JA 99 Fair Price GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Rost seit 17.10.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rost GmbHWilsdruffJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31. Dezember 2011 - Offenzulegende Fassung gemäß § 326 HGB
Anhang für das Geschäftsjahr 2011 - Offenzulegende Fassung gemäß § 326 HGB1. Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 I HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276 und 288 HGB werden teilweise in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss ist in EURO aufgestellt. Die Bilanz ist entsprechend der Bestimmung des HGB gem. § 266 HGB gegliedert.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Vorjahres wurden beibehalten. Die Wertansätze in der Bilanz der Rost GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Für materielle Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR wird jährlich ein Sammelposten gebildet und pauschal über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem Ausfallrisiko durch Bildung einer Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen werden zum Nennbetrag ausgewiesen.
3. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz3.1. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellkosten der unfertigen Erzeugnisse umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. 3.2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 120,8 TEUR (Vj. 103,0 TEUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 220,8 TEUR (Vj. 169,3 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahre. Von den Verbindlichkeiten sind 464,0 TEUR (Vj. 419,6 TEUR) durch Grundschulden und Lebensversicherungen des Gesellschafters gesichert. 3.3. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
4. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Torsten Rost, Wilsdruff. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Dresden, den 29. Juni 2012
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16. August 2012 unverändert festgestellt. |
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