Rodolphe Komplementär GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Krüger seit 3.11.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sinus AV Production GmbHFrankfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2018Allgemeine AngabenDie Sinus AV Production GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht (Reg.Nr. HRB 34447). Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuVDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 250,00 netto werden im Jahr des Zugangs sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben gebucht. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzZur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Ermittlung des Soll-Wertes der Pensionsverpflichtung zum 31.12.2018 erfolgte nach § 253 HGB n. F. unter Verwendung der Projected Unit Credit (PUC) Methode und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 3,21%. Bei der Festlegung des Rechnungszinses wurde von der Vereinfachungsregelung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Rechnungszins entspricht demnach pauschal dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der aktuell gültige Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) ermittelt und bekannt gegeben. Nach Änderung des § 253 HGB ist der Zeitraum für die Durchschnittsbildung bei der Ermittlung dieses Zinssatzes von sieben auf zehn Jahre erhöht worden. Für die Differenz (€ 64.216,00) zwischen der Pensionsrückstellung mit siebenjähriger und zehnjähriger Durchschnittsbildung besteht eine Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 HGB). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen, Künstlersozialkassenbeiträge und Jahresabschlusskosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Sonstige AngabenGeschäftsführung
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Frankfurt, den 11. Oktober 2019 Holger Krüger Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.10.2019. |
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