Labo Tec GmbH & Co. KGLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRA 6726
Eingetragen
14.6.2006

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Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Labo Tec GmbH & Co. KG

Dillenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 40.531,00 44.537,00
I. Sachanlagen 15.506,00 19.512,00
II. Finanzanlagen 25.025,00 25.025,00
B. Umlaufvermögen 236.905,66 316.553,27
I. Vorräte 58.304,69 105.883,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 172.409,12 166.441,65
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.191,85 44.228,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 82,00
Summe Aktiva 277.436,66 361.172,27

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 131.849,14 175.879,29
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 20.000,00 20.000,00
II. Kapitalrücklage 3.706,76 140.773,62
III. Jahresüberschuss 108.142,38 15.105,67
B. Rückstellungen 24.705,00 27.461,00
C. Verbindlichkeiten 120.882,52 157.831,98
Summe Passiva 277.436,66 361.172,27

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Erstellung des Jahresabschlusses, Bestandsnachweise, Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Erstellung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB).

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Buchführung des Geschäftsjahres wurde mit den Schlussbilanzwerten des Vorjahres eröffnet (§ 252 I Nr.1 HGB).

Die Buchführung und das Belegwesen entsprechen nach unserer Feststellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von uns erfasst und unter Anwendung des EDV-Buchführungssystem der ADDISON Software und Service GmbH ausgewertet.

Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird ebenfalls mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung (Programm ADDISON Lohn & Gehaltsabrechnung) geführt.

Die Ordnungsmäßigkeit des ADDISON-Buchführungsprogramms wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart, am 20. Dezember 2010 bestätigt.

Der Jahresabschluss schließt an den materiell unveränderten Jahresabschluss zum an. Über die erforderlichen Um- und Nachbuchungen wurde eine Buchungsanweisung angefertigt.

Bestandsnachweise

Das Inventar wird von der Gesellschaft selbst erstellt und geführt.

Das Anlagevermögen wird in einem Abschreibungsverzeichnis geführt. Zugänge und Abgänge sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unterjährig gebucht. Es erfolgte eine Buchinventur. Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden von uns gebucht.

Die Vorräte wurden durch Stichtagsinventur aufgenommen (§§ 240 f HGB). Anhand der Inventurlisten von der Gesellschaft erfolgte eine Bewertung zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

An der körperlichen Bestandsaufnahme haben wir nicht beobachtend teilgenommen. Gleichwohl haben wir die Bestände auf Plausibilität hin beurteilt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Kassenbuch und Kontoauszüge der Banken und Kreditinstitute liegen vor.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Geschäftsführung

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind Herr Uwe Schramm und Herr Hans-Jürgen Schülbe bestellt. Ihnen wurde Gesamtvertretungsbefugnis in der Weise erteilt, dass sie alleine die Gesellschaft vertreten. Es wurde Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.9.2020.

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