HS Beratung
GmbH
Tittmoning
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.193,00 |
25.920,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
2.079,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.193,00 |
23.841,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.512,46 |
57.004,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.904,79 |
45.063,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.607,67 |
11.941,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
656,10 |
731,20 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
19.263,16 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
72.624,72 |
83.655,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
12.571,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
45.263,16 |
13.428,31 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
19.263,16 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
37.535,39 |
37.215,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.089,33 |
33.868,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
72.624,72 |
83.655,30 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell
überschuldet. Zur Beseitigung der Überschuldung
wurde mit der Gesellschafterin eine qualifizierte
Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen. Die
Gesellschafterin - Frau Sittenauer - trat gemäß
Rangrücktrittsvereinbarung mit ihrer
Darlehensforderung in Höhe von € 19.531,02
hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der
Weise zurück, dass die Forderung nur zu Lasten von
Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder
aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin
übersteigenden Vermögen bedient zu werden
braucht.
Die Gesellschaft befand sich in Liquidation. Die
Auflösung wurde am 23.05.2011 veröffentlicht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§
253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB).
Bei den
Sachanlagen werden aus Vereinfachungsgründen
gem. § 6 Abs. 2 EStG Vermögensgegenstände
mit Anschaffungskosten bis € 410,00 voll
abgeschrieben. Nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in den
Vorjahren für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung ein
Sammelposten gebildet, soweit die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut
150,00 €, aber nicht 1.000,00 € übersteigen.
Der jeweilige Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der
Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Da der Sammelposten von untergeordneter Bedeutung ist,
wurde er in die Handelsbilanz übernommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden gem.
§ 253 Abs. 1 HGB zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO
aufgestellt.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs.3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 3.500,77 (Vorjahr: € 2.868,90).
In den
Bilanzverlust einbezogen ist ein Verlustvortrag aus
dem Vorjahr in Höhe von €13.428,31.
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2010:
|
Verbindlichkeiten
gesamt
|
Restlaufzeit bis zu 1
Jahr
|
Restlaufzeit mehr als 5
Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
35.089,33
|
35.089,00
|
0,00
|
Vorjahr:
|
33.868,61
|
23.281,57
|
0,00
|
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen € 19.531,02 (Vorjahr € 4.709,96).
Verbindlichkeiten in Höhe von € 10.598,99
(Vorjahr € 13.116,84) sind durch
Sicherungsübereignung besichert.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der HS Beratung GmbH
durch folgende Geschäftsführerin:
| • |
Frau Anneliese Sittenauer,
Bürokauffrau, Landshut
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Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Landshut, den 09.06.2012
HS Beratung GmbH
- Geschäftsführung -
Anneliese Sittenauer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.06.2012 festgestellt.
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