FILIN GmbH
71mGroßhandel mit Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ernst Josef Stein seit 21.1.2003 | Geschäftsführer |
Josef Stein seit 21.1.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Stein GmbHEnseJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Die Firma "Elektro Stein GmbH" hat ihren Sitz in Ense und ist eingetragen in das Handelsregister Abteilung B beim Amtsgericht Arnsberg (Reg.Nr.4490). Der Jahresabschluss der Firma "Elektro Stein GmbH" für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 263 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften der §§ 264 bis 289a HGB vorgenommen. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Der Jahresabschluss der Firma Elektro Stein GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Nettoanschaffungskosten bis zu Euro 250,00 wurden im Jahr des Zugangs analog § 6 Abs. 2 EStG vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt. Bewegliche selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Nettoanschaffungskosten von Euro 250,01 bis zu Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs analog § 6 Abs. 2 EStG teilweise vollständig abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Eine Bildung von Bewertungseinheiten erfolgte nicht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger gewesen sind wurden diese angesetztZinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten mit einbezogen worden. Forderungen und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Erläuterungen zur Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem als Anlage zum Jahresabschluss beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind sämtlich vor Ablauf von fünf Jahren fällig und nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Aperiodische Aufwendungen und Erträge haben das Jahresergebnis nicht nennenswert beeinflusst. Vorschlag zur Ergebnisverwendung, sonstige Angaben Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. Namen der Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Beteiligungen, Haftungsverhältnisse Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Erster Geschäftsführer: Herr Dipl.-Ing. Ernst Josef Stein, Kaufmann Weitere Geschäftsführer: Herr Elektromeister Josef Johann Stein; Kaufmann Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne Gesellschafter-Geschäftsführer und ohne sich in Berufsausbildung befindliche Personen betrug 50 Arbeitnehmer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres bestand keine Beteiligung an einem anderen Unternehmen, welche den fünften Teil der Gesamtanteile überschritten hätte. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden keine Anteile oder Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen im Sinne des § 1 des Investmentgesetzes oder vergleichbare ausländische Investmentanteile von mehr als dem zehnten Teil gehalten. Eventualverbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt. Verpflichtungen gem. § 268 Abs. 7 HGB Nachfolgende Rechte und Pflichten im Sinne der vorgenannten Vorschriften sind zu verzeichnen: Sachverhalte: keine Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG, § 285 Abs. 9 Nr. c HGB Nachfolgende Rechte und Pflichten im Sinne der vorgenannten Vorschriften sind zu verzeichnen: Forderungen Betrag € / Zinssatz / Rückzahlung €: 275.361,92/ / 2,0% / € 15.718,07 €: 325.428,22/ / 2,0% / € 0,00 Verbindlichkeit Betrag € / Zinssatz / Rückzahlung €: 17.578,81/ / 2,0% / € 0,00 Wesentliche Bedingungen sind mit den vorgenannten Sachverhalten nicht verknüpft, Haftungsverhältnisse sind ebenfalls zugunsten der vorgenannten Sachverhalte nicht eingegangen worden. Angabe nach § 328 Abs. 1 HGB Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 14. März 2025 Ense, den ..................................
sonstige Berichtsbestandteile
Ense, den 24. März 2025 gez. Dipl.-Ing. Ernst-Josef Stein, Geschäftsführer gez. Josef-Johann Stein, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2025 festgestellt. |
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