Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 178033
Vorher
Herzogpark AG
Eingetragen
3.3.2009
Branche
Institute für Factoring-GeschäfteKreditinstitute des SparkassensektorsAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a, 1c, 2 und 3 und Satz 3 KWG (Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung, Platzierungsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung und das Eigengeschäft) sowie gemäß § 64j Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 9 und 10 KWG (Factoring und Finanzierungsleasing) und § 64I i.V.m. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 11 KWG (Anlageverwaltung) und Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2, 4, 5, 8 und 9 KWg (Einlagegeschäft, Kreditgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft und das Girogeschäft).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Volker Rützel
seit 21.1.2021
Vorstandsmitglied
Christian Seidl
seit 25.9.2019
Vorstandsmitglied

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
142.500 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bankhaus Herzogpark AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

der Bankhaus Herzogpark AG

GESCHÄFTS- UND RAHMENBEDINGUNGEN

Unternehmen

Das Bankhaus Herzogpark AG (nicht börsennotiert) ist eine unabhängige Privatbank, die sich auf die Vermögensverwaltung und Family Office Dienstleistungen spezialisiert hat. Zu den Kunden zählen vermögende Privatkunden, insbesondere Unternehmerfamilien, institutionelle Kunden, Stiftungen und Investmentsondervermögen.

Das Bankhaus verfolgt ein konservatives Geschäftsmodell. Bei der Vermögensverwaltung steht der Vermögenserhalt und nicht die kurzfristige Erzielung hoher Gewinne im Vordergrund. Die Beratung der Kunden erfolgt neutral ohne eigene Produkte. Für Drittprodukte nach dem Best of Class-Ansatz werden keine Retrozessionen oder Kick-backs angenommen. Die Bank betreibt keinen Eigenhandel und kein Emissionsgeschäft. Insoweit werden Interessenkonflikte bei der Vermögensverwaltung für Kunden vermieden.

Geschäftsfelder und Organisationsstruktur

Das Dienstleistungsangebot der Gesellschaft orientiert sich an den Bedürfnissen ihrer spezifischen Kundengruppen, den vermögenden Privat- und institutionellen Kunden, Stiftungen sowie Investmentsondervermögen. Das Bankhaus Herzogpark AG bietet ihren Kunden sowohl erlaubnispflichtige als auch nicht erlaubnispflichtige Dienstleistungen an. Die erlaubnispflichtigen Dienstleistungen umfassen die Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung für Investmentfonds, das Execution-Only Geschäft sowie in einem überschaubaren Umfang das Kreditgeschäft. Im Mittelpunkt der nicht erlaubnispflichtigen Dienstleistungen stehen Family Office Dienstleistungen wie die Beratung im Rahmen der Asset Allocation sowie das Vermögenscontrolling und -reporting.

Erklärter Anspruch des Hauses ist es, in allen Fragen der Vermögensanlage ein kundenspezifisches Beratungskonzept mit hochqualifizierten Beratungsprozessen zu bieten. Im Rahmen einer individuellen Vermögensstrategie sind insbesondere der langfristige Werterhalt und die kontinuierliche Steigerung des anvertrauten Vermögens nach Inflation und Steuern wichtige Ziele. Gemeinsam mit dem Kunden entwickelt der Berater Anlagekonzepte, die die jeweiligen Vorstellungen von Sicherheit, Wachstum und Rendite einbeziehen. Die laufende Überprüfung und Anpassung der Risikosituation des anvertrauten Vermögens stellt ebenfalls einen Schwerpunkt der Arbeit des Beraters dar. Für die Transparenz erstellt die Bank ein umfassendes und aussagefähiges Reporting mit Einstandskursen, Performance, Benchmark, Einlagen und Entnahmen sowie entstandenen Kosten in Zahlen und Grafiken.

Das Fundament der Anlageentscheidungen bildet ein systematischer Investmentprozess, der laufend überprüft und optimiert wird. Neben volkswirtschaftlichen Makroanalysen mit Blick auf die Konjunktur-, Zins- und Wechselkursentwicklung, werden Länder- und Branchenbetrachtungen sowie einzeltitelbezogene Mikroanalysen zur Beurteilung herangezogen.

Je nach Größe des Vermögens und in Abhängigkeit von den individuellen Rendite- und Risikovorstellungen können die Kunden zwischen verschiedenen Depotvarianten, die Gewichtungen von Aktien, Renten usw. wählen. Im Vordergrund steht stets die Sicherheit der Investition mit risikoangepasster Gewinnerwartung. Gerade die Unabhängigkeit von übergeordneten Konzerninteressen und von eigenen Produkten ist die Basis für den Best Advice Beratungsansatz.

Das Einlagengeschäft wird im Wesentlichen nur mit Kunden der Finanzportfolioverwaltung betrieben. Die von den Kunden zur Verfügung gestellten Einlagen dienen der Investition in Wertpapieren.

Die Kreditvergabe erfolgt bei Bestandskunden im Zusammenhang mit der Finanzportfolioverwaltung oder einem "Execution-Only-Depot" und setzt prinzipiell eine volle Besicherung voraus. Die Kreditlaufzeiten sind in der Regel bis auf Weiteres. Der Fokus des Bankhauses liegt dabei auf dem kurzfristigen Kreditgeschäft

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von globalen Krisen und deren Auswirkungen.

Das Jahr begann mit einer hohen Inflationsrate von 7,9 %. Die hohe Inflation, die damit verbundenen zunehmend spürbaren Effekte einer restriktiven Geldpolitik und eine schwache Weltkonjunktur dämpften die deutsche Wirtschaftsleistung. Der anhaltende Ukrainekrieg und der Konflikt im Nahen Osten belasteten die wirtschaftliche Entwicklung.

Sowohl die privaten Konsumausgaben gingen im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % zurück als auch die Ausgaben des Staates um 1,7 %. In dem Rückgang der staatlichen Ausgaben spiegelt sich die Normalisierung nach der deutlichen Konsumausweitung während der Corona-Pandemie wider. Besonders betroffen von den gestiegenen Materialkosten und verschlechterten Finanzierungsbedingungen waren Bauinvestitionen. Das Bruttoinlandsprodukt nahm 2023 um 0,3 % ab und verzeichnete damit wie zuletzt im Corona-Jahr 2020 ein Minus.

Im Verlauf des Jahres schwächte sich der Preisdruck in Deutschland ab. Im Jahresdurchschnitt betrug die Inflationsrate 5,9 %. Den niedrigsten Wert erreichte die Inflationsrate im November 2023 mit 3,2 % und lag damit weiterhin über der EZB-Zielmarke von 2,0 %.

Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der konjunkturellen Schwächephase robust. Die Erwerbstätigkeit stieg durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte und der höheren Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung um 0,7 % an und erreichte im Jahresdurchschnitt 2023 einen historischen Höchststand von knapp 46 Mio. Personen.

Die steigenden Preise machten sich in den Lohnforderungen bemerkbar. Die Bruttolöhne und -gehälter stiegen um 6,1 %. Zur Abmilderung des inflationsbedingten Kaufkraftverlustes sind zudem staatliche Entlastungsmaßnahmen wie die Energiepreisbremsen, die Möglichkeit zu steuerfreien Inflationsausgleichsprämien und Erhöhungen der Sozialleistungen vorgenommen worden.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Innerhalb der EU erwies sich die Bankenbranche im Jahr 2023 erneut als widerstandsfähig und krisenstabil. Die europäischen Banken konnten den makroökonomischen Herausforderungen 2023 laut den Ergebnissen des jährlichen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses der EZB (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) gut standhalten.

Außerhalb der EU hingegen sorgte im Frühjahr die Pleite der Silicon Valley Bank sowie die kurz darauf erfolgte Übernahme der Credit Suisse durch die UBS für Unruhen. Durch das Eingreifen der Notenbanken und der Bankenaufsicht konnte die Lage schnell wieder beruhigt werden.

Die anhaltende Inflation bedingte eine restriktive Geldpolitik der EZB. Der EZB-Rat hat die Leitzinsen insgesamt sechs Mal im Jahr 2023 (letztmalig zum 20. September 2023) angehoben, um die Inflation zu begrenzen. Der Leitzins für das Hauptrefinanzierungsgeschäft liegt seitdem bei 4,5 %. Bereits im Juli 2022 hatte der EZB-Rat die Null- und Negativzinsen beendet.

Durch die steigenden Zinsen standen die Banken anfangs vor teureren Refinanzierungen. Den Banken gelang es diesen Effekt aufzufangen. Durch höhere Erträge im Aktivgeschäft konnten diese Ihre Zinsmargen weiter ausbauen.

Konträr hierzu entwickelte sich indes die Lage der Wirtschaft. Unternehmen tätigten aufgrund steigender Finanzierungskosten weniger neue Investitionen und Auftragspolster wurden aufgebraucht, so dass ein stark rückläufiger Auftragsbestand zu verzeichnen war. Im letzten Quartal kam es zu Spekulationen über die zukünftige Anpassung der Zinsmaßnahmen der EZB an die wirtschaftliche Lage. Die Inflationsrate hatte zwar nicht die Zielmarke erreicht, konnte aber im Verhältnis zum Jahresbeginn weitgehend abgeschwächt werden. Die Spekulationen auf erwartete Zinssenkungen ließen Aktien und Anleihen für Anleger attraktiver werden, zudem fielen Unternehmensgewinne besser aus als erwartet. Dies führte zu einem positiven Verlauf am Aktienmarkt.

Das Börsenjahr war vor allem von drei Faktoren geprägt: dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, dem eskalierenden Nahost-Konflikt und dem Kampf gegen die Inflation durch steigende Zinsen.

Dem Branchenumfeld der Vermögensverwaltung kam der Börsenverlauf im Jahr 2023 zugute. Allerdings wurden für die Kunden der Vermögensverwalter auch renditehaltige Zinsanlagen bei Banken, wie das Tagesgeldkonto oder Festgelder, wieder zunehmend attraktiver.

(Informationen aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2023 sowie den Berichten über die wirtschaftliche Lage im Dezember 2023 und Januar 2023 und 2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes, Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank 2023 und Rede von Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der EZB, anlässlich der Pressekonferenz zu den Ergebnissen des SREP-Zyklus 2023 und zu den Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2023 bis 2026, Pressemitteilung Statistisches Bundesamt Nr. 159 vom 18. April 2024)

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Das Bankhaus kann abermals auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken. Der Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage waren unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung gut.

Mit ihrem auf Nachhaltigkeit sowie Kunden- und Mitarbeiterorientierung ausgelegten Geschäftskonzept sowie einer dem Wirtschaftsumfeld angepassten Anlagepolitik sieht sich das Bankhaus Herzogpark AG unverändert sehr gut am Markt positioniert. Das Bankhaus Herzogpark AG konnte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.333,3 TEUR (Vorjahr 1.282,4 TEUR) erwirtschaften.

Obwohl die Geschäftsentwicklung nicht vollumfänglich den Erwartungen entsprach, erzielte die Bank damit den höchsten Jahresüberschuss seit ihrem Bestehen und übertraf den Gewinn vor Steuern aus der Geschäftsplanung. Zurückzuführen ist dies überwiegend auf die Zinsentwicklung, die sich positiv auf das Zinsergebnis auswirkte. Der Gewinn vor Steuern fiel aus diesem Grund um 43,01 % höher aus als zum Jahresende 2022 für 2023 geplant.

Ungeachtet des positiven Geschäftsverlaufs im Geschäftsjahr 2023 hat das Bankhaus Herzogpark AG bereits im Sommer 2023 die Umsetzung verschiedener Maßnahmen und Projekte im Rahmen einer "Wachstumsstrategie" beschlossen. Neben einer Optimierung der Prozesse durch eine Reihe von Digitalisierungsprojekten und organisatorischen Maßnahmen ist es das Ziel die Kundenanzahl innerhalb der Zielgruppe des Bankhauses in den nächsten Jahren weiter auszubauen.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Qualität im Portfoliomanagement wird insbesondere durch das Asset- und Investment Management und den Investmentprozess unterstützt. Dem Asset- und Investment Management gehören ausgewählte Mitarbeiter an, deren Aufgabe unter anderem darin besteht, sich mit den Rahmenbedingungen des Marktes und deren mögliche Auswirkungen auf die Wertentwicklung der Wertpapiere auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck besteht auch ein regelmäßiger Austausch mit anderen Analysten. Darüber hinaus werden die Depots anhand Ihrer Benchmark gemessen. Die Leistung der Seniorberater als Portfoliomanager wird jährlich in Mitarbeitergesprächen beurteilt.

In den Mitarbeitergesprächen werden zudem die fachliche Eignung der Mitarbeiter überprüft und Ausbildungsmaßnahmen schriftlich fixiert. Zudem sollen regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter, insbesondere in den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes und den damit einhergehenden Verordnungen dazu beitragen, zum einen die Beschwerden und Schadensfälle gering zu halten, zum anderen dem Wunsch der Mitarbeiter, sich in den einschlägigen Rechtsgebieten weiterzubilden, Rechnung zu tragen.

Sowohl die Qualität des Portfoliomanagements als auch die regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter dienen der Vermeidung von Reputationsschäden der Bank.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Entwicklung der Bank wird anhand unterschiedlicher finanzieller Leistungsindikatoren regelmäßig überwacht und gesteuert. Hierzu dienen im Bankhaus das interne Berichtswesen und die Kapitalplanung zum Jahresende.

Abgeleitet aus den strategischen Leitsätzen hat das Bankhaus

die Eigenkapitalquote zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit im Kontext steigender aufsichtsrechtlicher Kapitalanforderungen,

die LCR und NSFR zur Sicherstellung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit und

das Provisionsergebnis, das aufgrund des Geschäftsmodels die bedeutendste Ertragskraft ist,

als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren ausgewählt.

Leistungsindikatoren Berichtsjahr 31.12.2023 Vorjahr 31.12.2022 Kapitalplanung 2022 für das Geschäftsjahr 2023
Vermögenslage
EK-Quote 30,49 % 28,13 % 25,30 %
informativ: Mindest-EK-Quote 13,89 % 11,90 %
Finanz- und Liquidiätslage
LCR 466,15 % 996,79 % konstant größer 150 %
NSFR 233,11 % 406,91 % konstant größer 100 %
Ertragslage
Provisionsergebnis 6.584 TEUR 6.931 TEUR 7.208 TEUR

Die Entwicklung der Kennzahlen im Geschäftsjahr 2023 wich im Wesentlichen durch die geldpolitischen Maßnahmen der EZB vom Plan ab. Die steigenden Zinsen wirkten sich positiv auf das Zinsergebnis und den Jahresüberschuss aus. Allerdings sank aufgrund höherer Kosten bei den Provisionsaufwendungen und einem geringeren verwalteten Vermögen das Provisionsergebnis, so dass die Erwartungen im Provisionsbereich nicht ganz erreicht werden konnten.

Auf die weitere Entwicklung und Prognosen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wird in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie im Ausblick eingegangen.

VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

Vermögenslage

Bilanz 2023 Berichtsjahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
Veränderung
in TEUR
in %
Aktivpositionen
Barreserve 15.203 85.006 -69.803 -82 %
Forderungen an Kreditinstitute 24.683 31.701 -7.018 -22 %
Forderungen an Kunden 14.879 19.073 -4.194 -22 %
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 36.573 30.108 6.465 21 %
Passivpositionen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 1 0 0 %
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 77.615 154.187 -76.572 -50 %
bilanzielles Eigenkapital 10.562 9.512 1.050 11 %
Bilanzsumme 91.526 166.132 -74,606 -45 %
Außerbilanzielle Positionen
Eventualverbindlichkeiten 1.118 1.562 -444 -28 %

Die Barreserve hat sich im Geschäftsjahr 2023 um 69.803 TEUR stark reduziert. Ebenso sanken die Forderungen an Kreditinstitute um 7.018 TEUR. Der Rückgang der Guthaben bei Zentralnotenbanken und der Forderungen an Kreditinstitute steht im direkten Zusammenhang mit den um 76.572 TEUR niedrigeren Kundeneinlagen. Im Vorjahr waren die Kunden aufgrund des schlecht verlaufenden Börsenjahres 2022 verunsichert, so dass vermehrt Guthaben auf den Kundenkonten vorgehalten wurden. Die Kundeneinlagen sind täglich fällig und stellen die wesentliche Refinanzierungsquelle der Bank dar. Im Gegenzug wurde durch den Zinsanstieg die Aufnahme von Lombardkrediten durch die Kunden unattraktiver, so dass die Forderungen an Kunden um 4.194 TEUR abnahmen. Überschüssige Gelder wurden 2023 vermehrt in Wertpapiere angelegt, so dass sich der Bestand um 6.465 TEUR erhöht hat. Durch den Zinsanstieg bieten diese in der Regel eine höhere Rendite als in den Vorjahren gekaufte Wertpapiere.

Die Schuldverschreibungen und festverzinslichen Wertpapiere betreffen die Eigenanlagen der Bank, diese sind ausschließlich dem Anlagebuch zugeordnet. Es handelt sich um Anlagen von Emittenten, die in der Regel mindestens ein Rating von A- beim Kauf ausweisen.

Die Passivseite der Bilanz ist im Wesentlichen durch das Einlagengeschäft geprägt. Die stark reduzierten Kundeneinlagen waren Grund für die nahezu im gleichen Umfang gesunkene Bilanzsumme. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme verringerte sich um 8,01 Prozentpunkte auf 84,80 %.

Das bilanzielle Eigenkapital ist von 9.512 TEUR auf 10.562 TEUR gestiegen. Grund hierfür ist der um 1.051 TEUR höhere Jahresüberschuss im Vergleich zum Vorjahr. Der Bilanzgewinn 2022 wurde im Geschäftsjahr 2023 voll ausgeschüttet. Die zugleich stark gesunkene Bilanzsumme sorgte dafür, dass sich der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme von 5,73 % auf 11,54 % erhöhte. Das vorhandene Eigenkapital überschreitet die aufsichtsrechtlich geforderten Mindestanforderungen deutlich. Mit einer aufsichtsrechtlichen Gesamtkapitalquote von 30,49 % liegt die Bank zudem weit über den aufsichtsrechtlich geforderten 13,89 %. Die Vermögenslage der Bank ist geordnet.

Finanz- und Liquiditätslage

Aufgrund der Mittelzuflüsse bei den Kundeneinlagen ist eine hohe Liquidität gegeben. Sowohl die Mindestreservebestimmungen als auch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der CRR (LCR, NSFR) wurden zu jeder Zeit eingehalten und bieten ausreichend Freiraum für die Ausweitung des Bankgeschäftes im Rahmen der strategischen Planung und der Umsetzung der Wachstumsstrategie. Die Gegenüberstellung der Summe der Zahlungsmittel und der Summe der Zahlungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 zeigt, dass die Bank jederzeit uneingeschränkt in der Lage war ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet.

Der Bestand an Liquidität ist im Berichtsjahr geringer geworden. Das Angebot der Deutschen Bundesbank Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungsgeschäfte) abzuschließen, wurde nicht genutzt. Nicht gezogene Linien bestehen i. H. v. 653 TEUR.

Ertragslage

Berichtsjahr Vorjahr Veränderung
Gewinn- und Verlustrechnung 2022 TEUR TEUR TEUR %
Zinsüberschuss 2.499 487 2.012 größer 100 %
Provisionsüberschuss 6.584 6.931 -13 -5 %
Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwendungen 3.825 3.836 208 0 %
b) andere Verwaltungsaufwendungen 1.607 1.592 414 1 %
Bewertungsergebnis -100 7 82 größer -100 %
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 1) 3.500 1.935 -564 81 %
Steueraufwand 1.167 653 -181 79 %
Jahresüberschuss 2.333 1.282 -383 82 %

1) Ergebnis vor Steuer

Im Berichtsjahr ergab sich ein um 2.012 TEUR höherer Zinsüberschuss als im Vorjahr. Durch die Zinserhöhung waren die weitestgehenden Habenverzinsungen bei den anderen Banken deutlich spürbar. Für die täglich fälligen Guthaben bei Kreditinstituten waren nahezu keine negativen Habenzinsen mehr zu verzeichnen. Zudem konnten überschüssige Gelder bei der Deutschen Bundesbank in Form von Einlagefazilitäten angelegt werden. Das Mindestreserveguthaben wird seit Juli 2023 hingegen nicht mehr verzinst.

Der Provisionsüberschuss sank um 5 %. Aufgrund der Abnahme des verwalteten Vermögens und der damit in Verbindung stehenden Provisionserträge reduzierten sich diese auf 7.008 TEUR (Vorjahr 7.248 TEUR).

Die Verwaltungsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben. Ein höherer Aufwand ergab sich durch inflationsbedingte Kostenanstiege. Zudem war im Geschäftsjahr 2023 ein Mehraufwand hinsichtlich betrieblichen Programmumstellungen und Prüfungsleistungen, wie der Einlagensicherungsprüfung sowie der im dreijährigen Turnus stattfindenden WpHG-Prüfung zu verzeichnen.

Der Jahresüberschuss stellt für das Geschäftsjahr 2023 insbesondere aufgrund der Zinsentwicklung ein gutes Ergebnis dar.

Die Ertragslage ist geordnet. Der Provisionsüberschuss stellt eine zur Unternehmenssteuerung maßgebende Kennziffer dar.

RISIKOMANAGEMENT

Organisation des Risikomanagements

Der Vorstand ist, unabhängig von der internen Zuständigkeit, für die Risikostrategie der Bank verantwortlich. Ein in die Gesamtbanksteuerung integriertes Risikomanagementsystem soll eine frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung aller für das Bankhaus relevanten Risikoarten gewährleisten.

Aufbauend auf der Geschäftsstrategie und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit hat der Vorstand eine Risikostrategie erlassen, die einen Rahmen für risikoadverses Handeln vorgibt. Dies zeigt sich insbesondere dadurch, dass Anlagen im Depot A Bereich ein Mindestrating von A- ausweisen und Kreditvergaben an Kunden bei voller Besicherung erfolgen.

Die Risikostrategie findet ihren Niederschlag in der Risikotragfähigkeitsrechnung und der Limitstruktur. Der Vorstand legt für jedes in der Risikostrategie definierte Risiko ein Limit fest, das permanent überprüft wird. Aus der Summe der berechneten Risiken der definierten Risikoarten ergibt sich das Gesamtrisiko. Der Vorstand überwacht und begrenzt durch die Limits sowohl das Risiko für bestimmte Risikoarten als auch das Gesamtrisiko.

Der Aufsichtsrat wird durch den Vorstand anhand des jeweiligen Risikoberichtes über die aktuelle Risikosituation informiert. Im Rahmen des Risikoberichts werden die von der Bank zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmassen den aktuellen Risikopotenzialen aus den bestimmten Risikoarten gegenübergestellt. In die Risikodeckungsmasse werden die anderen Gewinnrücklagen sowie der Jahresüberschuss einbezogen. Das Planergebnis des laufenden Jahres findet erst nach Feststellung des Jahresabschlusses Berücksichtigung. Des Weiteren werden vierteljährlich Stressszenarien durchgeführt. Die Gesamtrisikostrategie wird vom Vorstand jährlich überprüft und dem Aufsichtsrat der Bank vorgelegt. In einer jährlichen Risikoinventur werden sämtliche Risiken aufgenommen und mit Eintrittswahrscheinlichkeiten belegt sowie die Bedeutung des jeweiligen Risikos für die Bank und eine maximale Schadenshöhe angegeben.

Sämtliche Rahmenbedingungen, die Prozesse zur Steuerung der Risikoarten und Angaben zu den Methoden, Abläufen und Verantwortlichkeiten sind im Risikohandbuch der Bank zusammengefasst. Im Kontext der Vorgaben des Risikohandbuches kontrolliert die Innenrevision die organisatorischen Vorkehrungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der verschiedenen Risikoarten.

Risikoarten

Im Rahmen eines Risikocontrollingprozesses, der die Identifizierung, Analyse, Limitierung und Überwachung der Risiken umfasst, hat die Bank das Adressen-, Marktpreis-, Liquiditäts-, das operationelle und das Reputationsrisiko als wesentliche Risiken definiert.

Die Methoden und Verfahren zur Berechnung der Risiken wurden vor dem Hintergrund von Art und Umfang der betrieblichen Geschäfte definiert, in einer separaten Arbeitsanweisung dokumentiert und werden laufend weiterentwickelt und entsprechend fortgeschrieben.

Adressenausfallrisiko

Das Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes oder entgangenen Gewinns aufgrund des Ausfalls eines Geschäftspartners.

Das Adressenausfallrisiko der Bankhaus Herzogpark AG betrifft zum einen das Emittentenrisiko auf Grund der Anlagen in Wertpapieren von eigenen Mittel, sowie im Rahmen der Fristentransformation, zum anderen das Risiko des Ausfalls eines Kontrahenten aus der bei anderen Instituten unterhaltenen Guthaben. Der Vollständigkeit halber kann hier auch das Adressausfallrisiko im Kundenkreditgeschäft erwähnt werden, das allerdings für das Bankhaus Herzogpark AG unwesentlich ist. Des Weiteren betrachten wir in den Adressausfallrisiken auch das Länderrisiko, welches sich aus der Ausfallwahrscheinlichkeit der Herkunftsländer unserer Depot A Emittenten berechnet.

Die Anlageentscheidungen im eigenen Wertpapierbestand erfolgen insbesondere unter Berücksichtigung der Bonität der Wertpapiere/Emittenten. Die Bonitätsanalyse erfolgt sowohl anhand des letzten Jahresabschlusses bzw. aktuell veröffentlichter Zahlen (z. B. Quartalsabschlüsse) als auch anhand des externen Ratings. Es werden Wertpapiere erworben, die mindestens die Ratingstufe A- aufweisen. Bei fehlendem Rating für das Wertpapier wird auf das Rating des Emittenten zurückgegriffen, das ebenfalls mindestens A- sein muss. Die Selektion des anzuwendenden Ratings erfolgt im Einklang mit Art. 138 CRR. Die Überwachung der Ratings erfolgt monatlich.

Die jährliche Analyse stützt sich auf die Einschätzung der namhaften Ratingagenturen. Eine Bonitätsverschlechterung darf innerhalb der Laufzeit nur bis zum Investmentgrade von BBB- eintreten, um den Vorgaben für den Erwerb bzw. Bestand im eigenen Buch unter Risikogesichtspunkten jederzeit zu entsprechen. Bei Bonitätsverschlechterungen ist zu entscheiden, wie mit dem Wertpapier des jeweiligen Emittenten zu verfahren ist. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung werden die bestehenden Risikobeträge in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausfallwahrscheinlichkeit des externen Ratings quantifiziert.

Die Anzahl der Kreditinstitute, bei denen zum Stichtag 31.12.2023 Guthaben unterhalten werden können, beläuft sich auf neun Institute (Deutsche Bundesbank und Guthaben bei Kontrahenten bleiben bei dieser Betrachtung unberücksichtigt). Gemäß Art. 395 CRR ist die maximale Einlage bei einem Institut auf die Höhe der Eigenmittel begrenzt. Mit Ausnahme von einem Institut unterliegen alle Banken einer Institutssicherung bzw. gehören der VR-Banken-Gruppe an. Bonitätsanalysen erfolgen anhand der Jahresabschlüsse.

Konzentrationsrisiken begegnet das Bankhaus Herzogpark AG durch Verteilung der Eigenanlagen auf verschiedene Emittenten. Dabei wird grundsätzlich die Großkreditgrenze von 10 % des Kernkapitals beachtet. Aktuell sind keine Emittenten als Konzern zusammenzufassen. Die Einzelkreditobergrenze von 25 % des Kernkapitals wurde in den Risikopositionsklassen Unternehmen und Mengengeschäft zu keinem Zeitpunkt überschritten.

Marktpreisrisiko

Unter dem Marktpreisrisiko wird die Gefahr verstanden, dass sich die Marktpreise von Sachgütern oder Finanztiteln auf Grund von Änderungen der Marktlage zu Ungunsten des Inhabers entwickeln. Zu den Marktpreisrisiken zählen auch das Kursrisiko, das Zinsänderungsrisiko sowie das Währungsrisiko.

Die Marktpreisrisiken führen im Falle ihres Eintritts zu einer Wertminderung, die sich sowohl im Zinsergebnis als auch im Bewertungsergebnis niederschlagen kann.

Das Marktpreisrisiko resultiert weitestgehend aus dem Wertpapierbestand der Bankhaus Herzogpark AG. Das Bankhaus Herzogpark AG verfolgt eine konservative Anlagepolitik. Emittenten mit einem Rating von mindestens A- geben auf der Kursseite eine große Sicherheit. Es ist beabsichtigt die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit zu halten, es sei denn eine Verschlechterung des Ratings, das nicht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie steht, löst ggf. eine vorzeitige Veräußerung aus.

Um die aus den Marktpreisrisiken des Anlagebuches ggf. resultierenden Risikokonzentrationen zu überwachen, wird zusätzlich zur Strukturlimitierung, die Verteilung auf einzelne Emittenten des Eigenbestandes betrachtet. Daneben werden branchenbezogene Risikokonzentrationen in die Festlegung der Risikolimite beachtet. Die 10 %-Grenze kann bei Pfandbriefen und Zentralregierungen überschritten werden. Damit einhergehend ist die tägliche Überwachung der Bewertung des Eigenbestandes.

Das Zinsänderungsrisiko des Anlagebuches wird über die Basel II Zinsszenarien (+200 BP, -200 BP; Frühwarnidentifikatoren aus Rundschreiben 06/2019) überwacht. Darüber hinaus werden Zinsänderungsrisken im Rahmen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuches berücksichtigt. Eine Rückstellungsbildung zum Jahresultimo war nicht erforderlich.

Fremdwährungsrisiken in der Anlagebuchhaltung werden betrachtet, da die Bank Anleihen in fremder Währung im Bestand hat und beabsichtigt auch in Zukunft Anleihen in fremder Währung für den Eigenbestand zu erwerben. Neben den Anleihen im Depot A hat das Bankhaus Herzogpark AG auch Nostrokonten lautend auf Fremdwährung bei anderen Kreditinstituten. Die Fremdwährungspositionen des Bankhauses sind in der Regel durch entsprechende Kundeneinlagen gedeckt. Ausnahmen bestehen nur temporär durch erfolgswirksame Buchungen in Fremdwährung, die kein gegenläufiges Geschäft betreffen, wie beispielsweise Zinszahlungen. Diese Buchungen werden durch entsprechende Devisenkäufe/-verkäufe zeitnah eliminiert. Fremdwährungen stellen somit für das Bankhaus Herzogpark kein Risiko dar.

Die Kundeneinlagen werden derzeit überwiegend, unter Berücksichtigung eines verbleibenden Bodensatzes, fristenkongruent in Bankguthaben angelegt. Die nicht fristenkongruent angelegten Kundeneinlagen sind über das Depot A jederzeit liquidierbar. Des Weiteren besteht die Möglichkeit im Bedarfsfall bei der Bundesbank Wertpapiere, die die Möglichkeit der Aufnahme eines Offenmarktkredites bieten, zu beleihen.

Im Rahmen des Risikomanagements erfolgt eine genaue Erfassung des gesamten Wertpapierbestandes mit den relevanten Angaben zum jeweiligen Wertpapier (WKN, Fälligkeit, Nominalbetrag, Kupon, Einstand/Kurswert, aktueller Kurs, aktueller Wert).

Die Überwachung des Marktpreisrisikos erfolgt im 4-Augen-Prinzip und wird entsprechend dokumentiert.

Gemäß der Strategie des Bankhauses wurden im Geschäftsjahr 2023 erneut keine Handelsbuchgeschäfte getätigt.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko i. e. S. ist das Risiko, Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können.

Im Rahmen des Liquiditätsmanagements gilt es, die Liquiditätsbeschaffung, also die Aufnahme von liquiden Mitteln in Form von Kundeneinlagen oder am Geld- und Kapitalmarkt auf der Passivseite, sowie die Investitionen der Liquidität in Kredite und Eigenanlagen im Aktivgeschäft zu disponieren. Dabei entstehen aus liquiditätsbindenden Investitionen auf der Aktivseite Liquiditätskosten sowie aus liquiditätsgenerierenden Passivmitteln Liquiditätsnutzen, die zu verrechnen sind. Im Weiteren werden Liquiditätskosten- bzw. -nutzen auch Liquiditätsprämien genannt.

Die Liquiditätsprämien können über eine Differenzrechnung zwischen laufzeitkongruenter Bewertung mit einer Zinsstrukturkurve ohne Liquiditätskomponente (SWAP-3-Monats-Tenor) und einer Zinsstrukturkurve mit Liquiditätskomponente (DZTR-Kurve) bestimmt werden.

Des Weiteren erfolgt die Überwachung des Liquiditätsrisikos anhand einer aufsichtsrechtlichen Kennzahl, der Liquidity Coverage Ratio (LCR). Die LCR lag zum Bilanzstichtag bei 466,15 % und somit weit über den geforderten 100 %. Auch während des Geschäftsjahres lag der Wert stets deutlich über den aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie der intern definierten Warnschwelle von 150,00 %.

Die Refinanzierung erfolgt im Wesentlichen über Kundeneinlagen, so dass das Marktliquiditätsrisiko als gering gesehen wird. Konzentrationsrisiken aufgrund einzelbetragsmäßig hoher Einlagen bestehen grundsätzlich. Eine ausreichende Liquidität ist aufgrund der Höhe der täglich fälligen Einlagen bei der Bundesbank, der DZ Bank sowie bei weiteren Kreditinstituten auch bei größeren Abflüssen jederzeit gegeben. Die liquiden Mittel werden täglich überwacht. Zudem sind die Betreuer mittels Prozessablaufbeschreibung angehalten, größere Zu- und Abflüsse dem Liquiditätsmanagement vorab mitzuteilen. Zahlungsausgänge ohne Wissen eines Betreuers finden bei der Bankhaus Herzogpark AG grundsätzlich nicht statt.

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko ist die Gefahr, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten kann.

Als operationelle Risiken spielen im Geschäftsmodell der Bank besonders die Beraterhaftung, der Investmentprozess, die Abwicklung des Wertpapierkommissionsgeschäfts, sowie eine nicht vertragsgemäße Asset Allocation eine besondere Rolle. Das operationelle Risiko aus der Beraterhaftung wird durch entsprechende organisatorische Vorgaben und die Aufgabenverteilung, insbesondere durch die Trennung von Markt und Marktfolge sowie das Vier-Augen-Prinzip reduziert. Die Risiken hieraus werden sowohl im Kontext der Limitierung als auch bei der Beurteilung der Risiken entsprechend berücksichtigt, ungeachtet dessen kommen den Dokumentationspflichten z. B. der Berater eine besondere Bedeutung zu.

Einheitliche branchenübliche Verträge zur Risikoaufklärung der Kunden und Vermögensverwaltung vermeiden Unstimmigkeiten mit Kunden und minimieren die Haftungsrisiken. Die Vermögensverwaltungsverträge der Bankhaus Herzogpark AG werden regelmäßig von einer im Kapitalrecht anerkannten Fachanwaltskanzlei auf die Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit hin überprüft. Individualverträge, die von den geprüften Verträgen abweichen, sind der Anwaltskanzlei zur Prüfung vorzulegen. Risiken können sich aus der Verwendung nicht aktuell gültiger Verträge bzw. aus Individualverträgen ergeben, die dem Anwalt nicht zur Prüfung vorgelegt wurden.

Die Messung des Operationellen Risikos zum Zwecke der Eigenkapitalunterlegung erfolgt über den Basisindikatoransatz.

Das operationelle Risiko beinhaltet u. a. das Personalrisiko. Das Personalrisiko beinhaltet beispielsweise welche Konsequenzen sich auf die Ertragssituation der Bank beim Weggang eines Kundenbetreuers ergeben.

Das Personalrisiko beinhaltet zum anderen das generelle Fluktuationsrisiko und ein sich daraus ergebendes Folgerisiko in Bezug auf die mögliche Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund, dass eine qualifizierte Vermögensverwaltung erfahrene Mitarbeiter sowohl am Markt als auch in der Marktfolge erfordert, kann dieses Risiko nicht vernachlässigt werden. Das Fluktuationsrisiko kann auch zu einem Verlust an Know-how führen. Beim Fluktuationsrisiko ist zu unterscheiden zwischen Mitarbeitern mit Nähe zum Kunden und Mitarbeitern in der Marktfolge.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko definiert das Risiko einer möglichen Beschädigung des Rufs des Unternehmens infolge negativer Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, z. B. Kunden, Geschäftspartner, Aktionäre und Behörden. Um derartige mögliche Risiken rechtzeitig zu erkennen, führt die Bank jährlich eine Risikoinventur durch. Des Weiteren werden aus dem Schadensfall- sowie dem Beschwerdemanagement Rückschlüsse auf mögliche Reputationsschäden abgeleitet und ggf. entsprechende Maßnahmen ergriffen. Einer hohen Fluktuation der Mitarbeiter begegnet die Bank durch ein entsprechendes Arbeitsumfeld, Mitarbeiterzufriedenheitsbefragungen und leistungsgerechte Vergütungssysteme.

Zur Überwachung des Reputationsrisikos wurde u. a. ein Beschwerdemanagement eingeführt. Des Weiteren führt die Bank eine Schadensfalldatenbank und überwacht die daraus potenziell entstehenden Rechtsstreitigkeiten. So werden aus der Schadensfalldatenbank, dem Beschwerdemanagement und den Rechtsstreitigkeiten Rückschlüsse auf mögliche Reputationsschäden abgeleitet und ggf. entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Quantifizierung der Risikoarten

Die interne Steuerung erfolgt durch Quantifizierung der Risikoarten und Festlegung von Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Jeder Risikoart wird ein Risikolimit zugeteilt sowie für evtl. Überschreitungen ein Risikopuffer vorgehalten. Eine evtl. Überschreitung des Limits löst Maßnahmen durch den Vorstand aus.

Für 2023 waren die Risikolimite folgendermaßen festgelegt:

Risikolimit Anteil am Gesamtrisikolimit Auslastung
Risikoart TEUR % TEUR %
Adressenausfallrisiko 225 10,47 % 129 57,33 %
Marktpreisrisiko 900 41,86 % 405 45,00 %
Liquiditätsrisiko 75 3,49 % 8 10,67 %
Operationelles Risiko 1.050 44,19 % 922 97,52 %
Reputationsrisiko 20 0,88 % 6 30,00 %
Summe 2.270 100,00 % 1.397 61,54 %

Stresstests

Die Methoden und Verfahren des Standardszenarios werden regelmäßig sowie anlassbezogen überprüft. Darauf aufbauend werden Stresstests für die wesentlichen Risiken und für das Gesamtrisikoprofil durchgeführt, die auch außergewöhnliche aber plausibel mögliche Ereignisse abbilden.

Dabei werden geeignete historische und hypothetische Szenarien dargestellt. Anhand der Stresstests werden dabei auch die Auswirkungen eines schweren konjunkturellen Abschwungs auf Gesamtinstitutsebene analysiert. Ferner werden auch sogenannte inverse Stresstests durchgeführt.

Historische Stresstests beziehen sich auf existierende Entwicklungen über einen vergangenen Zeitraum. Hypothetische Stresstests resultieren aus für das Bankhaus spezifizierte plausiblen Annahmen, unter denen die Risikowerte betrachtet werden.

Die Simulation des schweren konjunkturellen Abschwungs hat eine gewisse Schwere des Stresseffektes auszudrücken. Aufgrund der Umstände der Bankhaus Herzogpark AG, hinsichtlich ihrer relativ kurzen Historie und ihrer Situation innerhalb der vergangenen Krisen, bietet es sich nicht an auf die Simulation historischer Krisen zurückzugreifen. Diese würden zu einem für das Bankhaus nicht angemessenen schweren konjunkturellen Abschwung führen. Für eine sachgerechtere Darstellung werden die Annahmen aus dem ESRB Szenario aus dem Jahr 2023 bezüglich eines schweren konjunkturellen Abschwungs herangezogen.

Inverse Stresstests orientieren sich nicht an vorgegebenen Szenarien, sondern blicken auf Ereignisse, welche das Bankhaus in seiner Überlebensfähigkeit gefährden können.

Zusammenfassung

Gegenwärtig sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand der Bank gefährden könnten. Insgesamt wird stets darauf geachtet, dass keine Risiken eingegangen werden, die durch die Risikotragfähigkeit der Bank nicht gedeckt sind. Das Risikodeckungspotential zum 31. Dezember 2023 beträgt 8.229 TEUR nach normativer Perspektive (7.674 TEUR nach ökonomischer Perspektive).

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 1 CRR liegt zum Jahresultimo bei 30,49 %.

AUSBLICK

Kern der geschäftspolitischen Ausrichtung unserer unabhängigen Privatbank ist unverändert maßgeschneiderte Lösungen für die finanziellen Fragestellungen unserer Kunden bereitzuhalten. Unsere Zielkunden sind vermögende Privatkunden, insbesondere Unternehmerfamilien, institutionelle Kunden, Stiftungen und Investmentsondervermögen. Wir sehen in dem Merkmal "Unabhängiges Privatbankhaus" weiterhin gute Chancen zur Kundengewinnung, die Kundenbindung und die Ausweitung des Geschäftsbetriebes gestützt auf den bisherigen Erfolg der 2009 gegründeten Bank, die seit der Gründung ein stetiges und moderates Wachstum aufweist.

Langfristig wird das Finanzanlagevermögen der privaten Haushalte weiter ansteigen und unsere Wachstumsstrategie stützen. Unsere Kernkompetenz liegt in der persönlichen und kontinuierlichen Betreuung. Unsere Unabhängigkeit, Kompetenz, Transparenz und der verantwortungsvolle Umgang mit den Vermögenswerten unserer Kundschaft sind weitere wichtige Erfolgsfaktoren. All das zusammen bildet die Grundlage für persönliche und verlässliche Beziehungen zu unseren Kunden sowie einer langfristigen Zusammenarbeit.

Das Dienstleistungsangebot der Bankhaus Herzogpark AG ist gekennzeichnet durch Unabhängigkeit. Unser Haus betreibt keinen Eigenhandel, verfügt über keine eigenen Produkte und ist nicht an andere Banken oder Finanzinstitute gebunden. Diese Merkmale spielen bei unseren Zielgruppen in ihren Überlegungen eventuell eine neue Geschäftsverbindung aufzubauen, auch weiterhin eine wichtige Rolle.

Auch wenn das Wettbewerbsumfeld für die Gewinnung neuer Kunden unverändert intensiv bleibt, sehen wir uns mit unserem Geschäftsmodell für die Zukunft gut gerüstet. Für den Erfolg unseres Hauses ist nicht die Größe der Bank entscheidend, sondern die gleichbleibend hohe Qualität unserer Dienstleistungen und die Unabhängigkeit in der Produktauswahl. Dabei kommt es auf ein stabiles Geschäftsmodell sowie qualifizierte und motivierte Mitarbeiter an.

Im Rahmen der verabschiedeten Wachstumsstrategie geht es neben einer Optimierung der technischen und organisatorischen Abläufe (z. B. durch die Einführung eines digitalen Archivs) um den Ausbau der Kundenbasis. Hierzu wird sich das Bankhaus personell verstärken, intensivere Marketingaktivitäten ergreifen und den Investmentprozess modernisieren. Die strategische Positionierung und geschäftspolitische Ausrichtung des Unternehmens bleiben jedoch grundsätzlich unverändert. Das Bankhaus Herzogpark AG strebt Wachstum nicht um jeden Preis an. Ziel ist vielmehr ein nachhaltiges, profitables Kundenwachstum in Verbindung mit einer Erhöhung der Provisionserträge, Produktivitätssteigerungen durch Digitalisierung und einen optimierten Investmentprozess zu erreichen.

Wir sehen auf Grund der Nachfrage nach individuellem und unabhängigem Portfoliomanagement auch im kommenden Jahr ein weiterhin konstantes Wachstum. Wir gehen deshalb davon aus, dass es uns auch im kommenden Geschäftsjahr weiterhin gelingen wird, neue Kunden zu gewinnen.

Hinweise auf bestandsgefährdende Risiken werden für das nächste Geschäftsjahr nicht gesehen. Die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes ist stets sichergestellt.

Die Performance der Wertpapiermärkte wird stark von der weiteren Zinspolitik der Zentralbanken und dem Konjunkturverlauf abhängen und unser Provisionsgeschäft beeinflussen. Wir rechnen 2024 mit einem zufriedenstellenden Ergebnis, das sich aber angesichts der herausfordernden Rahmenbedingungen aufgrund der Erwartung sinkender Zinsmargen und der geplanten Investitionen in unsere Wachstumsstrategie deutlich unterhalb des Ergebnisses des Vorjahres bewegen wird.

In unserer Kapitalplanung Ende 2023 haben wir für das Geschäftsjahr 2024 mit einem rückläufigen Provisionsergebnis auf 6.267 TEUR geplant. Für unsere weiteren finanziellen Leistungsindikatoren haben wir für 2024 eine Eigenkapitalquote in Höhe von 28,4 %, eine LCR- konstant über 150,0 % sowie die NSFR-Kennzahl über 100,0 % prognostiziert.

Es bestehen keine Zweigniederlassungen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Einschätzungen angesichts der mit Unwägbarkeiten behafteten Marktlage generell unter Vorbehalt stehen.

 

München, den 23. Mai 2024

Bankhaus Herzogpark AG

gez. Lothar Behrens

gez. Christian Seidl

gez. Volker Rützel

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
1. Barreserve 15.202.761,98 85.005.825,38
a) Kassenbestand 151,85 66,20
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 15.202.610,13 85.005.759,18
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 15.202.610,13 85.005.759,18
3. Forderungen an Kreditinstitute 24.682.610,64 31.700.782,48
4. Forderungen an Kunden 14.878.852,34 19.072.704,63
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 36.572.611,44 30.107.701,98
b) Anleihen und Schuldverschreibungen 36.572.611,44 30.107.701,98
ba) von öffentlichen Emittenten 18.711.838,28 9.175.768,13
bb) von anderen Emittenten 17.860.773,16 20.931.933,85
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 17.060.194,66 7.527.379,47
11. Immaterielle Anlagewerte 117.874,00 111.090,00
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 117.874,00 111.090,00
12. Sachanlagen 38.490,00 72.114,00
14. Sonstige Vermögensgegenstände 13.419,11 16.186,42
15. Rechnungsabgrenzungsposten 19.520,83 45.691,67
Summe der Aktiva 91.526.140,34 166.132.096,56

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.062,50 1.144,18
a) täglich fällig 1.062,50 1.144,18
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 77.615.151,13 154.187.057,09
b) andere Verbindlichkeiten 77.615.151,13 154.187.057,09
ba) täglich fällig 77.615.151,13 154.187.057,09
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.530.066,63 716.754,61
7. Rückstellungen 1.817.395,93 1.715.501,53
b) Steuerrückstellungen 764.120,00 663.030,00
c) andere Rückstellungen 1.053.275,93 1.052.471,53
12. Eigenkapital 10.562.464,15 9.511.639,15
a) Eingefordertes Kapital 142.500,00 142.500,00
Gezeichnetes Kapital 142.500,00 142.500,00
b) Kapitalrücklage 4.867.500,00 4.867.500,00
c) Gewinnrücklagen 3.219.139,15 3.219.256,81
d) Bilanzgewinn 2.333.325,00 1.282.382,34
Summe der Passiva 91.526.140,34 166.132.096,56
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
1. Eventualverbindlichkeiten 1.117.892,85 1.561.909,85
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 1.117.892,85 1.561.909,85

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Zinserträge 2.863.474,17 518.061,35
a) aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 1.676.958,69 267.017,78
b) aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 1.186.515,48 251.043,57
2. Zinsaufwendungen 364.090,27 30.550,05
Ergebnis 1. - 2. 2.499.383,90 487.511,30
5. Provisionserträge 7.008.367,92 7.247.628,99
6. Provisionsaufwendungen 424.008,06 317.113,68
Ergebnis 5. - 6. 6.584.359,86 6.930.515,31
8. Sonstige betriebliche Erträge 59.202,57 68.472,31
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 5.432.012,82 5.427.975,81
a) Personalaufwand 3.825.269,68 3.836.035,57
aa) Löhne und Gehälter 3.526.145,54 3.551.739,76
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 299.124,14 284.295,81
darunter: für Altersversorgung 17.887,20 16.267,20
b) andere Verwaltungsaufwendungen 1.606.743,14 1.591.940,24
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 93.343,31 75.191,72
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 17.088,06 55.538,69
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 100.496,22
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 7.400,60
Ergebnis -15. + 16. -100.496,22 7.400,60
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 3.500.005,92 1.935.193,30
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.166.191,92 652.326,96
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 489,00 484,00
Ergebnis 23. + 24. 1.166.680,92 652.810,96
Ergebnis 27. bis 28b. 2.333.325,00 1.282.382,34
Ergebnis 27. bis 29. 2.333.325,00 1.282.382,34
Ergebnis 27. bis 30. 2.333.325,00 1.282.382,34
Ergebnis 27. bis 31. 2.333.325,00 1.282.382,34
Ergebnis 27. bis 32. 2.333.325,00 1.282.382,34
34. Bilanzgewinn 2.333.325,00 1.282.382,34

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

der Bankhaus Herzogpark AG

A. Allgemeine Angaben

Die Bankhaus Herzogpark AG mit Sitz in München ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 178033 eingetragen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Aktienrechtliche Vorschriften wurden beachtet.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich nicht.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt:

Barreserve

Die Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Forderungen

Die Forderungen an Kreditinstitute sowie die Forderungen an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Bei den Forderungen an Kunden handelte es sich in der Regel um Lombardgeschäfte. Die in Verbindung stehenden Sicherheitenstellungen wurden unterjährig jeweils zur Monatsmitte und zum -ultimo auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Zudem wurden die Forderungen an Kunden täglich überwacht. Zum Jahresende lagen keine Informationen und Indizien vor, die Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert rechtfertigen. Insbesondere keine Indizien, die die Einbringlichkeit der Forderungen anzweifeln. Insofern musste keine Bildung von Einzelwert- und/oder Pauschalwertberichtigungen vorgenommen werden.

Wertpapiere

Die gesamten Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet, sofern die Wertminderung als dauerhaft eingestuft werden kann.

Zur Bewertung des Wertpapierbestandes wurden grundsätzlich die zum Jahresende verfügbaren Börsen- und Marktpreise zugrunde gelegt. Wertpapiere über dem Nominalwert wurden linear über die Laufzeit abgeschrieben, so dass deren Bewertungsansatz zum Jahresende über 100 % und zum Zeitpunkt der Fälligkeit 100 % betrug. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden berücksichtigt. Auf das Berichtsjahr entfallende Zinsen (Zinsabgrenzung) sind im Bilanzausweis enthalten. Gezahlte Stückzinsen wurden als Zinsaufwand behandelt.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die Bewertung der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode. Immaterielle Anlagewerte wurden nur aktiviert, sofern sie entgeltlich erworben wurden.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientieren.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgten weder außerplanmäßige Abschreibungen noch waren entsprechende Zuschreibungen veranlasst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 EUR wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über 250 EUR, aber nicht über 800 EUR lagen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag erfasst, die einen Aufwand für das Jahr nach diesem Tag darstellen. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird über die Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte aufgelöst.

Latente Steuern

Zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen der Rückstellungen bestehen in geringfügigem Umfang quasi-permanente Differenzen.

Daraus resultiert ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde.

Verbindlichkeiten

Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgt zum jeweiligen Erfüllungsbetrag.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Es mussten keine Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs

Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2023 war keine Rückstellung zu bilden.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ergibt sich als Residualgröße aus der Summe der bilanzierten Vermögensgegenstände abzüglich der bilanzierten Verpflichtungen. Das Grundkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Vermerke unter dem Bilanzstrich

Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernehmen wir regelmäßig Bürgschaften.

Dabei ist es für uns erforderlich, Zahlungen an den Begünstigten zu leisten, wenn ein anderer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Umfang der übernommenen Verpflichtungen ist aus den Angaben unter dem Bilanzstrich ersichtlich.

Die dargestellten Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten ohne Inanspruchnahme enden.

Es bestanden keine unwiderrufliche Kreditzusagen zum 31. Dezember 2023.

Im Rahmen des Risikomanagementprozesses wird vor dem verbindlichen Eingehen sowie während der Laufzeit einer Verpflichtung das Risiko aus der Inanspruchnahme für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen eingeschätzt. Dabei ist im Wesentlichen die Bonität des Auftraggebers bzw. Kreditnehmers ausschlaggebend. Im Falle der Verschlechterung der Bonität, die den Ausgleich der Inanspruchnahme ganz oder teilweise nicht mehr erwarten lässt, werden Rückstellungen gebildet. Die Bildung einer Risikovorsorge war aufgrund der guten Bonität der Kreditnehmer und der Sicherheitenstellung nicht erforderlich.

Zinserträge/Zinsaufwendungen

Negative Zinsen aus Aktivgeschäften werden im Zinsertrag erfasst (Reduktion des Zinsertrags). Negative Zinsen aus Passivgeschäften werden im Zinsaufwand erfasst (Reduktion des Zinsaufwands). Aufgrund der Zinsentwicklung waren im Jahr 2023 keine negativen Zinsen mehr im Passivgeschäft vorhanden.

Währungsumrechnung

Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden auf Euro wie folgt umgerechnet:

Währungsguthaben und Währungsverbindlichkeiten haben wir gemäß § 340h HGB i. V. m. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Jahresende umgerechnet.

Bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr bzw. soweit die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden sowohl Aufwendungen als auch Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt werden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen.

Der Ausweis der Ergebnisse aus der Währungsumrechnung (84,6 TEUR) für besonders gedeckte Geschäfte erfolgt netto im Provisionsertrag.

C. Entwicklung des Anlagevermögens

Anlagespiegel Buchwert
Stand 31.12.2023
EUR
Stand 31.12.2022
EUR
Immaterielle Anlagewerte 117.874,00 111.090,00
Sachanlagen 38.490,00 72.114,00
Summe 156.364,00 183.204,00
Finanzanlagen, Wertpapiere * 36.572.611,44 30.107.701,98
Anlagevermögen Summe 36.728.975,44 30.290.905,98
* inklusive Zinsabgrenzung
Anlagespiegel Kumulierte Anschaffungskosten
Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
Immaterielle Anlagewerte 261.188,57 58.425,06 0,00 319.613,63
Sachanlagen 261.617,95 8.078,25 34.015,51 235.680,69
Summe 522.806,52 66.503,31 34.015,51 555.294,32
Finanzanlagen, Wertpapiere * 29.810.288,19 78.908.001,72 72.076.215,88 36.642.074,03
Anlagevermögen Summe 30.333.094,71 78.974.505,03 72.110.231,39 37.197.368,35
* inklusive Zinsabgrenzung
Anlagespiegel Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Zuschreibung
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
Immaterielle Anlagewerte 150.098,57 51.641,06 0,00 0,00 201.739,63
Sachanlagen 189.503,95 41.702,25 0,00 34.015,51 197.190,69
Summe 339.602,52 93.343,31 0,00 34.015,51 398.930,32
Finanzanlagen, Wertpapiere * -297.413,79 1.292.267,82 924.203,37 1.188,07 69.462,59
Anlagevermögen Summe 42.188,73 1.385.611,13 924.203,37 35.203,58 468.392,91
* inklusive Zinsabgrenzung

D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente waren zum Bilanzstichtag nicht im Bestand.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:

Zum 31.12.2023 sind sämtliche Forderungen an Kreditinstitute (A3a) täglich fällig, andere Forderungen (A3b) sind nicht vorhanden.

Forderungen an Kunden (A4)

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Forderungen an verbundene Unternehmen 0 0
- davon nachrangig 0 0
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0
Die Forderungen gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
- bis drei Monate 3.095 3.136
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 0 0
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0 0
- mehr als fünf Jahre 0 0
- mit unbestimmter Laufzeit 11.784 15.937

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A5) (inkl. Stückzinsen)

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
börsenfähige Wertpapiere 36.573 30.108
davon
börsennotiert 34.785 28.654
nicht börsennotiert 1.788 1.454

Es sind keine Forderungen vorhanden, welche Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind.

Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr 24.526,4 TEUR fällig. Zinsabgrenzungen wurden dem ersten Laufzeitband zugeordnet.

Sämtliche Wertpapiere sind dem Anlagevermögen zugeordnet. Bei der Bewertung zum 31. Dezember 2023 sind diese Wertpapiere zum gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.

Ein Teil dieser Wertpapiere wurde nicht mit dem niedrigeren, am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert inklusive Zinsabgrenzung von 24.982,7 TEUR bewertet, sondern mit einem Buchwert inklusive Zinsabgrenzung von 25.617,6 TEUR.

Bei den unterlassenen Abschreibungen von 635,0 TEUR geht die Bankhaus Herzogpark AG davon aus, dass der Zeitwert lediglich vorübergehend unter dem Buchwert liegt. Der Buchwert der Wertpapiere mit unterlassener Abschreibung entspricht in der Regel dem Rückzahlungskurs bei Fälligkeit.

Eine bonitätsbedingte Abschreibung unter dem Rückzahlungswert und eine dauernde Wertminderung sind nicht erkennbar.

Die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere untergliedern sich in folgende Emittentengruppen:

Buchwert
TEUR
beizulegender Zeitwert
TEUR
Stille Lasten
TEUR
Kreditinstitute 6.788 6.560 229
Unternehmen 6.145 5.821 325
Öffentliche Emittenten 11.345 11.329 15
Gedeckte Schuldverschreibungen 1.339 1.273 66

Wertpapiere sind in Höhe von nominal 700,0 TEUR als Sicherheit bei der Deutschen Bundesbank hinterlegt. Weitere Verpfändungen in Höhe von insgesamt nominal 2.800,0 TEUR und nominal 800,0 TUSD dienen der Besicherung von EUREX-, Devisengeschäften und Kontoinanspruchnahme bei der DZ Bank AG. Den Verpfändungen stand am Bilanzstichtag keine Kreditinanspruchnahme gegenüber.

Sachanlagen (A12)

In den Sachanlagen sind keine im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzten Grundstücke und Gebäude enthalten. Alle Sachanlagen in Höhe von 38,5 TEUR sind der Betriebs- und Geschäftsausstattung zuzuordnen.

Sonstige Vermögensgegenstände (A14)

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen (13,4 TEUR) handelt es sich um Rückforderungen aufgrund von Rechnungskorrekturen (7,4 TEUR) und um eine offene Rechnungsforderung aus einem Sachanlageverkauf (5,9 TEUR).

Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung

Fremdwährungsbestände sind in den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute (A3), Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A5) und in den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P2) enthalten. Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 38.937,5 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 38.915,1 TEUR.

Eine besondere Deckung sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegen. Dies war im Geschäftsjahr 2023 regelmäßig der Fall.

Die Fremdwährungsguthaben unserer Kunden (P2) stehen in direktem Zusammenhang mit unseren Fremdwährungskonten bei anderen Kreditinstituten zuzüglich dem Eigenbestand an Wertpapieren. Eine besondere Deckung weisen insoweit USD (38.703,8 TEUR), CHF (190,6 TEUR), SEK (0,1 TEUR), GBP (19,2 TEUR) und CAD (1,4 TEUR) auf.

Geringfügige Differenzen zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum 31.12.2023 lediglich aufgrund erfolgswirksamer Buchungen zum Jahresabschluss vorhanden.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P1)

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist bestehen zum Bilanzstichtag nicht, sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind täglich fällig.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P2)

Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist bestehen zum Bilanzstichtag nicht, sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind täglich fällig.

Sonstige Verbindlichkeiten (P5)

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus der Gewerbesteuer (334,8 TEUR), der Kapitalertragsteuer (324,7 TEUR), der Umsatzsteuer (312,3 TEUR), der Körperschaftsteuer (258,9 TEUR) und der Lohn- und Kirchensteuer (88,4 TEUR). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 207,1 TEUR in dem Ausweis enthalten.

Rückstellungen (P7)

In den anderen Rückstellungen mit einem Gesamtbetrag von 1.053,3 TEUR sind Bonusrückstellungen in Höhe von 780,0 TEUR enthalten.

Eigenkapital

Das bilanzielle Eigenkapital beträgt insgesamt 10.562,5 TEUR. Es setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von 142,5 TEUR, der Kapitalrücklage in Höhe von 4.867,5 TEUR, den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 3.219,1 TEUR, sowie dem Bilanzgewinn von 2.333,3 TEUR.

Das Grundkapital in Höhe von 142,5 TEUR ist eingeteilt in 142.500 auf Namen lautende Stückaktien. Der Nennbetrag je Aktie lautet auf 1 EUR. Im Geschäftsjahr 2023 wurden für die Ausschüttung des Bilanzgewinnes des Vorjahres 0,1 TEUR der Gewinnrücklagen entnommen.

Die Gewinnverwendung des Bilanzgewinns 2023 wird in der Hauptversammlung beschlossen.

Eventualverbindlichkeiten (U1)

Zum Bilanzstichtag sind Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1.117,9 TEUR vorhanden. Im Vorjahr beliefen sich die Eventualverbindlichkeiten auf 1.561,9 TEUR. Hinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine wesentlichen Erkenntnisse bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen.

Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der vollen Besicherung der Kunden gehen wir im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse davon aus, dass die hier ausgewiesenen Beträge nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung führen werden. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Rückgriffsforderungen, Regress- oder Erstattungsansprüche.

Von wesentlicher Bedeutung in dieser Position ist die größte Einzelbürgschaft über 1.109,5 TEUR.

Unwiderrufliche Kreditzusagen (U2)

Zum Bilanzstichtag bestehen keine unwiderrufliche Kreditzusagen.

II. Gewinn- und Verlustrechnung

In den Zinserträgen sind -26,48 EUR negative Zinsen aus Einlagen bei der DZ Bank enthalten. Durch die Zinsentwicklung konnte das Zinsergebnis im Geschäftsjahr 2023 um 2.011,9 TEUR auf 2.499,4 TEUR erhöht werden.

Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, wurden für die Vermittlung im Wertpapiergeschäft erbracht.

Bei den Provisionserträgen handelt es sich vorrangig um Erträge im Kontext des vereinbarten Honorars für Vermögensverwaltungen.

Durch die Auflösung von Rückstellungen ist ein Ertrag von 18,5 TEUR und durch die Untervermietung ein Ertrag von 24,1 TEUR entstanden.

Weitere Einzelbeträge, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses bzw. der Ertragslage nicht unwesentlich sind, sind nicht enthalten.

E. Sonstige Angaben

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für das Geschäftsjahr 2023 Bezüge gewährt.

Von der Möglichkeit des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht, und somit auf eine Angabe der Vergütung für die Organmitglieder verzichtet.

An eine Firma, bei der ein Aufsichtsrat als gesetzlicher Vertreter fungiert, sowie an eine nahestehende Person eines Vorstandes wurden Organkredite in Form von Zusagen für Linien auf dem Kontokorrent sowie Avale von insgesamt 628,4 TEUR gewährt. Das Aval wurde im Geschäftsjahr auf das angehörige Vorstandmitglied umgeschrieben. Durch Darlehensrückführung bzw. Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitgliedes reduzierte sich die Kreditvergabe. Zum Bilanzstichtag wurden 8,4 TEUR in Anspruch genommen.

Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen die weiteren Angaben im separaten Offenlegungsbericht darzustellen. Der Offenlegungsbericht wird auf unserer Homepage veröffentlicht und im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 27,3 Arbeitnehmer (inkl. Vorstände) beschäftigt.

Davon waren:

18,5 Personen Vollzeitbeschäftigte

8,3 Personen Teilzeitbeschäftigte

0,5 Personen in Elternzeit

Die jährlichen Zahlungsverpflichtungen aus mehrjährigen Miet- und Leasingverträgen betragen 345,8 TEUR (Vorjahr 340,8 TEUR).

Im Jahresabschluss sind 100,0 TEUR für das Gesamthonorar an den Abschlussprüfer enthalten. Davon entfallen 67,0 TEUR auf Abschlussprüfungsleistungen und 33,0 TEUR auf andere Bestätigungsleistungen für die Prüfung nach § 89 WpHG.

Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine Pensionsgeschäfte.

Herr Dr. Reiner Krieglmeier ist seit 01.01.2024 nicht mehr Vorstand der Bankhaus Herzogpark AG. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht) nicht aufgetreten.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nicht bekannt.

Vorstand

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus:

Herrn Dr. Reiner Krieglmeier, München, Geschäftsleiter (bis zum 31.12.2023)

Herrn Lothar Behrens, Augsburg, Geschäftsleiter (seit 01.11.2023)

Herrn Christian Seidl, Laaber, Geschäftsleiter

Herrn Volker Rützel, München, Geschäftsleiter

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus:

Herrn Joachim Schoss, Feusisberg - Vorsitzender, Unternehmer

Frau Imogen von Brasch, Berlin - stellv. Vorsitzende, Unternehmerin (bis zum 03.07.2023)

Herrn Dr. Wolf Wassermeyer, München, Steuerberater/Rechtsanwalt (ab 04.07.2023 stellv. Vorsitzender)

Herrn Thomas Fleischmann, Krailling, Unternehmer (seit 04.07.2023)

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Bankhaus Herzogpark AG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Bankhaus Herzogpark AG besteht vorwiegend darin, Vermögensverwaltung zu betreiben, zusätzlich werden auch Kredite für eigene Rechnung gewährt.

Die Bankhaus Herzogpark AG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 9.142,9 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 27,3.

Das Ergebnis vor Steuern beträgt 3.500,0 TEUR.

Die Steuern von Einkommen und Ertrag betragen 1.166,2 TEUR.

Die Bankhaus Herzogpark AG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte vor Beschluss über die Ergebnisverwendung. Der Vorstand schlägt vor den Bilanzgewinn 2023 zur Hälfte auszuschütten und zur Hälfte in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

 

München, den 23. Mai 2024

Bankhaus Herzogpark AG

gez. Lothar Behrens

gez. Christian Seidl

gez. Volker Rützel

Bericht des Aufsichtsrats

über die Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht und Vorschlag der Verwendung des Bilanzgewinns der Bankhaus Herzogpark AG gemäß § 171 AktG

Der Lagebericht des Vorstands und der von ihm aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurden vom Aufsichtsrat geprüft. Einwendungen des Aufsichtsrats haben sich nicht ergeben.

Der Aufsichtsrat hat sich in seinen quartalsweise stattfindenden Sitzungen des Jahres 2023 ausführlich über die Lage der Gesellschaft, über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik und über sonstige wichtige Anlässe vom Vorstand berichten lassen.

Neben der Entwicklung des laufenden Geschäfts waren Fragen der Strategie, des langfristigen Wachstums und wichtige Einzelvorgänge Gegenstand der Erörterungen.

Dem Vorschlag des Vorstands, vom zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 2.333.325,00 eine Dividende in Höhe von EUR 8,19 pro Aktie oder insgesamt EUR 1.167.075,00 an die Aktionäre auszuschütten, wird nach der Prüfung durch den Aufsichtsrat zugestimmt.

Jahresabschluss und Lagebericht wurden für das Geschäftsjahr 2023 von den Wirtschaftsprüfern Herr Harald Melchior-Becker und Frau Isabel Schiebel, Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt, geprüft und als mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang befunden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung sind gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht keine Einwendungen zu erheben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss wird durch den Aufsichtsrat gebilligt.

 

München, den 4. Juli 2024

gez. Joachim Schoss

gez. Dr. Wolf Wassermeyer

sonstige Berichtsbestandteile

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorsitzende gab den folgenden Beschiussvorschlag bekannt: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.333.325,00 eine Dividende in Höhe von EUR 8,19 pro Aktie oder insgesamt EUR 1.167.075,00 an die Aktionäre auszuschütten.

Herr Dr. Krieglmeier stellte folgenden Gegenantrag: Vom zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 2.333.325,00 wird eine Dividende von EUR 16,37 pro Aktie oder insgesamt EUR 2.332.725,00 an die Aktionäre ausgeschüttet und EUR 600,00 werden in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Herr Dr. Ludwig stellte folgenden Gegenantrag: Vom zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 2.333.325,00 wird keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Es werden EUR 2.333.325,00 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Der Vorsitzende stellte den Beschlussvorschlag sowie die Gegenanträge auf Anregung der Aktionäre in folgender Reihenfolge zur Abstimmung:

Für den Gegenantrag von Herrn Dr. Krieglmeier stimmten 43.000 Aktien

Für den Gegenantrag von Herrn Dr. Ludwig stimmten 14.249 Aktien

Für den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat stimmten 85.251 Aktien

Das in der Hauptversammlung vertretene Grundkapital beschloss somit den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.333.325,00 anteilig in Höhe von 1.167.075,00 EUR als eine Dividende in Höhe von EUR 8,19 EUR pro Aktie an die Aktionäre auszuschütten.

BESTATIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Bankhaus Herzogpark AG, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DESLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bankhaus Herzogpark AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bankhaus Herzogpark AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war die Realisierung der Provisionserträge am bedeutsamsten in unserer Prüfung. Nachfolgend stellen wir diesen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

1.) Sachverhalt und Problemstellung

Die Bankhaus Herzogpark AG, München, hat sich auf die Vermögensverwaltung und Family Office Dienstleistungen für vermögende Privatkunden, insbesondere Unternehmerfamilien, institutionelle Kunden, Stiftungen und Investmentsondervermögen, spezialisiert. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Bankhaus Herzogpark AG, München, sind Provisionserträge in Höhe von TEUR 7.008 enthalten. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung für die Bankhaus Herzogpark AG, München, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung besonders bedeutsam.

2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung des Provisionsertrags aus der Vermögensverwaltung haben wir im Rahmen einer Aufbau- und Funktionsprüfung die eingerichteten Prozesse für die Abwicklung der Geschäfte beurteilt. Dabei haben wir insbesondere solche Kontrollen berücksichtigt, die auf die vollständige, vertragskonforme sowie periodengerechte Vereinnahmung der Provisionserlöse gerichtet sind. Zudem haben wir das Provisionsergebnis anhand von aussagebezogenen Prüfungshandlungen beurteilt. Dabei haben wir stichprobenhaft die Provisionserträge anhand von Einzelnachweisen auf ihr Vorhandensein/Eintritt, Genauigkeit, zeitliche Abgrenzung und korrekte Verbuchung beurteilt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die sachgerechte Abbildung der Erträge aus dem Vermögensverwaltungsgeschäft im Provisionsergebnis ergeben.

3.) Verweis auf weitere Informationen

Wir verweisen auf den Abschnitt "D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung" im Anhang.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juli 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. November 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der Bankhaus Herzogpark AG, München, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Harald Melchior-Becker.

 

Frankfurt am Main, den 31. Mai 2024

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)

gez. Harald Melchior-Becker, Wirtschaftsprüfer

gez. Isabel Schiebel, Wirtschaftsprüferin

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