CARMARO GmbH
43mUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Dr. Gutzen seit 16.7.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 46.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
anykey design GmbH | 44.00% |
BIOBSERVE GmbHEigenbeteiligung | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
BIOBSERVE GmbHAufgelöst | 10.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BIOBSERVE GmbHSankt AugustinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz zum 31. Dezember 2012Aktivseite
Sankt Augustin, den 21. April 2014 gez. Dr. Christian Gutzen, Geschäftsführer AnhangAktivseite1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Vorräte wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB Anschaffungskosten i. S. d. § 255 Abs. 1 HGB angesetzt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben insgesamt € 0,00 (VJ € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert, vermindert um Wertberichtigungen, und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Passivseite1. Rückstellungen Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden. 2. Angaben zu den Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1 a und 1 b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt € 175.736,54 (VJ € 113.873,97) eine Restlaufzeit bis ein Jahr und € 0,00 (VJ € 3.283,21) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. 3. Haftungsverhältnisse - §§ 251, 268 Abs. 7 HGB
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB1. Forderungen gegen Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9 c HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG
2. Verbindlichkeiten gegen Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9 c HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG
3. Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans - § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Person geführt: Herrn Dr. Christian Gutzen, Geschäftsführer, Bonn 4. Sonstiges Vorliegender Jahresabschluss wurde mit der Gesellschafterversammlung am 21. April 2014 festgestellt. |
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