Caritas Altenhilfe St. Martinus gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Borsch seit 15.1.2021 | Liquidator |
Martina Hoferichter seit 27.8.2019 | Prokura |
Rainer Zeitz seit 30.11.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
| 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PALETTE Sozialservice gGmbHKleveJahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018Bilanz zum 31. Dezember 2018A K T I V A
P A S S I V A
Anhang für
das Geschäftsjahr 2018
I. Allgemeine Angaben Die PALETTE Sozialservice gGmbH hat ihren Sitz in Kleve und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kleve Reg. Nr. HRB 2514.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB in ihrer Gliederung auf der Passivseite um die Posten "Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung von Sachanlagen" erweitert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme/Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Die Sachanlagen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von unter EUR 800,00 (EUR 410,00, jeweils ohne Umsatzsteuer) wurden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben und im Anlagenspiegel in die Abgänge einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert aktiviert.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung enthält den übersteigenden Betrag, der sich aus der Verrechnung verpfändeter, dem Zugriff aller Gläubiger entzogenen Bankguthaben (Planvermögen) mit den gegenüberstehenden zu verrechnenden Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen (Wertguthaben) ergibt.
Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung von Sachanlagen enthalten die für Anschaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge, vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände entsprechen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt.
Bezüglich der in den Rückstellungen enthaltenen Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen wurden Verrechnungen mit gegenüberstehenden verpfändeten Bankguthaben (Planvermögen) vorgenommen. Die verpfändeten Bankguthaben sind dem Zugriff aller Gläubiger des Unternehmens im Wege der Einzelvollstreckung oder im Fall der Insolvenz entzogen.
Die folgende Tabelle zeigt die in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 verrechneten Beträge:
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz Die Verbindlichkeiten beinhalten mit EUR 4.715,36 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Zu den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.334,33 bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
IV. Sonstige Angaben Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug 76,25.
Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2018 auf 5,8 % (Vorjahr 5,3 %) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte. Seit dem 1. Juli 2016 beteiligt die Gesellschaft ihre Arbeitnehmer, entsprechend dem Beschluss der AVR Bundeskommission vom 16. Juni 2016, an der Beitragserhebung. Die Hälfte des 5,2 % des zusatzversicherungspflichtigen Entgelts überschreitenden Anteils des Beitrags wird dabei vom Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers einbehalten. Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt EUR 710.586,42 (Vorjahr TEUR 728,9).
Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgt in dem sog. Abrechnungsverband S der KZVK. Die in diesem Abrechnungsverband bestehende Unterdeckung soll über einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag bis zum Jahr 2040 geschlossen werden. Der von der KZVK nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte Barwert der Deckungslücke aus dem Abrechnungsverband S beläuft sich auf insgesamt TEUR 55.
Kleve, den 22. März 2019
Herr Rainer Borsch, Geschäftsführer
In der Gesellschafterversammlung vom 20. Mai 2019 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festgestellt.
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