Döres AG
Köln
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2016
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2016
DÖRES AG, KÖLN
A K T I V A
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
98.561,50 |
36.410,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
276,50 |
| II.
Sachanlagen |
98.561,00 |
36.133,50 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
1.547.222,53 |
52.179,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.117.152,25 |
51.751,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
430.070,28 |
427,56 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
2.716,36 |
8.328,95 |
|
D. AKTIVE LATENTE STEUERN
|
0,00 |
129.225,64 |
|
E. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER
FEHLBETRAG
|
0,00 |
976.344,63 |
|
1.648.500,39 |
1.202.488,77 |
P A S S I V A
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
1.011.626,10 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
725.500,00 |
725.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
130.963,95 |
130.963,95 |
| III.
Bilanzgewinn (i. V. Bilanzverlust) |
155.162,15 |
-1.832.808,58 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
976.344,63 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
335.461,22 |
604.290,52 |
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C. VERBINDLICHKEITEN
|
301.413,07 |
597.570,64 |
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
0,00 |
627,61 |
|
1.648.500,39 |
1.202.488,77 |
Anhang
der Döres AG, Köln
für das Geschäfftsjahr 2016
I. Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der Döres AG, Köln (Amtsgericht
Köln, HRB 28741) die Vorschriften des HGB für
große Kapitalgesellschaften angewandt worden.
Für den Anhang hat die Gesellschaft die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§
267a Abs. 2, 288 HGB in Anspruch genommen.
Im Berichtsjahr wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz: BilRUG)
geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Anwendung
des geänderten Gliederungsschemas für die Gewinn-
und Verlustrechnung unter Anpassung der jeweiligen
Vorjahreszahlen. Im Übrigen entsprechen Darstellung
und Gliederung des Jahresabschlusses den
Vorjahresgrundsätzen.
Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen
den Vorjahresgrundsätzen mit Ausnahme der
vorgenommenen Bewertungsänderungen bei den
Pensionsrückstellungen.
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Abschreibungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken. Sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der
Bilanzposten dargestellt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige kumulierte
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von
drei Jahren vorgenommen.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei
zwischen 3 und 11 Jahren. Zugänge werden
ausschließlich nach der linearen Methode (bis 2009
degressiv) abgeschrieben. Von der Möglichkeit des
Übergangs von der degressiven Methode auf die lineare
Methode wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer
höheren Abschreibung führt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Eine
Pauschalwertberichtigung wurde aus Gründen der
Wesentlichkeit nicht gebildet.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
in Höhe von TEUR 658 (i. V. TEUR 2) ausgewiesen.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Das Grundkapital enthält 725.500 Stück auf den
Namen lautende Nennbetragsaktien zum Nennwert von jeweils
EUR 1,00.
Im Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag von TEUR 1.833
(i. V. TEUR 1.117) einbezogen.
Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten
(Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem
Teilwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete
Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung
der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit
von jährlichen Anpassungen von 0,00 % bei den
Entgelten und von 2,0 % bei den Renten ausgegangen. Die
Bewertung berücksichtigt eine unternehmensspezifische
Fluktuationsrate von 0,00 %. Bei der Festlegung des
laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung
des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der
Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von
15 Jahren unterstellt. Der zum Abschlussstichtag verwendete
Rechnungszinssatz beträgt 4,03 %.
Der Rechnungszinssatz basiert in 2016 erstmalig -
entsprechend der gesetzlichen Neuregelung in § 253
Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutsche Bundesbank
ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre in Höhe von 4,03 %; Stand
November 2016 (im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz
der vergangenen sieben Jahre in Höhe von 4,00 %; Stand
Oktober 2015).
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2016 im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine
Verminderung der Rückstellungen für Pensionen
(Bewertungsänderung) in Höhe von EUR 33.380,00
(Unterschiedsbetrag). Dieser Betrag ist nach § 253
Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.
Zum 31. Dezember 2016 bestehen nicht in der Bilanz
ausgewiesene Pensionsverpflichtungen aus der im Jahr 2010
erfolgten Umstellung auf das BilMoG in Höhe von EUR
20.267,20. In Anwendung des Übergangswahlrechts nach
Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB soll der ursprüngliche
Unterschiedsbetrag über eine Laufzeit von 15 Jahren
verteilt werden. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte
entsprechend der Vorgehensweise der Vorjahre eine
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in
Höhe von EUR 2.533,40.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und
insolvenzsicher sind sowie ausschließlich zur
Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen
dienen (Deckungsvermögen), werden gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den
kor-respondierenden Schulden verrechnet. Das
Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der
beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens
(Rückdeckungsversicherungen) entspricht den
fortgeführten Anschaffungskosten gemäß
§ 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so
genannten geschäftsplanmäßigen
Deckungskapital des Versicherungsunternehmens
zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens
aus Beitragsrückerstattungen (so genannte
unwiderrufliche Überschussbeteiligung).
Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
| |
EUR |
|
Pensionsverpflichtung |
197.388,80 |
| Deckungsvermögen
(beizulegender Zeitwert) |
45.770,58 |
|
Pensionsrückstellung |
151.618,22 |
Die übrigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Wesentliche
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen nicht.
Die Steuerrückstellungen enthalten die
Gewerbesteuer (TEUR 58) sowie die Körperschaftsteuer
inkl. Solidaritätszuschlag (TEUR 65) für das
Veranlagungsjahr 2016.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Beträge für den Personalbereich
(TEUR 55).
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag bilanziert. Sämtliche
Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten bis zu einem
Jahr.
III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestehen nicht. Es bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von
TEUR 5.
IV. Sonstige Angaben
Beschäftigte
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 6,00 Mitarbeiter.
Vorstand
Ulrich Döres (Kaufmann), Köln
(Vorsitzender)
Aufsichtsrat
Sigi Zielinski (Dipl.-Ingenieur), Bornheim
(Vorsitzender)
Wolfgang Heckner (Geschäftsführer),
Köln
Azora Döres (Veranstaltungskauffrau), Köln
(bis 31. Januar 2016)
Horst Döres (Rentner), Wachtberg (ab 1. Februar
2016)
Ergebnisverwendung
Nach dem Vorschlag des Vorstands soll der Bilanzgewinn
in Höhe von EUR 155.162,15 auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
Köln, 28. Dezember 2017
Döres AG
Vorstan
Ulrich Döres
Die Billigung des Jahresabschlusses der Döres AG,
Köln, zum 31. Dezember 2016 erfolgte am 18. März
2018.
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