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coconut media KG (vormals: coconut media GmbH & Co. KG)LohmarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden angewandt. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des § 266 HGB gegliedert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten von 150,- € wurden sofort als Aufwand behandelt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 151,- € und 1.000,- € wurden in einem Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Gegenüber Gesellschaftern (Kommanditisten) bestanden am Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von 53.899,85 Euro. Die sonstigen Rückstellungen betreffen noch ausstehende Eingangsrechnungen sowie die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Während des Geschäftsjahres 2017 wurden keine Angestellte beschäftigt. Persönlich haftender Gesellschafter der Gesellschaft war im Berichtsjahr die coconut media Verwaltungs GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Max Rheinländer. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Lohmar, den 27. Februar 2019 gez. Max Rheinländer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Februar 2019 |
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