Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
G-Tec Heating & Energy Systems GmbH
Bruchsaler Straße 3, 68753 Waghäusel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Martin seit 26.9.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
G-Tec Heating & Energy Systems GmbHWaghäuselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2010/2011A. Allgemeines Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Soweit erforderlich, sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Der steuerliche Sammelposten nach § 6a (2a) EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 150 € wurden im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der nicht offen gelegt wird. Die Abschreibungen für Sachanlagen betragen 0,1 TEUR (Vj. 0,05 TEUR). Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten Die Forderungen sind wie im Vorjahr sämtlich innerhalb eines Jahres fällig und betragen insgesamt 22 TEUR (Vj. 19 TEUR). Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält ein Disagio in Höhe von 0 €. Nicht gedeckter Fehlbetrag Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Zur Vermeidung einer Überschuldung i.S.d. Insolvenzordnung wurde vom Gesellschafter- Geschäftsführer ein Rangrücktritt bezüglich der unter sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Schulden ausgesprochenen. Damit liegt eine tatsächliche Überschuldung nicht vor. Latente Steuern Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Tatbestandsvoraussetzungen für den Ansatz einer Rückstellung für passive latente Steuern nach § 249 (1) S. 1 HGB lagen nicht vor. Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.500 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Eigenkapital/Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Ausschüttungssperre Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre. Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf: Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
E. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Der Jahresabschluss wurde mit der Gesellschafterversammlung vom 16.03.2012 festgestellt. Waghäusel, den 16.03.2012 ------------------------------------------------- Peter Martin Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.3.2012. |
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