Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 17115
Eingetragen
1.9.2011
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungGüterbeförderung in der Binnenschifffahrt
Gegenstand
Das Betreiben eines Speditionsunternehmens

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Roswitha Meilick
seit 17.7.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Patrick Gießberg
40.00%
30.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Patrick Gießberg
Bethau
10.000 €
40.00%
Marcel Gießberg
Bethau
7.500 €
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MG-Transporte GmbH

Annaburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Anhang

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

Geschäftsjahr 2023
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 601.393,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 840,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 287.537,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.173,69 306.551,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 64.074,93
Sonstige Aktiva 20.216,71
Summe AKTIVA 992.236,63

PASSIVA

Geschäftsjahr 2023
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00
II. Gewinnvortrag 182.636,22
III. Jahresüberschuss 5.352,56 217.988,78
B. Verbindlichkeiten 772.547,85
Sonstige Passiva 1.700,00
Summe PASSIVA 992.236,63

Anhang

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Angaben

I. Gliederungsgrundsätze

II. Bilanzierungsmethoden

III. Bewertungsmethoden

B. Sonstige Verpflichtungen

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze

Von den Gliederungsgrundsätzen wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

- Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

- Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden z Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

- Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

- Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

- Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.

- Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurden gemäß EStG § 6 Abs. 6 (2) S. 1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

3. Vorräte

- Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

- Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

- Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

- Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

- Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

B. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 15.11.2024 wird der Jahresabschluss zum genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

 

(Datum) (Ort)

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