ecomtec
TCserV GmbH
(vormals:
Ecomtec TcserV Gesellschaft für Telekommunikation
Consulting und Service mbH)
Hünstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.980,72 |
40.235,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
84.913,20 |
64.071,08 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
17.391,60 |
17.050,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.068,24 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
32.904,02 |
62.559,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
149.797,94 |
167.934,04 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.875,00 |
6.581,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
143.922,94 |
161.353,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
120.253,94 |
127.978,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
149.797,94 |
167.934,04 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um die planmäßige lineare oder
degressive Abschreibung gemäß der
voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der
Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
5. Sonstige Angaben
Die Bilanz ist durch einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag gekennzeichnet. Die Konsequenzen der
Überschuldung werden durch eine persönliche
Bürgschaft getragen.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Frau
Jennifer Edinger, Hünstetten.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2014 festgestellt.
Hünstetten, den 25.02.2014
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gez. Jennifer Edinger
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