Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 708616
Vorher
TV-Top-Preis Gold GmbH
Eingetragen
2.2.2010
Branche
Großhandel mit Uhren und SchmuckGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Edelsteinen und Edelmetallen.

Historie

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Management

NameRolle
Agata Ilona Birn
seit 8.2.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

CVA GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011
für die Offenlegung gemäß § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGB

Aktiva

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.306,70   1.397,22
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 451,48   6.784,30
    1.758,18 8.181,52
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   190.224,22 134.921,55
    191.982,40 143.103,07

Passiva

     
    Geschäftsjahr Vorjahr
    EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust   -215.224,22 -159.921,55
- davon Verlustvortrag Euro -159.921,55 (Euro -13.799,25)      
nicht gedeckter Fehlbetrag   190.224,22 134.921,55
buchmäßiges Eigenkapital   0,00 0,00
B. Rückstellungen   1.390,00 1.245,00
C. Verbindlichkeiten   190.592,40 141.858,07
    191.982,40 143.103,07

Anhang zum 31. Dezember 2011
für die Offenlegung gemäß § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGB

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Angaben

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der § 266 ff. HGB gegliedert.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt.

Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Eine Abgrenzung latenter Steuern wurde gemäß § 274 a Nr. 5 HGB nicht vorgenommen.

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Beachtung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (going concern).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Da kein allgemeines Risiko des Forderungseingangs erkennbar ist, wurde auf die Bildung einer Pauschalwertberichtigung verzichtet.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Beträge entsprechen der zu erwartenden Inanspruchnahme.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

B.1 Bilanz

B.1.1 Anlagevermögen

Die Gesellschaft verfügt über kein Anlagevermögen

B.1.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

B.1.3 Verbindlichkeitenspiegel

Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

31.12.2011 Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.12.2010
Euro Euro Euro
Summe der Verbindlichkeiten 190.592,40 190.592,40 141.858,07

C. Sonstige Angaben

C.1 Unternehmensorgane

Im Geschäftsjahr 2011 waren

 

Santos RascÓn Pastor, Kaufmann

als jeweils alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer geführt.

C.2. Weitere Organe der Gesellschaft

Ein Aufsichtsrat oder Beirat ist nicht bestellt.

C.3 Überschuldung

Die Gesellschaft ist zum Ende des Geschäftsjahrs bilanziell überschuldet. Sie weißt eine Unterbilanz von TEUR 190 (Vorjahr TEUR 135) aus. Eine materielle Überschuldung ist aufgrund der vorhandenen Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafter und weiterer Gläubiger für Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 136 nicht gegeben. Die laufenden Zahlungsverpflichtungen sind durch entsprechende Gesellschafterdarlehen gesichert.

Die Darlehensgeber haben jeweils einen Rangrücktritt ausgesprochen und treten mit ihren Forderungen aus den Darlehen hinter sämtlichen anderen Gläubigen zurück. Die Gläubiger dürfen ihre Forderung solange und soweit nicht geltend machen, wie eine Befriedigung hierauf zu einer Überschuldung i.S.d. § 19 InsO führen würde.

Der Jahresabschluss wurde zum 30.05.2012 festgestellt.

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