Gregus Consulting GmbHLiquidiert

Am Kohlhaag 19, 65207 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 26329
Vorher
Gregus Services UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
24.4.2012
Branche
Architekturbüros für HochbauArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
die Isolation von Häusern im Rahmen der KfW, Planung und Projektierung von Neubauten, Altbausanierung und Sanierung denkmalgeschützter Immobilien sowie Handelsvertretertätigkeit.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Patrizia Gregus
Am Kohlhaag 19, 65207 Wiesbaden
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gregus Consulting GmbH (vormals: Gregus Services UG (haftungsbeschränkt))

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016

Bilanz

A K T I V A

31.12.2016 31.12.2015
A. ANLAGEVERMÖGEN 3.284,53 1,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 83.283,67 3.484,28

C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL

GEDECKTER FEHLBETRAG

0,00 5.975,03
SUMME Aktiva 86.568,20 9.460,31

P A S S I V A

31.12.2016 31.12.2015
A. EIGENKAPITAL 42.968,84 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 24.568,29 1.500,00
C. VERBINDLICHKEITEN 19.031,07 7.960,31
SUMME Passiva 86.568,20 9.460,31

Angaben unter der Bilanz

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden.

1.

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Sie entspricht den Bestimmungen des HGB.

2.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückspflichten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz sowie in den Anlagen gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

3.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögengsgegenstände und die Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Nutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410,00 €) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis zum Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

4.

Sonstige Angaben

1.

Vorräte

Die Bewertung erfolgte durch die Geschäftsleitung zu den Einstandspreisen und soweit erforderlich mit dem niedrigeren Teilwert.

Die Prüfung der übergebenen Inventurwerte war nicht Gegenstand des Auftrags.

2.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Eine namentliche Einzelaufstellung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.

3.

Flüssige Mittel/ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der ausgewiesene Kassenbestand stimmt mit dem Kassenbuch zum Bilanzstichtag überein. Die Kontoauszüge der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag und zu Beginn des Folgejahres haben mir vorgelegen.

4.

Sonstige Rückstellungen

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Ausfertigung der Steuererklärungen war aufgrund der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Rückstellung zu bilden.

5.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Eine namentliche Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.

6.

Investitionsabzugebetrag

Die gesetzlichen Regelungen für die Bildung und die Auflösungen eines Investitionsabzugsbetrages gem. § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) habe ich mit der Geschäftsleitung erörtert.

II. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 36.943,87 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

III. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber der Gesellschafterin und ihr nahestehehende Personen bestehen folgende Verpflichtungen (-) und Forderungen:

Verrechnungskonto Gregus

(Verbindlichkeit gegenüber Frau Gregus) EUR 0,00

Saldo EUR 0,00

Verrechnungskonto Geschäftsführer

(Forderungen gegenüber Frau Gregus) EUR 13.914,45

Saldo EUR 13.914,45

Der Jahresabschluss und die Protokolle über die Gesellschafterversammlung wurden am 16.02.2018 unterzeichnet.

IV. Geschäftsführung

Während des abgelaufenden Jahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person (Geschäftsführerin) geführt:

Frau Patrizia Gregus, wohnhaft Am Kohlhang 19 in 65207 Wiesbaden

Die Bilanz wurde am 16.02.18 unterzeichnet und festgestellt.

V. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum eine Geschäftsführerin und keine Angestellte.


Seit dem Bilanzstichtag haben sich die geschäftlichen Aktivitäten entsprechend den Planungen in gewohntem Rahmen entwickelt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.

Im Kalenderjahr 2016 am 12.10.2016 wurde aus Gregus Service UG (haftungsbeschränkt) eine Gregus Consulting GmbH gegründet.

Der Stammkapital der Gesellshaft beträgt 25.000,00 EUR. Das Stammkapital ist in Höhe von 13.000,0 EUR eingezahlt. Die Restzahlung ist durch die Aufforderung der Gesellschaft zur Zahlung fällig.

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