Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 34447
Vorher
SINUS AV-Studio Holger Krüger GmbH
Eingetragen
6.12.1991
Branche
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und FernsehprogrammenFilmverleih und -vertrieb, nicht an private HaushalteFernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Gegenstand
Film-, Video-, Buch- und Musikproduktion, Schallplattenfirma, Tonträgerhersteller, Filmverleih und -vertrieb, Musikverlag, Vertrieb, Werbung, Management, Agentur, Veranstalter, Tonstudio, Videostudio, 2D/3D-Animationen, DVD-Authoring, Verkauf Beratung und Lizenzierungen von und mit Bild- und Tonträgern aller Art, unkörperlich oder körperlich über Kommunikationsnetze; auch in Verbindung mit Datenträgern, Datenbanken, Dokumentationssystemen, Chips, Internet, Satelliten oder Systemen, die in speicherähnlicher Art eingebracht sind sowie elektronisch oder in ähnlicher Weise übermittelt werden.

Historie

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Management

NameRolle
Holger Krüger
seit 3.11.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sinus AV Production GmbH

Frankfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 158.936,00 192.495,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.582,50 1.906,50
II. Sachanlagen 153.353,50 190.589,00
B. Umlaufvermögen 193.748,93 269.123,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 166.354,16 191.404,12
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.394,77 77.719,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.282,95 8.750,82
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 261.441,54 249.616,71
Summe Aktiva 621.409,42 719.986,44

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 115.876,73 255.187,78
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 229.623,19 258.867,90
III. Jahresfehlbetrag 139.311,05 29.244,71
B. Rückstellungen 463.040,00 417.103,00
C. Verbindlichkeiten 42.492,69 47.695,66
Summe Passiva 621.409,42 719.986,44

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben

Die Sinus AV Production GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht (Reg.Nr. HRB 34447).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 250,00 netto werden im Jahr des Zugangs sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben gebucht. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 166.354,16 11.001,38 191.404,12 11.001,38

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.

Die Ermittlung des Soll-Wertes der Pensionsverpflichtung zum 31.12.2018 erfolgte nach § 253 HGB n. F. unter Verwendung der Projected Unit Credit (PUC) Methode und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 3,21%. Bei der Festlegung des Rechnungszinses wurde von der Vereinfachungsregelung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Rechnungszins entspricht demnach pauschal dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Der aktuell gültige Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) ermittelt und bekannt gegeben. Nach Änderung des § 253 HGB ist der Zeitraum für die Durchschnittsbildung bei der Ermittlung dieses Zinssatzes von sieben auf zehn Jahre erhöht worden. Für die Differenz (€ 64.216,00) zwischen der Pensionsrückstellung mit siebenjähriger und zehnjähriger Durchschnittsbildung besteht eine Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 HGB).

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen, Künstlersozialkassenbeiträge und Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31.12.2018 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 42.492,69 12.336,65 30.156,04
Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname
Krüger, Holger 01.01.2018-31.12.2018

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Frankfurt, den 11. Oktober 2019

Holger Krüger

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.10.2019.

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