Uniqform GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Wiblishauser seit 28.11.2016 | Prokura |
Peter Wiblishauser seit 4.2.2003 | Geschäftsführer |
Carmen Wiblishauser seit 4.2.2003 | Prokura |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WISTA TEX GmbHSonthofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden mit Anschaffungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge wurden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Die im Geschäftsjahr angeschafften Geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von Euro 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Für Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten Euro 250,00 aber nicht Euro 1.000,00 übersteigen, wurde in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt aufgelöst wird. Die Finanzanlagen wurden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten, gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
B. Erläuterungen zur Bilanz
C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
sonstige Berichtsbestandteile
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