GeMo
Lagertechnik Vertriebs GmbH
Heidenheim
- Hechlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.680,00 |
447.292,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
49.679,00 |
447.291,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
374.436,91 |
156.150,74 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
4.779,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
373.727,34 |
150.535,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
709,57 |
836,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.799,24 |
8.925,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
428.916,15 |
612.368,52 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.926,71 |
158.439,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
28.926,71 |
132.439,84 |
| B.
Rückstellungen |
21.831,00 |
46.628,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
352.158,44 |
407.300,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
428.916,15 |
612.368,52 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Wir sind im Handelsregister beim Amtsgericht Ansbach
unter HR B 2447 eingetragen.
Dieser Anhang beschränkt sich auf die
gesetzlichen Mindestangaben für kleine
Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB, die
vereinzelt um freiwillige Angaben ergänzt werden.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
für Kapitalgesellschaften relevanten Vorschriften des
HGB (§§ 252 - 256a und §§ 269 - 274a
HGB), der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung sowie einschlägiger
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden aktiviert und
über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von
drei Jahren linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen auf abnutzbare
Anlagegegenstände werden entsprechend der
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach der
linearen oder degressiven Methode mit
planmäßigem Übergang auf die lineare
Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauern liegen
überwiegend zwischen drei und zehn Jahren.
Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. d.
§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG wurden entweder in
einen über fünf Jahre gewinnmindernd
aufzulösenden Sammelposten eingestellt oder im
Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens werden mit ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet. Abwertungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert sind nicht erforderlich.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt. Einzelwertberichtigungen sind nicht zu
berücksichtigen.
Liquide Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das Gezeichnete Kapital und der Bilanzgewinn sind zum
Nennwert ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Steuern und sonstige
ungewisse Verbindlichkeiten sind mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt und so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Rückstellungen für
Gewährleistungsverpflichtungen wurden dabei mit
einem Erfahrungswert von 1 % der garantiebehafteten
Jahresumsätze geschätzt. Alle übrigen
Rückstellungen sind kurzfristig zu erfüllen und
wurden auf Basis von Einzelkosten zum Nennwert angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr betrug 132.439,84
Euro.
Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten
auf:
bis zu einem
Jahr:
352.158,44 Euro
mehr als fünf
Jahre:
0,00 Euro
Sonstige Angaben
Im Durchschnitt des Geschäftsjahres wurden neben
den Geschäftsführern 14 Mitarbeiter
beschäftigt.
Hechlingen am See, den 3. April 2018
gez. Herbert Geitz
Nachträgliche Angabe
Der Jahresabschluß wurde am 20. März 2018
festgestellt.
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