Avistra
GmbH
Berlin
(vormals:
Bensheim )
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
20.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
2.481,00 |
1.951,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.479,00 |
1.949,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
2.479,00 |
1.949,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
160.383,49 |
299.742,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
107.276,06 |
299.674,33 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
76.010,66 |
296.147,54 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
31.265,40 |
3.526,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.107,43 |
67,79 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.995,71 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
164.860,20 |
321.693,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.591,15 |
64.404,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
24.591,15 |
24.404,04 |
| davon
Gewinnvortrag |
24.404,04 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.795,60 |
65.330,72 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
0,00 |
16.035,12 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
5.795,60 |
49.295,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
94.473,45 |
191.958,36 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
0,00 |
5.710,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
0,00 |
5.710,04 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
17.727,52 |
84.579,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
17.727,52 |
84.579,82 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
76.745,93 |
101.668,50 |
| davon
aus Steuern |
1.064,50 |
31.668,50 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
18.462,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
76.745,93 |
101.668,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
164.860,20 |
321.693,12 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.1 Allgemeine Angaben
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in
Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 HGB.
Bei der Bewertung der Vermögens- und
Schuldposten wurden sowohl die handelsrechtlichen
Vorschriften der §§ 252 - 255 HGB und
§§ 279 - 283 HGB als auch die
bilanzsteuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem
Rückzahlungsbetrag, Rückstellungen wurden in
Höhe der Beträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der
Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich
sein werden.
Änderungen der ursprünglich angewandten
Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt
worden.
1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
A. Angaben zur Bilanz
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ausgewiesen. Die Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt.
In den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
ausschließlich Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Stichtag darstellen, eingestellt.
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 40.000,00. Es
ist in voller Höhe eingezahlt.
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres
beträgt EUR 187,11.
Die
sonstigen Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in
Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihren
Rückzahlungs-, bzw. Erfüllungsbeträgen
bilanziert. Der Bestand an Verbindlichkeiten und die
Nachweise der übrigen Schuldposten ergeben sich aus
den Kreditorenlisten, Tagesauszügen, Konten der
Finanzbuchführung und sonstigen Unterlagen des
Unternehmens.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung obliegt Herrn
Andes Radig.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Berlin, den 01. August 2011
Andres Radig
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