.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Augsburg unter HRB Nr. 31299 eingetragen.

Mit der Muttergesellschaft wurde am 08. Dezember 2017 ein Gewinnabführungsvertrag rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Jahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Diese haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet.

Für Abschreibungen der Softwareprogramme wird eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear.

Die Nutzungsdauer der Sachanlagegüter beträgt zwischen drei und fünf Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear.

Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes 250,00 EUR nicht übersteigt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von 250,00 EUR im Einzelnen übersteigen, aber nicht 1.000,00 EUR, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG grundsätzlich ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten abzüglich pauschaler Wertberichtigungen angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden alle erkennbaren Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Angaben zur Bilanz

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt in Höhe von 8,1 TEUR (Vorjahr: 15,9 TEUR) und aus Lohnsteuer in Höhe von 9,9 TEUR (Vorjahr: 33,3 TEUR).

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechung

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

V. Sonstige Angaben

Gemäß § 267 Abs. 5 HGB ergaben sich folgende Beschäftigungszahlen:

Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 22 Angestellte (Vorjahr: 46) beschäftigt.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen hauptsächlich aus Leasingverträgen in Höhe von 17 TEUR.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss ihrer Gesellschafterin der CPU Softwarehouse AG, Augsburg, einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis auf.

Der bisherige Geschäftsführer, Herr Roger Heinz, hat seinen Vorstandsvertrag bei der CPU Softwarehouse AG nicht verlängert und gibt damit auch die Geschäftsführung bei der CPU GIS GmbH zum 09. März 2021 ab. Neuer und weiterer Geschäftsführer ist mit Wirkung vom 01. März 2021 Herr Dr. Thomas Brakensiek.

 

Augsburg, den 01. März 2021

CPU GIS GmbH

- Geschäftsführung -

Roger Heinz

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