Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 21370
Eingetragen
15.12.2014
Branche
Außerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur ErziehungKreditinstitute mit Sonderaufgaben
Gegenstand
Die Gesellschaft fördert als Mitgliedsunternehmen eines Wohlfahrtsverbandes die Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege nach der Anlage 1 zu § 48 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Abschnitt A Nr. 6. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Hilfe für bedürftige Personen im Sinne von § 53 AO. Hierzu schafft die Gesellschaft Angebote der Kindertagesbetreuung. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb von Kindertagesstätten gemäß KiFÖG in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere darf sie zu diesem Zwecke auch andere Gesellschaften und andere Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. Zudem darf sie im Rahmen ihrer Nebenzwecke sonstige ergänzende Dienstleistungen für bedürftige Personen erbringen. Sie kann insbesondere Kooperationen mit anderen Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt eingehen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kai Dethloff
seit 3.8.2020
Prokura
Dirk Lange
seit 27.9.2018
Prokura
Andrea Zander
seit 15.9.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Magdeburg e.V.
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Magdeburg e.V.
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KITAWO gGmbH

Magdeburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A K T I V A
31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
EDV-Programme 4.039,30 1.593,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden 
Grundstücken 27.496,19 0,00
2. Technische Anlagen 5.264,50 6.766,00
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 476.381,15 155.063,00
4. Fuhrpark 1.680,61 3.514,00
510.822,45 165.343,00
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 230.625,00 179.375,00
745.486,75 346.311,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 698.780,72 1.299.484,37
2. Sonstige Vermögensgegenstände 46.661,43 27.249,32
745.442,15 1.326.733,69
II.  Kassenbestand, Guthaben bei  Kreditinstituten 771.015,53 410.296,87
1.516.457,68 1.737.030,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 109,48 227,45
    2.262.053,91 2.083.569,01
P A S S I V A
31.12.2022
EUR EUR EUR
 A.  Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II.  Kapitalrücklage 130.319,74 130.319,74
III. Gewinnrücklagen
1. Verwendete zweckgebundene Rücklagen
Stand am 1.1. 49.997,67 42.997,67
Einstellungen 0,00 7.000,00
Stand am 31.12. 49.997,67 49.997,67
2. Zweckgebundene Rücklagen
Stand am 1.1. 40.195,22 47.195,22
Entnahmen 0,00 7.000,00
Stand am 31.12. 40.195,22 40.195,22
3. Betriebsmittelrücklagen
Stand am 1.1. 64.365,35 54.677,96
Entnahmen 64.365,35 54.677,96
Einstellungen 66.969,71 64.365,35
Stand am 31.12. 66.969,71 64.365,35
4. Freie Rücklagen
Stand am 1.1. 18.100,00 17.100,00
Einstellungen 200,00 1.000,00
Stand am 31.12. 18.300,00 18.100,00
175.462,60 172.658,24
IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Stand am 1.1. 0,00 0,00
Jahresüberschuss 2.804,36 10.687,39
Entnahmen aus Gewinnrücklagen 64.365,35 54.677,96
Einstellungen in Gewinnrücklagen -67.169,71 -65.365,35
  Stand am 31.12. 0,00 0,00
330.782,34 327.977,98
B. Sonderposten für Investitions-
zuschüsse zum Anlagevermögen 421.016,56 54.483,00
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 94.745,16 126.602,40
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 886.515,93 642.705,37
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr 886.515,93 € (Vorjahr: 642.705,37 €)
2. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 354.608,76 287.957,36
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr 354.608,76 € (Vorjahr: 287.957,36 €)
3. Verbindlichkeiten aus öffenlichen Fördermitteln für Investitionen 0,00 232.357,37
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr 0,00 € (Vorjahr: 232.357,37 €)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 174.385,16 411.485,53
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr 174.385,16 € (Vorjahr: 411.485,53 €)    
1.415.509,85 1.574.505,63
    2.262.053,91 2.083.569,01

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die KITAWO gGmbH Magdeburg wurde mit Gesellschaftsvertrag und notarieller Beurkundung vom 12. Dezember 2014 gegründet und mit Sitz Magdeburg am 15. Dezember 2014 unter der Nummer HRB 21370 im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal - zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt - Hansestadt Stendal ("Handelsregister") eingetragen.

Alleiniger Gesellschafter ist der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Magdeburg e.V. Magdeburg. Die Stammeinlage beträgt gemäß notarieller Beurkundung, Urkundenrolle Nummer 1839/2014 vom 12. Dezember 2014, 25.000,00 €.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Absatz 1 HGB).

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Hilfe für bedürftige Personen im Sinne von § 53 AO. Hierzu schafft die Gesellschaft Angebote der Kindertagesbetreuung. Dieses wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb von Kindertagesstätten und Horten gemäß KiFöG in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft fördert als Mitgliedsunternehmen eines Wohlfahrtsverbandes die Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

Es gilt der Gesellschaftsvertrag vom 11. Februar 2019, welcher im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal am 9. Mai 2019 eingetragen wurde.

Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Gliederungen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung folgen den allgemeinen Gliederungsvorschriften des HGB und den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach § 275 HGB erstellt.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Nachstehend wird, soweit dies für die Beurteilung des Jahresabschlusses wesentlich ist, eine Übersicht über die Wertansätze und die dabei ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte gegeben:

Die immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Programme) werden über 3 Jahre planmäßig abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen ist zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der Nutzungsdauer linear.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 200,00 € bis zu 1.000.00 € zuzüglich Umsatzsteuer werden im Jahr entsprechend der Vorschrift des § 6 Absatz 2a EStG in einem Sammelposten zusammengefasst, der im betreffenden Geschäftsjahr sowie in den vier darauffolgenden Jahren zu jeweils 1/5 abgeschrieben wird. Nach Ende des fünfjährigen Abschreibungszeitraumes werden diese als Abgang aus dem Anlagevermögen behandelt.

Finanzanlagen werden unter Berücksichtigung des Niederwertprinzips höchstens mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Kurswerten zum Bilanzstichtag bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bilanziert.

Für bezuschusste Anlagen wird ein Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen passiviert. Der Sonderposten bildet den Finanzierungsgegenwert zu den unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Buchwerten jener Anlagegüter, die mit den Investitionszuschüssen beschafft wurden. Der Sonderposten wird jährlich ertragswirksam aufgelöst, und zwar in Höhe der Abschreibungen auf die mit Zuschüssen finanzierten Anlagegüter. Damit werden diese Abschreibungen im Jahresabschluss neutralisiert. Für Sachanlagen, welche auf der Basis von Pauschalen für Sachkosten angeschafft werden, wird kein Sonderposten gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten; ihre Bewertung entspricht vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen handelt es sich um noch nicht zweckentsprechend verwendete Investitionszuschüsse.

Die nach § 251 HGB angabepflichtigen Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Die KITAWO gGmbH betreibt folgende Einrichtungen nach KiFöG:

-     Kindertagesstätte "Kleiner Rabe"

-     Kindertagesstätte "Farbkleckse"

-     Kindertagesstätte "Buckauer Spatzen"

-     Kindertagesstätte "Quittenfrüchtchen"

-     Kindertagesstätte "Bummi"

-     Kinderkrippe "Feldmäuse"

-     Kindertagesstätte "Bunte Biberbande"

-     Hort "Bördegarten"

-     Hort "Kannenstieg"

-     Hort "Salbke"

-     Hort "Westerhüsen".

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagengitter (Anlage des Anhangs) dargestellt.

Grundstücke sind zum Bilanzstichtag nicht im Besitz der Gesellschaft.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 698.780,72 € beinhalten Ansprüche aus bereits erfüllten Umsatzgeschäften, deren Gegenleistung durch den Schuldner zum Bilanzstichtag noch aussteht. Sie haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen von 46.661,43 € handelt es sich um einen Sammelposten für alle nicht gesondert auszuweisenden Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens. Sie haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Unter den Kassenbeständen, Guthaben bei Kreditinstituten werden die Kassenbestände, Kontokorrentguthaben und Spar- und Festgeldguthaben in Höhe von 771.015,53 € zusammengefasst.

Der Jahresüberschuss von 2.804,36 € wird zusammen mit den Entnahmen aus Betriebsmittelrücklagen von 64.365,35 € in freie Rücklagen von 200,00 € und in Betriebsmittelrücklagen von 66.969,71 € eingestellt.

Das Eigenkapital setzt sich zum 31.12.2023 wie folgt zusammen:

Euro

Gezeichnetes Kapital

  25.000,00

Kapitalrücklage

130.319,74

Verwendete zweckgebundene Rücklagen

  49.997,67

Zweckgebundene Rücklagen

  40.195,22

Betriebsmittelrücklagen

  66.969,71

Freie Rücklagen

  18.300,00

Bilanzgewinn

           0,00

Die Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen entsprechen in Höhe von 421.016,56 € den Restbuchwerten der bezuschussten Anlagegüter. Die erhaltenen Zuschüsse unterliegen zum 31.12.2023 keiner Rückzahlungsverpflichtung.

Die sonstigen Rückstellungen von 94.745,16 € wurden im Wesentlichen für Rückzahlungen von Betriebskostenzuschüssen, Prüfungs- und Beratungsgebühren sowie für Urlaubsverpflichtungen gebildet.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 886.515,93 € bestehen gegenüber diversen Lieferanten und Dienstleistern mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus laufendem Verrechnungsverkehr bestehen gegenüber dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Magdeburg eingetragener Verein Magdeburg. Sie haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten von 174.385,16 € handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus noch nicht verbrauchte Betriebskostenzuschüsse und um nicht verwendete Spenden mit Zweckbindung. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verpflichtungen, die sich nicht aus der Bilanz ergeben (aus Leasing-, Miet-, Darlehens-, Pacht- und anderen Verträgen), betragen für 2024 insgesamt etwa 497.548,72 €. Davon entfallen 447.095,00 € auf Verpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter.

Die sich nicht aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 ergebenden Verpflichtungen aus Altersversorgungsbeiträgen betragen für 2024 voraussichtlich 211.900 €. Die Altersversorgung wird über den kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt, Magdeburg, abgewickelt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

D. SONSTIGE ANGABEN

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Frau Andrea Zander, Magdeburg. Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9a HGB werden durch Inanspruchnahme der Erleichterung gemäß § 288 Absatz 1 HGB nicht gemacht. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung am 19. Juni 2018 wurde die Einzelprokura für Herrn Dirk Lange, Meseberg, beschlossen. Die Eintragung im Handelsregisterbuch erfolgte am 27. September 2018. Auf der Gesellschafterversammlung am 11.02.2019 beschlossen die Gesellschafter die Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Bereinigung des § 181 BGB. Die Änderung wurde notariell am 8. Mai 2019 vorgenommen. Der Eintrag im Handelsregister erfolgte am 9. Mai 2019. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung am 18. Juni 2020 wurde die Prokura für Herrn Kai Dethloff, Magdeburg, beschlossen. Der Eintrag im Handelsregister erfolgte am 3. August 2020.

Der Personalbestand von 93,96 Vollkräfte (Vorjahr: 88,88 Vollkräfte) betrifft das pädagogische Personal der Einrichtung. Hinzu kommen 2,43 Vollzeitkräfte der KITAWO Geschäftsstelle.

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Magdeburg unter der Steuer-Nr. 102/108/90276 geführt. Es gilt der Freistellungsbescheid des Finanzamts Magdeburg vom 6. November 2020 für die Kalenderjahre 2017 bis 2019; danach ist die Gesellschaft von der Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht befreit. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

Magdeburg, den 28. März 2024

KITAWO gGmbH

Andrea Zander

(Geschäftsführerin)

Anlage

Anlagengitter gemäß § 284 Absatz 3 HGB

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus folgender Aufstellung:

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Anfangs-
stand Zugang Abgang Endstand
EUR EUR EUR EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
EDV-Software 3.018,71 3.344,17 0,00 6.362,88
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 27.724,12 0,00 27.724,12
2. Technische Anlagen 22.283,40 0,00 0,00 22.283,40
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 788.895,20 410.010,81 0,00 1.198.906,01
4. Fuhrpark 10.998,00 0,00 0,00 10.998,00
822.176,60 437.734,93 0,00 1.259.911,53
III. FINANZANLAGEN
Wertpapiere des Anlagevermögens 179.375,00 51.250,00 0,00 230.625,00
1.004.570,31 492.329,10 0,00 1.496.899,41
WERTBERICHTIGUNGEN
Abschrei-
bungen des Entnahme
Anfangs- Geschäfts- für 
stand jahres Abgänge Endstand
EUR EUR EUR EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
EDV-Software 1.425,71 897,87 0,00 2.323,58
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 227,93 0,00 227,93
2. Technische Anlagen 15.517,40 1.501,50 0,00 17.018,90
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 633.832,20 88.692,66 0,00 722.524,86
4. Fuhrpark 7.484,00 1.833,39 0,00 9.317,39
656.833,60 92.255,48 0,00 749.089,08
III. FINANZANLAGEN
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
658.259,31 93.153,35 0,00 751.412,66
BILANZAUSWEIS
Stand Stand
am am
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
EDV-Software 4.039,30 1.593,00
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 27.496,19 0,00
2. Technische Anlagen 5.264,50 6.766,00
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 476.381,15 155.063,00
4. Fuhrpark 1.680,61 3.514,00
510.822,45 165.343,00
III. FINANZANLAGEN
Wertpapiere des Anlagevermögens 230.625,00 179.375,00
745.486,75 346.311,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahreabschluss (Bilanz und Anhang) wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss habe ich den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:  

Unter der Bedingung, dass die Ergebnisverwendung 2023 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt wird, erteile ich den nachstehenden Bestätigungsvermerk:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfer

An die KITAWO gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Magdeburg.

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der KITAWO gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Magdeburg− bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden − geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

-    identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

-    gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

-    beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

-    ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

-    beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Magdeburg, den 8. April 2024

                                                                                  EYK audit GmbH

                                                                       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

                                                                                     Enrico Müller

                                                                                    Wirtschaftsprüfer

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