Hessenauer Industries GmbHLiquidiert
Vogelkäfigweg 24, 69190 Walldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Hessenauer seit 23.1.2020 | Liquidator |
Sabine Hessenauer seit 2.2.2018 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Sinah Frackenpohl | 50.00% |
Lién Susan Hessenauer | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HELO Kfz.-Technik GmbHWalldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011BilanzAktiva
AnhangA. Grundlagen und Methoden 1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der HELO-KFZ-Technik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Es führten keine besonderen Umstände dazu, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht zu vermitteln. Die dargestellten Beträge sind mit denen der Vorjahre vergleichbar. 2. Angaben zu den Bilanzierung- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungsvorschriften richten sich nach den §§ 242ff, §§ 264 ff. HGB. Die Bewertung richtet sich nach den §§ 252 ff. HGB. Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten werden grundsätzlich die Material- und Fertigungseinzelkosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Die planmäßige Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und/oder degressiv vorgenommen. Soweit bei unveränderter Restnutzungsdauer die lineare Jahresabschreibung die degressive übersteigt, erfolgt eine Umstellung von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 aber nicht mehr als € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und planmäßig auf fünf Jahre abgeschrieben. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung der gesetzlichen Bewertungsmethoden bewertet. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. In soweit der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand nicht identisch ist mit der Handelsbilanz, wurde dies in der Bildung von latenten Steuern auf der Basis des unternehmensindividuellen Steuersatzes ausgewiesen. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuern zu bilden wurde Gebrauch gemacht. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in € umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter € 220.785,15 B. Einzelerläuterungen 1. Erläuterungen zur Bilanz Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt Der Gesamtbetrag der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt beträgt € . Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
2. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Dieter Hessenauer, Geschäftsführer Kaufmann Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde gem. § 286 Abs. 3 HGB verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2011 festgestellt. |
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