Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 1588
Eingetragen
10.10.1990
Branche
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiHerstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenGroßhandel mit Sanitärkeramik
Gegenstand
Handel und Verlegen von Fliesen, Ofenbau, Mosaikbeläge, Natursteine, Treppenbeläge.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Benjamin Haaf
seit 28.7.2022
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Carolyn Wolf
95.00%
M******* H*************
5.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Carolyn Wolf
Pleinfeld
47500
95.00%
M******* H************
2500
5.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fliesen Wolf GmbH

Weißenburg i. Bay.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 80.046,56 101.351,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.031,00 3.083,00
II. Sachanlagen 78.015,56 98.268,63
B. Umlaufvermögen 1.529.906,22 678.903,09
I. Vorräte 240.420,65 69.801,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.287.934,74 511.116,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.550,83 97.985,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 57,50 2.479,40
Summe Aktiva 1.610.010,28 782.734,12

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 586.834,55 450.218,42
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 424.653,83 268.733,34
III. Jahresüberschuss 136.616,13 155.920,49
B. Rückstellungen 23.271,00 37.033,00
C. Verbindlichkeiten 999.904,73 295.482,70
Summe Passiva 1.610.010,28 782.734,12

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 144.824,05 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 244.389,03 Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Matthias Heidrich-Wolf

 

Weißenburg, den 13.12.2024

sonstige Berichtsbestandteile

 

Weißenburg i. Bay., den 13.12.2024

gez.: Matthias Heidrich-Wolf, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024 festgestellt.

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