FLP Lift
Parts GmbH
Fellbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
213.656,00 |
112.200,00 |
| I.
Sachanlagen |
213.606,00 |
112.150,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.648.305,17 |
1.830.811,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
574.537,42 |
558.345,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100.277,30 |
95.971,07 |
| davon
gegen Gesellschafter |
161.644,18 |
160.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.073.767,75 |
1.272.466,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.205,60 |
4.353,86 |
| Aktiva |
1.867.166,77 |
1.947.365,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
549.222,81 |
1.468.004,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
443.004,59 |
783.830,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
81.218,22 |
659.174,39 |
| B.
Rückstellungen |
944.007,63 |
256.077,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
373.487,39 |
223.284,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
159.241,09 |
189.198,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
214.246,30 |
34.086,09 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
448,94 |
|
| Summe
Passiva |
1.867.166,77 |
1.947.365,73 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
2023
I.REGISTERLICHE ANGABEN
Name der Gesellschaft :
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FLP Lift Parts GmbH
|
Sitz der Gesellschaft:
|
Fellbach
|
Handelsregister.
|
Amtsgericht Stuttgart
|
Handelsregisternummer:
|
HRB761229
|
II. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der FLP Lift Parts GmbH in 70734
Fellbach auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu
beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach
§ 266 HGB.
Die Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres
stimmt mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
III. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen (ggf.
außerplanmäßigen) Abschreibungen,
angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im
Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage
zu diesem Anhang zu entnehmen.
Der Betrag der
Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 13.822,85 EUR
(Vorjahr: 13.300,00 EUR).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die
Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und
Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die
Anfertigung der Steuererklärungen und
Rückstellungen für Personalkosten.
Zusätzlich wurde von uns Rückstellung für
ausstehende Lieferantenrechnung gebildet; sowie
Rückstellungen für Schadensersatzleistungen. Die
Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem
Jahr wurden gem. §253 Abs. 2 Satz 1 HGB
abgezinst. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
verwendet.
Es wurden alle erkennbaren Risiken bei der
Rückstellungsbildung berücksichtigt.
Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten
sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Verbindlichkeitenspiegel gegliedert nach Art der
Verbindlichkeit
Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten
|
373.487,39 EUR
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
|
159.241,09 EUR
|
Restlaufzeit zwischen
einem und fünf Jahren
|
214.246,30 EUR
|
Restlaufzeit über
fünf Jahren
|
0,00 EUR
|
IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. SONSTIGE ANGABEN
Unternehmensorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war der folgenden
Geschäftsführer bestellt:
Herr Patrizio Fontanarosa
Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Fellbach, den 23.05.2025
FLP Lift Parts GmbH
……………………………
sonstige Berichtsbestandteile
Fellbach, den 23.05.2025
gez. Patrizio Fontanarosa
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2025
festgestellt.
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