Sparkasse Vest Recklinghausen

Recklinghausen

Stammdaten

Register
Amtsgericht Recklinghausen HRA 3116
Eingetragen
30.7.2003
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15 .Dezember 1995

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Domenic Hamer
seit 8.7.2025
Sonstige
Silke Voß-Schulz
seit 8.7.2025
Sonstige
Stefanie Eberhardt
seit 9.7.2024
Vorstandsmitglied
Christiane Timmer
seit 11.6.2024
Vorstandsmitglied
Detlef Juraschek
seit 28.12.2021
Sonstige
Thomas Prang
seit 17.12.2019
Vertreter
Petra Schräder
seit 8.8.2017
Vertreter
Vorstandsmitglied
Jürgen Hövener
seit 9.1.2012
Vertreter
Peter Dr. Lucke
seit 6.1.2011
Vorstandsmitglied
Frank Werner
seit 14.1.2010
Sonstige
Michael Dr. Schulte
seit 30.7.2003
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Vest Recklinghausen

Recklinghausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

1 Grundlagen der Sparkasse

Die Sparkasse Vest Recklinghausen ist gemäß § 1 SpkG NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Recklinghausen unter der Nummer A 3116 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Recklinghausen und ist ebenfalls Mitglied des SVWL. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet der Verbandsmitglieder des Trägers der Sparkasse sowie das Gebiet der angrenzenden Gemeinden und Kreise.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Westfalen-Lippe und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere ihres Geschäftsgebietes und ihres Trägers, zu dienen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement, u. a. durch Spenden, der Sparkasse zu nennen. Im Rahmen der Geschäftsstrategie sind die Grundsätze der geschäftspolitischen Ausrichtung der Sparkasse zusammengefasst und in die operativen Planungen eingearbeitet. Die übergeordneten Ziele werden im Lagebericht im Folgenden dargestellt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder soll die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kostensenkungen sichergestellt werden. Darüber hinaus hat der Vorstand die Geschäftsstrategie, die IT-Strategie, die Strategie Eigenanlagen und die Risikostrategie überprüft und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Zusätzlich wurde im Jahr 2023 eine Personalstrategie vom Vorstand beschlossen. Die Strategien wurden mit dem Verwaltungsrat der Sparkasse erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % auf 1.152 erhöht, von denen 684 vollzeitbeschäftigt, 426 teilzeitbeschäftigt sowie 42 in Ausbildung sind. Die Erhöhung ist Folge des aktiven Recruitings in der Nachbesetzung offener Positionen durch das Ausscheiden von Mitarbeitenden sowie des Wachstums in einzelnen Bereichen wie dem Multikanalvertrieb.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: Zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % , was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen PKW-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Der Kreis Recklinghausen hat mit 8,1 % eine höhere Arbeitslosenquote als im Durchschnitt des Landes NRW (7,2 %) und im Vergleich zum Vorjahr (8,0 %) zeigt sich ein geringer Anstieg.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab.

Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde temporär noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte.

Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Branchenumfeld

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-0,6 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4 %).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen.

Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9 % über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditrisikovorsorge zu bilden haben.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die westfälisch-lippischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

2.2 Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Das Betriebsergebnis vor Bewertung 1 und die Cost-Income-Ratio 2 stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar.

1 Betriebsergebnis vor Bewertung =
Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Cost-Income-Ratio =
Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.4.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Die Bilanzsumme hat sich mit 7.846,4 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (8.018,2 Mio. EUR) um 171,8 Mio. EUR vermindert (-2,1 %). Wesentlicher Grund für den Bilanzsummenrückgang ist ein Abbau von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Das sich aus Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten sowie Wertberichtigungen und Vorsorgereserven ergebende Geschäftsvolumen ist um 1,8 % von 8.241,3 Mio. EUR auf 8.091,3 Mio. EUR ebenfalls gesunken.

2.4.2 Aktivgeschäft

2.4.2.1 Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute verminderten sich um 559,1 Mio. EUR auf 484,8 Mio. EUR. Der starke Rückgang resultiert aus dem Abbau von kurzfristigen Geldanlagen bei Banken, die zur Tilgung von längerfristigen Refinanzierungsgeschäften mit der Deutschen Bundesbank verwendet wurden, wobei letztere im Berichtsjahr deutlich zurückgeführt wurden.

2.4.2.2 Kundenkreditvolumen

Die Forderungen an Kunden (einschließlich Treuhandvermögen) haben sich gemessen an bilanziellen Werten im Berichtsjahr um 299,7 Mio. EUR (+5,5 %) erhöht. Damit konnten wir unseren Kreditbestand in 2023 stärker als geplant ausweiten (Planwert 2023: 100,0 Mio. EUR). Die Kredite an Geschäftskunden (+ 8,3 %) entwickelten sich sehr positiv, während die Kredite an Privatkunden (+1,4 %) nur leicht zunahmen. Die in der Geschäftsstrategie definierten langfristigen Wachstumsziele von mindestens 1,0 % pro Jahr wurden im Kreditgeschäft mit Privatkunden und im Kreditgeschäft mit Geschäftskunden übertroffen.

Der Anteil der Kundenforderungen an der Bilanzsumme beträgt 73,2 % (Vorjahr 67,9 %). Das Kundenkreditgeschäft bildet nach wie vor die bedeutendste Position der Aktiva der Sparkasse.

Das Kreditneugeschäft entwickelte sich 2023 schwächer als im Vorjahr. Es wurden insgesamt Darlehen im Volumen von 678,5 Mio. EUR zugesagt. Damit wurde der Vorjahreswert (1.086,3 Mio. EUR) deutlich unterschritten. Die Darlehenszusagen an Privatkunden sanken um 40,6 % auf 227,8 Mio. EUR. Die Darlehenszusagen an Unternehmen und Selbstständige gingen um 39,8 % auf 386,6 Mio. EUR zurück. Die Darlehenszusagen an öffentliche Haushalte und sonstige Kreditnehmer betrugen im Berichtsjahr 64,1 Mio. EUR und haben wie im Vorjahr eine untergeordnete Bedeutung.

In den Darlehenszusagen nicht enthalten sind Konsumentenkredite im Volumen von 37,9 Mio. EUR (Vorjahr 54,8 Mio. EUR), die die Sparkasse Vest Recklinghausen im Vermittlungsgeschäft an die S-Kreditpartner GmbH vermittelt hat. Die Darlehenszusagen inklusive der vermittelten Konsumentenkredite in Höhe von 716,4 Mio. EUR haben unsere Erwartungen (925,0 Mio. EUR) deutlich verfehlt.

2.4.2.3 Wertpapieranlagen

Der Bestand an eigenen Wertpapieranlagen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 88,1 Mio. EUR auf 1.346,8 Mio. EUR. Der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen verzinslichen Wertpapieren erhöhte sich um 89,8 Mio. EUR auf 691,8 Mio. EUR. Die Anlagen in Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren (insbesondere Spezialfonds) betrugen 655,0 Mio. EUR, was gegenüber dem Vorjahreswert einen Rückgang um 1,7 Mio. EUR bedeutet. In den Spezialfonds werden überwiegend verzinsliche Wertpapiere guter Bonität ("investment grade") gehalten. Darüber hinaus beinhalten die Spezialfonds zur Risikodiversifizierung in begrenztem Umfang Schuldverschreibungen aus den Bereichen Emerging Markets und High-Yield-Unternehmensanleihen. Die im Spezialfonds in geringem Volumen gehaltenen Aktien wurden in 2023 veräußert, um Kursrisiken zu vermeiden. Für die eigenen Wertpapieranlagen wurden in der Strategie Eigenanlagen Bandbreiten für die Aufteilung auf einzelne Vermögensklassen definiert, die laufend überwacht werden.

2.4.2.4 Beteiligungen / Anteilsbesitz

Der Anteilsbesitz der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 106,7 Mio. EUR (Vorjahr 106,7 Mio. EUR) entfiel mit 99,9 Mio. EUR auf die Beteiligung am SVWL, mit 3,4 Mio. EUR auf die Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG und mit 2,7 Mio. EUR auf eine Beteiligung in indirekter Form an der Landesbank Berlin Holding AG. Weitere Beteiligungen hält die Sparkasse an regionalen Entwicklungsgesellschaften wie der Technologie- und Chemiezentrum Marl GmbH.

Die S-Finanzdienste der Sparkasse Vest Recklinghausen GmbH wird zu 100 % durch die Sparkasse getragen. In dieser Tochtergesellschaft führt die Sparkasse das Versicherungsgeschäft sowie das Bauspargeschäft zusammen. Umsatzerlöse und Jahresüberschuss der S-Finanzdienste GmbH 2023 haben sich gegenüber dem Vorjahr vermindert und blieben hinter unseren Erwartungen zurück. Im Versicherungs- und im Bauspargeschäft konnten die geplanten Vermittlungsergebnisse nicht erzielt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse stellen sich weiterhin als geordnet dar.

2.4.2.5 Sachanlagen

Im Jahr 2023 haben wir ca. 7,2 Mio. EUR für die Modernisierung unserer Geschäftsstellen und unserer Ausstattung mit Informationstechnologie investiert. Schwerpunkte der baulichen Aktivitäten waren die Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten in den Beratungscentern, Ersatzinvestitionen in Gebäude inklusive erforderlicher Brandschutzmaßnahmen sowie Investitionen in die Sicherheit der Bargeldversorgung. Seit dem 17. Juli 2023 fährt der Sparkassen-Bus unterschiedliche Ziele im Geschäftsgebiet der Sparkasse Vest Recklinghausen an. Mit dem Bus versorgt die Sparkasse die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen mit Bargeld und Service, in denen zuletzt Sparkassen-Standorte, unter anderem aus Sicherheitsgründen, geschlossen wurden.

2.4.3 Passivgeschäft

2.4.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (einschließlich der Treuhandkredite) liegen mit 848,3 Mio. EUR um 371,7 Mio. EUR unter dem Vorjahresbestand. Bei diesen Beständen handelt es sich im Wesentlichen um langfristige Weiterleitungsdarlehen und Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank, wobei letztere im Berichtsjahr deutlich zurückgeführt wurden.

2.4.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Kundeneinlagen betrugen zum Jahresende 6.136,9 Mio. EUR. Sie sind mit einem Plus von 174,3 Mio. EUR um 2,9 % gewachsen. In unserer Planung für 2023 sind wir von einem Wachstum des Einlagenbestandes um 82,5 Mio. EUR ausgegangen. Die Kundeneinlagen werden zu 76,7 % von Privatpersonen gehalten. Die Einlagen der Privatpersonen sind um 0,8 % zurückgegangen (Vorjahr +3,2 %) und die Einlagen der Unternehmen sind um 3,8 % gewachsen (Vorjahr +14,6 %). Darüber hinaus ist am Bilanzstichtag eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Geldanlage von institutionellen Kunden (Bundesländern) festzustellen.

Der überwiegende Anteil des Einlagenwachstums entfällt auf Termineinlagen und Kündigungsgelder. Auch Sparkassenbriefe wurden von den Privatpersonen wieder nachgefragt, während der Bestand an täglich fälligen Verbindlichkeiten und Spareinlagen deutlich rückläufig war.

2.4.4 Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr

Am 31.12.2023 führte die Sparkasse Vest 243.238 Privatgirokonten und 19.424 Geschäftsgirokonten. Im Vergleich zum 31.12.2022 nahmen die Privatgirokonten um 2.400 Stück (+ 1,0 %) und die Geschäftsgirokonten um 175 Stück (+0,9 %) zu. Die Anzahl der Kunden, die das Onlinebanking nutzen, nimmt stetig zu. Am 31.12.2023 betrug die nach den Vorgaben des SVWL standardisiert ermittelte Online-Banking-Quote 68,8 % (Vorjahr 66,0 %). Sie liegt damit auf dem in der Geschäftsstrategie definierten Zielpfad.

Neben der Sparkassen-Card nutzten am 31.12.2023 die Girokunden der Sparkasse 45.036 Kreditkarten. Der Kreditkartenbestand wurde im Vergleich zum 31.12.2022 um 1.448 Stück gesteigert (+3,3 %). Das geplante Bestandswachstum wurde übertroffen.

Vermittlung von Wertpapieren

Der Umsatz im Wertpapiergeschäft ist im Vergleich zum Vorjahr um 31,7 % auf 738,4 Mio. EUR gestiegen. Der Nettoabsatz in Wertpapieren betrug 173,0 Mio. EUR. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (134,1 Mio. EUR). Unsere Erwartungen zum Nettoabsatz (Planwert: 125,0 Mio. EUR) wurden übertroffen.

Im Wertpapiergeschäft entfällt der überwiegende Anteil der Kaufumsätze auf sachwertorientierte Anlagen wie Immobilienfonds, Aktienfonds oder Mischfonds mit Aktienanteilen. Bei Anlagen in Schuldverschreibungen und Rentenfonds war die Nachfrage weiter hoch. Die Anzahl der bestehenden Sparpläne ist in 2023 weiter angestiegen. Das Wachstum war geringer als im Vorjahr, da mehr Sparverträge aufgelöst wurden.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Die Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen erfolgt über die S-Finanzdienste der Sparkasse Vest Recklinghausen GmbH.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.353 Bausparverträge mit einem Vertragsvolumen von 86,4 Mio. EUR abgeschlossen. Das Vertragsvolumen ist gegenüber dem Vorjahr um 19,5 % zurückgegangen. Unsere Erwartungen wurden nicht erreicht.

Der Absatz von Versicherungen über die S-Finanzdienste der Sparkasse Vest Recklinghausen GmbH entwickelte sich gemessen an der Beitragssumme aus Neugeschäft differenziert. Das Geschäft mit Lebensversicherungen war im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Beim Verkauf von Restkreditversicherungen wurden höhere Beitragssummen akquiriert als im Jahr 2022 und der Neugeschäftsbeitrag aus Kompositversicherungen war 2023 nahezu unverändert zum Vorjahr. Insgesamt konnten wir in der Vermittlung von Versicherungen unsere Planwerte jedoch nicht erreichen.

Immobilienvermittlung

Das Volumen der Immobilienvermittlungen lag im Jahr 2023 mit 50,1 Mio. EUR leicht unter dem Niveau des Vorjahres (54,2 Mio. EUR). Die Erträge aus der Immobilienvermittlung haben unsere Erwartungen nicht ganz erreicht.

Leasing und Factoringgeschäft

Im Leasing- und Factoringgeschäft konnten mit einem Neugeschäftsvolumen in Höhe von 33,5 Mio. EUR unsere Erwartungen übertroffen werden.

2.4.5 Derivate

Die Sparkasse setzt Derivate (Swap-Geschäfte) ausschließlich im Eigengeschäft zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos oder des Forwardrisikos bei Abschluss von Forwardkrediten im Kundengeschäft ein. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.5 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1 Vermögenslage

Das bilanzielle Eigenkapital der Sparkasse beträgt zum Bilanzstichtag 760,7 Mio. EUR. Es setzt sich zusammen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 379,6 Mio. EUR, dem Bilanzgewinn in Höhe von 3,1 Mio. EUR und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 378,0 Mio. EUR. Die Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022 um 3,0 Mio. EUR. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde um eine zusätzliche Vorsorge in Höhe von 35,0 Mio. EUR aufgestockt.

Die Kapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken)) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 14,19 % (im Vorjahr: 14,28 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag und Kapitalerhaltungspuffer sowie Stresspuffer (Eigenmittelempfehlung). Zum 1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten und wurden im Jahr 2023 eingehalten.

Die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich.

Der für 2023 prognostizierte Wert für die Gesamtkapitalquote von 14,3 % wurde leicht verfehlt.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 9,16 % und liegt weiter deutlich über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung per 30.09.2023 ist bis zum Jahr 2028 eine ausreichende Kapitalbasis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie vorhanden.

2.5.2 Finanzlage

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 125 % bis 166 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100 %. Die LCR lag zum 31. Dezember 2023 bei 158 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 115 % bis 118 % und zum 31.12.2023 bei 117 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Seit dem Jahr 2016 nimmt die Sparkasse an gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG II und III) der Europäischen Zentralbank (EZB) teil. Diese wurden im Jahr 2023 deutlich reduziert.

Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die gemeldeten Kreditforderungen dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheiten für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank.

Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung gesichert. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut.

2.5.3 Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut HGB-Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 116,1 116,1 0,0 0,0
Provisionsüberschuss 55,2 53,5 1,7 3,2
Sonstige betriebliche Erträge 5,8 13,5 -7,7 -57,0
Personalaufwand 80,4 72,4 8,0 11,0
Anderer Verwaltungsaufwand 36,3 34,7 1,6 4,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8,8 9,0 -0,2 -2,2
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 51,6 67,0 -15,4 -23,0
Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge 3,5 -25,9 29,4
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 35,0 25,0 10,0 40,0
Ergebnis vor Steuern 20,1 16,1 4,0 24,8
Steueraufwand 17,0 13,1 3,9 29,8
Jahresüberschuss 3,1 3,0 0,1 3,3
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 0,79 % (Vorjahr 0,72 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,61 % wurde deutlich überschritten.

Auch die Cost-Income-Ratio, als weiterer bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung, fiel mit 64,3 % (Vorjahr 65,6 %) deutlich besser aus als der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 70,7 %.

Der Zinsüberschuss in % der durchschnittlichen Bilanzsumme lag mit 1,52 % über dem Vorjahreswert und dem prognostizierten Wert von jeweils 1,42 %. Bei den absoluten Werten lag der Zinsüberschuss von 121,2 Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres von 112,8 Mio. EUR und über dem geplanten Wert von 111,9 Mio. EUR.

Der Provisionsüberschuss lag mit 55,2 Mio. EUR (0,69 % der DBS) bei den absoluten Werten über dem Vorjahr von 53,4 Mio. EUR (0,67 % der DBS) und über dem prognostizierten Wert von 53,3 Mio. EUR (0,67 % der DBS).

Der Personalaufwand ist mit 73,8 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (70,6 Mio. EUR) angestiegen, liegt aber unter dem geplanten Wert von 75,3 Mio. EUR.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich von 38,8 Mio. EUR auf 40,0 Mio. EUR. Der Anstieg des Sachaufwandes ist geringer als erwartet ausgefallen.

Im Kreditgeschäft ergab sich ein negatives Bewertungsergebnis, das deutlich schlechter als der Vorjahreswert, aber geringfügig besser als der Planwert war. Im Planwert wurde schon eine Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Situation berücksichtigt. Im Wertpapiergeschäft lag das nur leicht negative Bewertungsergebnis deutlich besser als der Vorjahreswert und leicht besser als der Planwert. Durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips wurden Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens (vgl. Angaben im Anhang) vermieden.

Durch die Auflösung der im Vorjahr gebildeten Drohverlust-Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 zum 31. Dezember 2023 aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus ergab sich ein deutlich positives sonstiges Bewertungsergebnis, das deutlich über dem Vorjahreswert und dem prognostizierten Wert lag.

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB wurde um 35,0 Mio. EUR aufgestockt.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs, des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Ausprägungen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren haben sich im Vergleich zum Vorjahr und zur Planung verbessert.

Die wirtschaftliche Lage der Sparkasse Vest Recklinghausen stellt sich unverändert als geordnet dar.

3 Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben.

4 Risikobericht

4.1 Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf Grundlage der im Geschäftsjahr 2023 durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiken Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiko
Spreads
Beteiligungsrisiken
Liquiditätsrisiken Refinanzierungskostenrisiko
Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelle Risiken

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 922,4 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 560,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Auslastung
TEUR TEUR %
Adressenrisiko 95.000 63.155 66,5 %
Kundengeschäft 64.397
Eigengeschäft 12.821
Marktpreisrisiko 300.000 273.027 91,0 %
Zinsänderungsrisiko 254.718
Spreadrisiko 54.667
Beteiligungsrisiko 40.000 26.692 66,7 %
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 80.000 57.858 72,3 %
Zahlungsunfähigkeitsrisiko 1 --- --- ---
Operationelles Risiko 45.000 28.236 62,7 %

1 Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko kann nicht in Euro quantifiziert werden (vgl. MaRisk AT 4.1 Tz. 4)

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung alternativer Entwicklungen für das adverse Szenario (Betrachtungszeitraum 3 Jahre), in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden grundsätzlich jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Risikobericht, der Teile zu allen wesentlichen Risikoarten und neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken enthält. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Betriebswirtschaft/Gruppe Controlling wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft. Unterstellt ist er dem Überwachungsvorstand.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1 Adressenrisiken

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

4.2.1.1 Adressenrisiken im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zinsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfass es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung der Adressenrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie der Risiken der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands,

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen,

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen,

Nutzung interner, bonitätsabhängiger Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen und der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio dienen. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung,

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten,

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können,

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung,

Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View",

Festlegung eines Limits für das gesamte Adressenrisiko Kundengeschäft für den wöchentlichen Vorstandsreport,

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting.

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden- und das Privatkundenkreditgeschäft.

Buchwerte *
Kreditgeschäft der Sparkasse 31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Firmenkundenkredite 3.894,7 3.849,0
Privatkundenkredite 2.679,9 2.698,7
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 533,5 536,2
Sonstige 0,0 0,0
Gesamt 7.108,1 7.083,9

Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse

* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und Vorsorgereserven

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 29,5 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 60,6 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne der Gruppe verbundener Kunden (GvK) gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 CRR entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 5,0 Mio. EUR. 33,1 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne der Gruppe verbundener Kunden betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 10,0 Mio. EUR.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten beziehungsweise geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt.

Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen
in %
1 bis 9 90,5 93,5
10 bis 15 8,7 5,3
16 bis 18 0,8 1,2

Insgesamt ist unser Kreditportfolio unter Berücksichtigung des hohen Anteils der Kreditnehmer aus dem Grundstücks- und Wohnungswesen sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.

Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen 24.331 16.838 1.834 1.783 37.553
Rückstellungen 1.371 873 740 1 1.503
Pauschalwertberichtigungen 10.984 310 11.294
Pauschale Rückstellungen 2.772 116 174 2.714
Gesamt 39.458 18.137 2.748 1.782 53.064

4.2.1.2 Adressenrisiken im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Die Steuerung der Adressenrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie der Risiken der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite),

Festlegung eines Limits für das gesamte Adressenrisiko Eigengeschäft für den wöchentlichen Vorstandsreport,

regelmäßige Überprüfung der Auslastung des Limits Adressenrisiko Eigengeschäft im Rahmen des wöchentlichen Vorstandsreports,

regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen,

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View",

Auswertungen zur Geschäftsstruktur (z.B. Branchenverteilung).

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen (Buchwert inkl. Zinsabgrenzung) von 1.457,1 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die eigen verwalteten Schuldverschreibungen und Anleihen (691,8 Mio. EUR) und die beiden Wertpapierspezialfonds (654,5 Mio. EUR).

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Für die Wertpapierspezialfonds Vest-Fonds A und Vest-Fonds B bestehen Anlagerichtlinien, die das Anlageuniversum einschränken und Anlagekriterien sowie Limite für Instrumentengruppen auf Emittenten- oder Konzernebene für jedes Fondssegment vorgeben.

Auch im Wertpapierspezialfonds Vest-Fonds A gilt die Restriktion auf den Bereich des Investmentgrades, da die hier enthaltenen Wertpapiere bis zur Fälligkeit als Anlagebestand gehalten werden. Für den im Vergleich zum Vest-Fonds A in Bezug auf das Gesamtvolumen deutlich kleineren Vest-Fonds B gelten keine Ratingvorgaben. Die durchschnittliche Anlagegröße pro Wertpapier ist im Vergleich zum Vest-Fonds A deutlich kleiner, so dass der Vest-Fonds B, der der Liquiditätsreserve zugeordnet ist, als stark diversifiziert eingestuft wird.

4.2.2 Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für die Spezialfonds. Der Bilanzstrukturausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1 Zinsänderungsrisiken

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eine negativen Wertveränderung einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlust-Rückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 3 Monate (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe beziehungsweise Absicherungen (u. a. durch Swapgeschäfte)

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung werden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Zinsschock (+200 / -200 BP)
Vermögensrückgang Vermögenszuwachs
TEUR 175.717 189.320
In % der Eigenmittel 24,42 % 26,31 %

Eine Risikokonzentration besteht im Bereich "Hoher Anteil von Cashflows im Laufzeitband > 10 Jahre". Dabei handelt es sich bei den Cashflows in den Laufzeitbändern bis 20 Jahre um Aktivüberhänge aus dem Kundengeschäft und bei den noch längeren Cashflows mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren um Passivüberhänge, die im Eigengeschäft zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen wurden. Der gesamte Zinsbuch-Cashflow wird sowohl in der Risikotragfähigkeitsberechnung als auch in den Stresstests berücksichtigt.

Aufgrund der in Folge des ausgeprägten Zinsrückgangs insbesondere im 4. Quartal 2023 deutlich gestiegenen Bar- und Marktwerte zinstragender Geschäfte reduzierten sich die Risiken aus der Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. deutlich, so dass die im Jahresabschluss 2022 gebildete Drohverlust-Rückstellung zum 31.12.2023 vollständig aufgelöst werden konnte. Eventuelle zukünftige Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur erneuten Bildung der Drohverlust-Rückstellung im Rahmen der IDW RS BFA 3-Bewertung in künftigen Jahresabschlüssen.

4.2.2.2 Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Wertveränderung in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von einer zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d.h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension (SCD)

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Im Bereich des Spreadrisikos wurden Risikokonzentrationen in den folgenden Spreadklassen erkannt:

Spreadklasse Corporates, Rating A

Spreadklasse Corporates Rating BBB

Spreadklasse Corporates B

Wertpapiere in diesen Spreadklassen werden ausschließlich im Spezialfonds gehalten. Die Berücksichtigung erfolgt sowohl in der Risikotragfähigkeitsberechnung als auch in den Stresstests.

4.2.3 Beteiligungsrisiken

Das Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr einer negativen Wertveränderung einer Beteiligung. Diese negative Veränderung setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung).

Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe für die Verbundbeteiligungen.

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse.

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen, sofern im Obligo risikorelevant.

Jährliche Beurteilung des bilanziellen Wertansatzes der Beteiligungsunternehmen.

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente:

Gruppen von Beteiligungen Buchwert
in Mio. EUR
Verbundbeteiligungen 106,1
Regionale Beteiligungen 0,6

Konzentrationen bestehen im Bereich der Verbundbeteiligungen durch die Beteiligung am SVWL. Aufgrund der verbundinternen Sicherungssysteme und einer laufenden Risikoüberwachung wird das Risiko aus dieser Beteiligung akzeptiert.

4.2.4 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR sowie der Zusammensetzung des Liquiditätsdeckungspotenzials,

Vierteljährliche Prognose der zukünftigen LCR-Entwicklung über einen Zeitraum von 3 Monaten,

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur, z.B. durch Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten am Wertpapierbestand (auch "Liquiditätsdeckungspotential") durch Limite,

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR),

Vierteljährliche Einschätzung zur Entwicklung der NSFR,

Vierteljährliche Ermittlung der Dauer bis zur Zahlungsunfähigkeit in Monaten (Survival Period) in drei Stressszenarien und Überprüfung der Einhaltung der hierfür gesetzten Limite,

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden (Liquiditätsablaufbilanz),

Grundsätzlich jährliche Durchführung von inversen Stresstests zum Zahlungsunfähigkeitsrisiko,

Überprüfung von potentiellen Refinanzierungskonzentrationen,

Regelmäßige Überprüfung der Refinanzierungsfähigkeit inklusive Überprüfung des Zugangs zu relevanten Refinanzierungsquellen,

Tägliche Disposition der laufenden Konten,

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation,

Definition von Kennzahlen, die einen sich abzeichnenden Liquiditätsengpass ankündigen und Überwachung der Entwicklung dieser Kennzahlen,

Definition und regelmäßige Aktualisierung eines Notfallplans,

Erstellung einer Refinanzierungsplanung und vierteljährliche Aktualisierung für das regelmäßige Reporting,

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR".

Unerwartete Entwicklungen, wie zum Beispiel eine Vertrauenskrise am Interbankenmarkt und/oder hohe Abflüsse von Kundeneinlagen werden im Rahmen der verschiedenen Szenariorechnungen berücksichtigt. Zusätzlich werden in den Szenarien Zahlungsschwierigkeiten von Kunden insofern berücksichtigt, dass eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. In illiquiden Märkten ist die Sparkasse grundsätzlich nicht investiert.

Die Sparkasse hat im Rahmen der GuV- und Kapitalplanung einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die strategischen Vorgaben zum Bereich Refinanzierung und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Grundsätzlich refinanziert die Sparkasse den überwiegenden Teil der Aktivseite bewusst über breit gestreute, kleinteilige Passiva. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum von 5 Jahren. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen und Ziele im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung. Das aktuelle wirtschaftliche Umfeld wird hierbei berücksichtigt. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen simuliert.

In dem Stressszenario, welches die kürzeste Dauer bis zur Zahlungsunfähigkeit aufweist, wird die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag mit "länger als 5 Monate" ausgewiesen und liegt somit oberhalb des Limits "länger als 3 Monate".

Die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) liegt zum Bilanzstichtag bei 158 %; sie lag im Jahr 2023 - jeweils betrachtet zum Ende des Monats - zwischen 125 % und 166 %. Die NSFR liegt bei 117 %.

Im Bereich des Liquiditätsrisikos wurden folgende Konzentrationsrisiken festgestellt:

Zahlungsunfähigkeitsrisiko

Im Rahmen der letzten Risikoinventur wurden für die Identifizierung von Konzentrationsrisiken mehrere Kriterien untersucht. Für das Kriterium "Fälligkeitenstruktur" wurde erwartungsgemäß ein Konzentrationsrisiko bei Passiveinlagen festgestellt, die gemäß juristischer Fälligkeit innerhalb von einer Woche ab Betrachtungsstichtag verfügbar werden. Die monatliche Entwicklung der Einlagen wird grundsätzlich beobachtet. Durch eine entsprechende Konditionenpolitik könnte eine Umschichtung von kurzfristigen Privatkundeneinlagen in länger laufende Produkte forciert werden, um das Risikopotential zu begrenzen. Das Konzentrationsrisiko wird im Rahmen der vierteljährlichen Szenariorechnungen quantifiziert und mit Limiten begrenzt.

Refinanzierungskostenrisiko

Für die Identifizierung von Konzentrationsrisiken wurden mehrere Kriterien untersucht. Für das Kriterium "Teilportfolien" wurde festgestellt, dass das Teilportfolio "Wohnungsbau privat" als Konzentration einzustufen ist, sich hierdurch jedoch keine Risikokonzentration ergibt. Bei dem Konzentrationskriterium "Laufzeitband/Stützstelle" wurden drei Risikokonzentrationen festgestellt, diese sind Laufzeiten/Stützstelle "4 Jahre", Stützstelle "6 Jahre" und Stützstelle "8 Jahre". Das heißt, dass bei der Verteilung der Cashflows aus dem Aktivgeschäft gerade bei den Laufzeitbändern über 2 Jahre und unter 10 Jahre so hohe Volumina auftreten, dass die Volumina aus der Verteilung des Passivgeschäfts für diese Stützstellen deutlich übertroffen werden. Diese Risikokonzentrationen werden bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit für das gesamte Refinanzierungskostenrisiko mit berücksichtigt und darüber auch limitiert.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.5 Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk Szenarien"

Regelmäßiger Einsatz einer Schadensfalldatenbank zur Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Messung mit der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" auf der Grundlage von bei der Sparkasse sowie überregional eingetretenen Schadensfällen

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Aufgrund der fast ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds beziehungsweise der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 80,2 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik und in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlust-Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3). Unser Geschäftswachstumspotenzial wird derzeit aufgrund der weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen bei der bestehenden Kapitalausstattung in der normativen Risikotragfähigkeit begrenzt. Nach unserer Kapitalplanung gehen wir mittelfristig bei planmäßiger Entwicklung von steigenden Kapitalquoten und damit einer verbesserten normativen Risikotragfähigkeitsrechnung aus.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse war zum 31.03.2023 der zweitbesten Bewertungsstufe "gelb" und zu allen anderen Erhebungszeitpunkten der besten Bewertungsstufe "grün" zugeordnet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

5 Chancen- und Prognosebericht

5.1 Chancenbericht

Unser "Chancenmanagement" ist in dem jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur. Dies könnte zu einer stärkeren Kreditnachfrage und daraus resultierend zu einem höheren Zinsüberschuss als geplant führen. Dies würde das Betriebsergebnis vor Bewertung positiv beeinflussen.

Weiterhin sehen wir Chancen im Zinsbuch bei einer Normalisierung der Zinsstrukturkurve in Verbindung mit einem niedrigeren Zinsniveau des Geldmarktes.

Chancen zu einer weiteren Steigerung unserer Ertragskraft sehen wir sowohl im Privatkunden- als auch im Firmenkundengeschäft. Eingeleitete Maßnahmen zielen darauf ab, Serviceprozesse zu digitalisieren und zu automatisieren, um hierdurch mehr Freiraum für die persönliche Beratung von Kundinnen und Kunden und den aktiven Verkauf von Finanzprodukten zu schaffen. Dabei sehen wir insbesondere eine stärkere Hinwendung zur Vermittlung von Verbundprodukten über alle Kundengruppen als weitere Chance.

Außerdem wollen wir Chancen nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche, dem Einsatz eines Sparkassenbusses und der flächendeckend angebotenen SB-Technik auch das Onlinebanking und digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen.

5.2 Prognosebericht

5.2.1 Rahmenbedingungen

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, insbesondere auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt belasten. Auch der starke Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen. Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis zur Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,59 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut deutlich ansteigen. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.2.2 Geschäftsentwicklung

In diesem gesamtwirtschaftlichen Umfeld erwarten wir 2024 einen leichten Anstieg in der Kreditnachfrage und planen Darlehenszusagen an Unternehmen und Privatpersonen inklusive vermittelter Konsumentenkredite in Höhe von 750,0 Mio. EUR. Ein Teil des geplanten Neugeschäfts entfällt auf die Beteiligung an syndizierten Unternehmens- und Immobilienkrediten. Unter Berücksichtigung der Tilgungen gehen wir von einem Wachstum der Kundenkredite von 95,0 Mio. EUR aus.

Im Jahr 2024 erwarten wir, dass auf Grund von Nettolohnzuwächsen die Sparfähigkeit unserer Privatkunden sich verbessert. Wir gehen davon aus, dass der Wettbewerb um Kundeneinlagen, insbesondere für kurzfristige Einlagen, hoch bleiben wird. Durch eine marktorientierte Preispolitik wollen wir in diesem Umfeld erreichen, dass der Bestand an Kundeneinlagen in 2024 um 198,0 Mio. EUR wächst.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft in Verbindung mit einem geplanten Abbau von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einen moderaten Rückgang.

Im Dienstleistungsgeschäft erwarten wir für das Wertpapiergeschäft einen Nettoabsatz in Wertpapieren in Höhe von 100 Mio. EUR. Im Vermittlungsgeschäft erwarten wir, dass die 2023 beobachtete Kaufzurückhaltung der Kunden abnimmt und in 2024 insgesamt deutlich bessere Vermittlungsergebnisse erreicht werden. Dies betrifft die Vermittlung von Bausparverträgen, Versicherungen und Konsumentenkrediten. Bei der Anzahl der Girokonten erwarten wir weiter leicht steigende Bestände. Wir gehen davon aus, dass sich der Trend zur digitalen Nutzung der Girokonten fortsetzt und sich die Onlinebanking-Quote weiter erhöht.

5.2.3 Finanzlage

Aus heutiger Sicht wird auch im Jahr 2024 die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse jederzeit gegeben sein. Nach unseren Erwartungen werden die Liquidity-Coverage-Ratio (LCR) und die Net Stable Funding Ratio (NSFR) - bei einem aufsichtlich geforderten Mindestwert von 100 % - über den intern festgelegten Mindestwerten von 107,5 % für die LCR und von 104,0 % für die NSFR liegen.

5.2.4 Ertrags- und Vermögenslage

Unter Berücksichtigung der erwarteten Bestandsveränderungen und des von uns erwarteten Zinsszenarios erwarten wir für 2024 auf Basis der Betriebsvergleichszahlen einen leichten Anstieg beim Zinsüberschuss auf 123,3 Mio. EUR.

Beim Provisionsüberschuss erwarten wir für das Jahr 2024 einen Anstieg auf 57,0 Mio. EUR.

Den Personal- und Sachaufwand haben wir für das Jahr 2023 mit 121,7 Mio. EUR veranschlagt. Dabei haben wir in unserer Planung eine Steigerung von Preisen und Tariflöhnen einkalkuliert.

Auf Basis der dargestellten Entwicklungen und Annahmen gehen wir in unserer Planung für 2024 davon aus, dass das Betriebsergebnis vor Bewertung nach den Betriebsvergleichszahlen voraussichtlich 59,2 Mio. EUR beziehungsweise 0,76 % der Durchschnittsbilanzsumme betragen wird. Es läge damit über dem in unserer Geschäftsstrategie langfristig angestrebten Mindestwert von 0,60 % der Durchschnittsbilanzsumme. Der in der Geschäftsstrategie definierte Mindestbetrag für das Betriebsergebnis vor Bewertung von 40,0 Mio. EUR würde deutlich übertroffen.

Die Cost-Income-Ratio würde sich auf 67,3 % belaufen und läge damit innerhalb der in der Geschäftsstrategie festgelegten Zielbandbreite und deutlich unterhalb des dort festgelegten Maximalwertes.

Wir haben Maßnahmen aufgesetzt, um die Ertragskraft und Effizienz der Sparkasse in den nächsten Jahren weiter zu verbessern. Effekte aus diesen Maßnahmen haben wir in der Planung berücksichtigt. Darüber hinaus wird sich das gestiegene Zinsniveau mittelfristig positiv auf unseren Zinsüberschuss auswirken. In unserer fünfjährigen Mittelfristplanung gehen wir davon aus, dass das Betriebsergebnis vor Bewertung in Prozent der Durchschnittsbilanzsumme und die Cost-Income-Ratio in allen Jahren mindestens innerhalb der Zielbandbreiten der Geschäftsstrategie liegen werden.

Den erwarteten Vorsorgebedarf für unsere eigenen Wertpapiere haben wir vorsichtig kalkuliert und ein entsprechendes negatives Bewertungsergebnis eingeplant. Nicht prognostizierbar ist, ob im Zuge nicht vorhersehbarer exogener Schocks Verwerfungen an den Finanzmärkten entstehen, die zu einem zusätzlichen Vorsorgebedarf bei unseren Wertpapieren führen können. Daher beobachten wir die weitere Entwicklung intensiv, um im Rahmen unseres Risikomanagements bei Bedarf risikobegrenzende Maßnahmen ergreifen zu können.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund einer möglicherweise weiterhin angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation wird eine nahezu unveränderte Risikovorsorge im Kreditgeschäft geplant.

Risikofaktoren für die Ertragslage der Sparkasse sind ein erhöhter Vorsorgebedarf im Kreditgeschäft als Folge einer längeren konjunkturellen Schwächephase, eine länger anhaltende inverse Zinsstruktur, eine weitere Intensivierung des Wettbewerbs in der Kreditwirtschaft, die mit einer entsprechenden Margenerosion einhergeht, Belastungen aufgrund von regulatorischen Verschärfungen für die Kreditwirtschaft oder einer unkalkulierbaren Rechtsprechung sowie exogene Einflüsse, wie zum Beispiel eine Eskalation des Ukraine-Krieges oder des Nahost-Konfliktes.

Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Jahr 2024 einen Wert von rund 14,4 %. Wir gehen davon aus, durch eine Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken unser Eigenkapital auch in 2024 stärken zu können. Nach unserer aktuellen Ergebnis- und Kapitalplanung, werden wir die aufsichtlichen Kapitalanforderungen im fünfjährigen Planungszeitraum erfüllen.

5.3 Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Geopolitische und konjunkturelle Entwicklungen können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen. Die Prognosen können mögliche Veränderungen daher noch nicht vollumfänglich berücksichtigen.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Vest Recklinghausen

Sitz Recklinghausen
eingetragen beim Amtsgericht Recklinghausen
Handelsregister-Nr. A 3116

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Vest Recklinghausen

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 45.860.940,96 54.367
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 71.856.067,87 65.468
117.717.008,83 119.836
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 413.234.104,53 968.049
b) andere Forderungen 71.523.077,60 75.882
484.757.182,13 1.043.931
4. Forderungen an Kunden 5.709.023.167,87 5.401.662
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 2.252.358.959,13 EUR (2.186.458)
Kommunalkredite 216.864.550,90 EUR (145.139)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 84.941.378,98 50.073
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 84.941.378,98 EUR (50.073)
bb) von anderen Emittenten 606.842.959,18 551.944
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 606.690.136,04 EUR (536.960)
691.784.338,16 602.017
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
691.784.338,16 602.017
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 655.049.013,42 656.703
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 106.672.970,29 106.674
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 3.369.194,03 EUR (3.369)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 51.129,19 51
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 32.504.572,07 40.175
darunter:
Treuhandkredite 32.504.572,07 EUR (40.175)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich 0,00 0
Schuldverschreibungen aus deren Umtausch
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 255,00 4
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
255,00 4
12. Sachanlagen 29.682.983,07 28.212
13. Sonstige Vermögensgegenstände 18.332.462,27 17.752
14. Rechnungsabgrenzungsposten 796.130,30 1.151
Summe der Aktiva 7.846.371.212,60 8.018.167

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 1.542.487,37 1.111
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 814.298.770,28 1.178.718
815.841.257,65 1.179.828
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 1.089.354.970,50 1.104.823.082,26 1.378.206
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 15.468.111,76 17.026
1.395.232
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 3.745.486.850,27 4.250.820
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.286.633.869,89 316.518
5.032.120.720,16 4.567.338
6.136.943.802,42 5.962.570
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 32.504.572,07 40.175
darunter:
Treuhandkredite 32.504.572,07 EUR (40.175)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.083.778,87 2.937
6. Rechnungsabgrenzungsposten 710.345,34 716
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 44.979.422,00 40.676
b) Steuerrückstellungen 6.978.711,10 2.485
c) andere Rückstellungen 43.663.422,65 66.167
95.621.555,75 109.327
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 378.000.000,00 343.000
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 370.882.219,25 367.851
cb) andere Rücklagen 8.731.719,67 8.732
379.613.938,92 376.582
d) Bilanzgewinn 3.051.961,58 3.032
382.665.900,50 379.614
Summe der Passiva 7.846.371.212,60 8.018.167
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 131.585.156,06 125.271
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
131.585.156,06 125.271
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 279.126.290,41 431.129
279.126.290,41 431.129

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 163.758.849,28 112.168
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (1.443)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 5.621,04 EUR (1)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 6.461.438,12 2.818
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
170.220.287,40 114.985
2. Zinsaufwendungen 68.401.292,33 12.285
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 97.807,25 EUR (4.408)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 531.641,00 EUR (1.173)
101.818.995,07 102.700
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 10.169.640,68 10.035
b) Beteiligungen 2.930.026,03 1.504
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 1.218.000,00 1.899
14.317.666,71 13.438
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 60.341.192,87 58.468
6. Provisionsaufwendungen 5.122.155,35 4.960
55.219.037,52 53.509
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 5.749.992,07 13.481
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 29,19 EUR (0)
9. (weggefallen)
177.105.691,37 183.128
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 58.616.678,49 56.168
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 21.777.667,87 16.249
darunter:
für Altersversorgung 10.702.309,73 EUR (5.383)
80.394.346,36 72.417
b) andere Verwaltungsaufwendungen 36.291.931,14 34.660
116.686.277,50 107.077
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 4.057.167,83 4.272
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.770.427,93 4.756
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 11.574,06 EUR (3)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 14.037
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 4.934.670,04 0
4.934.670,04 14.037
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 1.447.711,26 11.843
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
1.447.711,26 11.843
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 5.112,68 5
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 35.000.000,00 25.000
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 20.073.664,21 16.138
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 16.650.459,52 12.737
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 371.243,11 369
17.021.702,63 13.106
25. Jahresüberschuss 3.051.961,58 3.032
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
3.051.961,58 3.032
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
3.051.961,58 3.032
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 3.051.961,58 3.032

Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023

der Sparkasse Vest Recklinghausen

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip).

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.

Für die dem Anlagevermögen zugeordneten Anteile an dem Spezialfonds Vest-Fonds A haben wir eine Wertminderung nur insofern vorgenommen, wie die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist (gemildertes Niederstwertprinzip). Die Ermittlung des Bewertungskurses erfolgte im Rahmen einer Durchschau auf die im Fonds enthaltenen Vermögensgegenstände. Für Schuldverschreibungen innerhalb des Fonds haben wir hierbei den Einstandskurs bzw. eine Rückzahlung zum Nominalwert angenommen, sofern sich nicht aus der Bonitätsbeurteilung etwas anderes ergibt.

Im Vest-Fonds A wurden andere Vermögensgestände zu Marktwerten angesetzt.

Für die der Liquiditätsreserve zugeordneten Anteile an dem Spezialfonds Vest-Fonds B haben wir als beizulegenden Wert den investmentrechtlichen Rücknahmepreis angesetzt. Die Aktien innerhalb des Fonds wurden zu Marktwerten berücksichtigt.

Bei geschlossenen Investmentfonds erfolgte die Bewertung auf Grundlage aktueller Informationen der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Für Wertpapiere aus Verbriefungstransaktionen (z. B. ABS) wurde anhand aktueller Investorenreports eine Prognose erstellt, ob die den eigenen Rechten nachrangigen Teile der Emission sowie die vorhandenen Sicherheiten voraussichtlich ausreichen, die eingetretenen und erwarteten Verluste zu decken. Sofern dies während der geschätzten Laufzeit der Emission nicht mehr zu erwarten ist, haben wir eine dauernde Wertminderung angenommen.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 3 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere vollständig nicht aktive Märkte vor.

In diesen Fällen haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art beziehungsweise der Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 EUR werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Gebäude werden linear oder degressiv über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beziehungsweise als die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden entsprechend dem tatsächlichen Werteverzehr linear oder degressiv abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Soweit die Gründe für die in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen nicht mehr bestehen, wurden Zuschreibungen vorgenommen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Verbindlichkeiten aus den sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) zeichnen sich dadurch aus, dass sämtliche Zinserträge und -aufwendungen trotz der grundsätzlichen dreijährigen Laufzeit erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung abgerechnet werden. Sämtliche Zinsaufwendungen und Zinserträge haben wir saldiert. Hieraus ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Verpflichtungsüberhang, den wir analog zur Hauptverbindlichkeit im Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen haben.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachbearbeiter zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum anhand von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs beziehungsweise des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % (Vorjahr: 2,00 %) sowie Rentensteigerungen von 2,50 % (Vorjahr: 2,00 %) unterstellt.

Der Berechnung von Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 % (Vorjahr 1,79 %), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % (Vorjahr: 2,00 %) angenommen. Die durchschnittliche Restlaufzeit der abzuzinsenden Verträge beträgt rund 2 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verträge entsprechenden Zinssatz von 1,74 % (Vorjahr: 1,43 %).

Die Rückstellungen für in diesem Zusammenhang bestehende finanzielle Aufstockungsverpflichtungen, die wirtschaftlich den Charakter von Abfindungsverpflichtungen haben, wurden zu Lasten des sonstigen betrieblichen Aufwands gebildet.

Für Abfindungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen wurden die Rückstellungen zu Lasten des Personalaufwands gebildet.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Sparkasse setzt Derivate ausschließlich im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Der Ausweis der Erträge aus der Auflösung erfolgt im GuV-Posten 14 "Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft".

Währungsumrechnung

Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Devisentermingeschäfte werden ausschließlich im Botenverfahren vorgenommen.

Unsere Fremdwährungsbestände sind im Rahmen einer Währungsgesamtposition besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um laufende Konten von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.

Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten) beträgt 4.621 TEUR bzw. 5.667 TEUR.

Aus der Währungsumrechnung ergeben sich keine nennenswerten Erträge und Aufwendungen.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 69.019 96.424

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 47.803 46.751

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
börsennotiert 691.685
nicht börsennotiert 99

Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Buchwert (ohne anteilige Zinsen) 435.696 517.638
beizulegender Wert 411.543 474.376

Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich überwiegend um Pfandbrief-Emissionen von internationalen Kreditinstituten, bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf marktbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind und die wir in Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit der Anleihen erworben haben.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die Anteile dieser vollständig von der Sparkasse gehaltenen Spezialfonds mit den Bezeichnungen Vest-Fonds A und Vest-Fonds B sind dem Anlagevermögen (Vest-Fonds A) bzw. der Liquiditätsreserve (Vest-Fonds B) zugeordnet. Wir haben auf eine Bewertung des Investmentfonds Vest-Fonds A zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert von 509,2 Mio. EUR (Buchwert: 537,5 Mio. EUR) verzichtet, weil die Wertminderung von 28,3 Mio. EUR aufgrund von markt- und zinsbedingten Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer ist. Der Marktwert vom Investmentfonds Vest-Fonds B beträgt zum 31.12.2023 129,0 Mio. EUR und er liegt um 12,0 Mio. EUR über dem ausgewiesenen Buchwert. Eine tägliche Rückgabe der Anteile ist bei den Spezialfonds möglich. Aus den Spezialfonds im Jahr 2023 erhaltene Ausschüttungen von 9,9 Mio. EUR (8,1 Mio. EUR Vest-Fonds A und 1,8 Mio. EUR Vest-Fonds B) entfielen vollständig auf laufende Erträge des Fondsgeschäftsjahres 2022/2023.

Investmentfonds Anlageziele Anlageschwerpunkte
Vest-Fonds A Im "Vest-Fonds A" werden ausschließlich Wertpapiere mit Ratingeinstufung "Investmentgrade" mit dem Ziel erworben, laufende Erträge aus Kuponzahlungen zu erzielen. Die Wertpapiere werden grundsätzlich mit der Absicht erworben, diese bis zur Endfälligkeit zu halten. Europäische Staatsanleihen, Länderanleihen, sonstige öffentliche Anleihen, Pfandbriefe bzw. Covered Bonds, Euro-Unternehmensanleihen der Non-Financial-Sektoren
Vest-Fonds B Die Anlagen des "Vest-Fonds B" dienen der Diversifikation der Gesamtanlagen der Sparkasse. Weil Wertpapiere mit erhöhten Risiken gekauft werden können, wurde das Volumen des Fonds insgesamt sowie die durchschnittliche Losgröße pro Wertpapier im Vergleich zum übrigen Bestand beschränkt bzw. gering gehalten. Aktien weltweit und in verschiedenen Währungen (nur bis 09/2023), Euro-Unternehmensanleihen, Euro oder US-Dollar denominierte Unternehmens- und Staatsanleihen auch aus Emerging-Market-Ländern

Die in diesem Posten enthaltenen Wertpapiere sind nicht börsenfähig.

Bei dem weiteren Anlagevermögen handelt es sich um geschlossene Immobilien- und Kapitallebensversicherungsfonds. Für diese besteht eine zusätzliche Haftung von 13.822 TEUR gemäß § 172 Abs. 4 HGB.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis
Mio. EUR
Sparkassenverband Westfalen-Lippe Münster 5,39 1.174,4 0,0
(31.12.2022) (31.12.2022)
Deutsche SparkassenLeasing AG & Co. KG Bad Homburg vor der Höhe 0,51 1.004,8 * 43,3 *
(30.09.2022) (30.09.2022)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,59 4.163,0 * 302,0 *
(31.12.2022) (31.12.2022)

* gemäß Konzernjahresabschluss

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des Tochterunternehmens für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB und Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundsstücke und Gebäude 14.846
Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.629

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:

31.12.2023
TEUR
Forderungen gegenüber der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) 13.293

Die Sparkasse ist aufgrund des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer Versorgungskasse abzuschließen. Die Sparkasse Castrop-Rauxel war 2004 Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe (VBL).

Die VBL ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Aufgabe der VBL ist es, Arbeitnehmern der bei ihr beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherungen eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu zahlen. Die arbeitsrechtlichen Grundlagen sind in den Versorgungstarifverträgen des öffentlichen Dienstes geregelt. Wenn ein Mitglied die VBL verlassen will, ist eine nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Ausgleichszahlung für die bei der VBL verbleibenden Zahlungsverpflichtungen erforderlich.

In 2004 wurden die Sparkasse Castrop-Rauxel und die Sparkasse Vest Recklinghausen gemäß § 27 Abs. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vereinigt. Das Vermögen der Sparkasse Castrop-Rauxel ist durch Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse Vest Recklinghausen übergegangen. Ein Verbleib in der Versorgungskasse der VBL war gemäß Satzung der VBL nicht möglich.

Die VBL hatte zum 1. Januar 2002 einseitig und ohne Einschaltung der Mitgliedsunternehmen ihre Satzung geändert und darüber hinaus die Überleitungsvereinbarungen der Versorgungsanwartschaften mit anderen Versorgungskassen aufgekündigt. Den Ausgleich der bei der VBL verbliebenen (Alt-) Rentenanwartschaften sollten nach VBL-Satzung die ausgetretenen Mitglieder bezahlen.

Die Sparkasse zahlte daraufhin am 27. Juni 2005 einen Betrag in Höhe von 13,3 Mio. EUR unter dem Vorbehalt der rechtlichen Überprüfung an die VBL. Gegen die Zahlung hat sie jedoch umgehend Klage auf Rückzahlung des Gegenwertes in voller Höhe erhoben, da die einseitige Satzungsänderung für unwirksam erachtet wurde.

Hinsichtlich der von der Sparkasse an die VBL geleisteten Hauptforderung hat der Bundesgerichtshof die Unwirksamkeit der dieser zu Grunde liegenden Satzungen mit Urteil vom 7. September 2016 festgestellt. Der BGH hat der VBL allerdings wiederum eine Neuregelung der Satzung mit Rückwirkung auch für bereits ausgeschiedene Mitglieder zugestanden. Diese Neuregelung der Satzung hat die VBL mit dem satzungsergänzenden Beschluss vom 18. November 2016 vorgenommen. Mit Urteil vom 8. August 2022 hat der BGH in einem anderen Fall die Rechtmäßigkeit dieser Regelung im Hinblick auf die Hauptforderung bestätigt. Aufgrund von Besonderheiten des Sachverhaltes in der Sparkasse Vest Recklinghausen sollen in 2024 die Vergleichsverhandlungen mit der VBL weitergeführt werden. Die Sparkasse behält sich auch eine weitere Klage vor.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und höherem Auszahlungsbetrag von Forderungen 634 1.018
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 46 49

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 649 621

Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 785.883 TEUR als Sicherheit übertragen. Hierbei handelt es sich um abgetretene Darlehensforderungen aus weitergeleiteten Mitteln an die NRW.BANK sowie um Wertpapiersicherheiten für abgeschlossene Refinanzierungsgeschäfte mit der Europäischen Zentralbank.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.080 848
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.872 1.928

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich in voller Höhe um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 126 144

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 449 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde.

Zu der im Rahmen eines Rechtsstreits mit der VBL gebildeten Rückstellung über insgesamt 13,3 Mio. EUR (Vorjahr 13,3 Mio. EUR) ist folgendes anzumerken:

Die Sparkasse ist aufgrund des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer Versorgungskasse abzuschließen. Die Sparkasse Castrop-Rauxel war 2004 Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe (VBL).

Die VBL ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Aufgabe der VBL ist es, Arbeitnehmern der bei ihr beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherungen eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu zahlen. Die arbeitsrechtlichen Grundlagen sind in den Versorgungstarifverträgen des öffentlichen Dienstes geregelt. Wenn ein Mitglied die VBL verlassen will, ist eine nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Ausgleichszahlung für die bei der VBL verbleibenden Zahlungsverpflichtungen erforderlich.

In 2004 wurden die Sparkasse Castrop-Rauxel und die Sparkasse Vest Recklinghausen gemäß § 27 Abs. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vereinigt. Das Vermögen der Sparkasse Castrop-Rauxel ist durch Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse Vest Recklinghausen übergegangen. Ein Verbleib in der Versorgungskasse der VBL war gemäß Satzung der VBL nicht möglich.

Die VBL hatte zum 1. Januar 2002 einseitig und ohne Einschaltung der Mitgliedsunternehmen ihre Satzung geändert und darüber hinaus die Überleitungsvereinbarungen der Versorgungsanwartschaften mit anderen Versorgungskassen aufgekündigt. Den Ausgleich der bei der VBL verbliebenen (Alt-) Rentenanwartschaften sollten nach VBL-Satzung die ausgetretenen Mitglieder bezahlen.

Die Sparkasse zahlte daraufhin am 27. Juni 2005 einen Betrag in Höhe von 13,3 Mio. EUR unter dem Vorbehalt der rechtlichen Überprüfung an die VBL. Gegen die Zahlung hat sie jedoch umgehend Klage auf Rückzahlung des Gegenwertes in voller Höhe erhoben, da die einseitige Satzungsänderung für unwirksam erachtet wurde.

Hinsichtlich der von der Sparkasse an die VBL geleisteten Hauptforderung hat der Bundesgerichtshof die Unwirksamkeit der dieser zu Grunde liegenden Satzungen mit Urteil vom 7. September 2016 festgestellt. Der BGH hat der VBL allerdings wiederum eine Neuregelung der Satzung mit Rückwirkung auch für bereits ausgeschiedene Mitglieder zugestanden. Diese Neuregelung der Satzung hat die VBL mit dem satzungsergänzenden Beschluss vom 18. November 2016 vorgenommen. Mit Urteil vom 8. August 2022 hat der BGH in einem anderen Fall die Rechtmäßigkeit dieser Regelung im Hinblick auf die Hauptforderung bestätigt. Aufgrund von Besonderheiten des Sachverhaltes bei der Sparkasse Vest Recklinghausen sollen in 2024 die Vergleichsverhandlungen mit der VBL weitergeführt werden. Die Sparkasse behält sich auch eine weitere Klage vor.

Passiva 11 - Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Jahr 2023 wurde im Hinblick auf die künftigen Eigenkapital-Anforderungen nach Basel III der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB erhöht.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 2 - Zinsaufwendungen

Für die vorzeitige Schließung von Zinsswaps sind Vorfälligkeitsentschädigungen von 3.626 TEUR (Vorjahr 924 TEUR) angefallen, die unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen werden.

Gewinn- und Verlustrechnung 10 - Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

In den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind außerordentliche Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.138 TEUR aufgrund von Gehalts- und Versorgungsanpassungen und in Höhe von 2.565 TEUR aufgrund von geänderten Annahmen zu den Gehalts- und Rententrends enthalten.

E. SONSTIGE ANGABEN

Kapitalrendite

Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,04 %.

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2024 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) andere Forderungen 14 45.000 20.000 ---
4. Forderungen an Kunden 136.095 356.167 1.554.093 3.558.790 98.665
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 67.771
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 47.184 265.874 174.118 323.053
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 2.173 8.260 4.774 261
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 683.001 500.458 90.255 2.853

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 17,94 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Position Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern Forderungen an Kunden Vorsorgereserven, Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Steuerliche Korrekturen
Beteiligungen Unterschiedliche Bewertung in Handels- und Steuerbilanz
Rückstellungen Unterschiedliche Parameter bzw. steuerlich nicht anerkannte Rückstellungen und Pauschalwertberichtigungen
Passive latente Steuern Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Steuerliche Korrekturen

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB sowie die unterschiedliche Ermittlung von Rückstellungen und der Pauschalwertberichtigungen zurückzuführen.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte entfallen auf Zinsswaps. Im Berichtszeitraum wurden keine Handelsbuchgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt.

Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente. Bei den Deckungsgeschäften handelt es sich um in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogenen schwebenden Geschäfte.

beizulegende Zeitwerte
in Mio. EUR
Buchwerte
in Mio. EUR
Marktpreis Optionsprämie/Variation-Margin/ up-frontpayment
positiv negativ Rückstellung (P7)
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Termingeschäfte
Zinsswaps (einschließlich Forwardswaps) 51,8 27,1 0,0 0,0
Summe 51,8 27,1 0,0 0,0
davon: Deckungsgeschäfte 51,8 27,1 0,0 0,0
Nominalbeträge
in Mio. EUR
nach Restlaufzeiten
Bis 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre insgesamt
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Termingeschäfte
Zinsswaps (einschließlich Forwardswaps) 0,0 434,0 859,0 1.293,0
Summe 0,0 434,0 859,0 1.293,0
davon: Deckungsgeschäfte 0,0 434,0 859,0 1.293,0

Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert bei einem aktiven Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachteten Zinssätze für Zinsswap-Geschäfte per 31. Dezember 2023 Verwendung, die den Währungen der jeweiligen Geschäfte entsprechen.

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Landesbanken.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 54,2 Mio. EUR (Vorjahr 53,3 Mio. EUR) betrugen im Geschäftsjahr 2023 4,2 Mio. EUR (Vorjahr 4,1 Mio. EUR).

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 140,4 Mio. EUR (Vorjahr 135,7 Mio. EUR).

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Letztere wurden insofern modifiziert, als eine Generationenverschiebung um ein Jahr vorgenommen wurde sowie die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten mit 60 % angesetzt wurden. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden werden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 25,1 Mio. EUR (Vorjahr 24,2 Mio. EUR). Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 15,7 Mio. EUR (Vorjahr 12,9 Mio. EUR) eingezahlt.

Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 5,4 Mio. EUR (Vorjahr 4,1 Mio. EUR) Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 116,0 Mio. EUR anzusparen. In den Vorsorgereserven gemäß § 26 a KWG a. F. wurde hierfür zum 31. Dezember 2023 ein Gesamtbetrag von 24,1 Mio. EUR reserviert. Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 5,39 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 418
andere Bestätigungsleistungen 38
Gesamtbetrag 456

Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstands

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine nachträgliche Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Hauptausschuss festgelegt. Die Entscheidung trifft er unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung der Sparkasse und der Erreichung der Unternehmensziele. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung können berücksichtigt werden. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

2023

Vorstand Grundbetrag und Allgemeine Zulage
TEUR
Leistungszulage
TEUR
Sonstige Vergütung
TEUR
Gesamtvergütung
TEUR
Dr. Michael Schulte 531 0 5 536
Dr. Peter Lucke 507 0 16 523
Summe 1.038 0 21 1.059

Die sonstigen Vergütungen betreffen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen mit ihrem Ausscheiden, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihnen zu vertreten ist. Der Anspruch von Dr. Michael Schulte (Vorsitzender) beträgt derzeit 52,6 % und von Dr. Peter Lucke (Mitglied) 35 % (ab 01.05.2024 40%) der festen Bezüge.

Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Dr. Michael Schulte (Vorsitzender) beträgt dann 52,6 % und von Dr. Peter Lucke (Mitglied) 45 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Auf dieser Basis und unter Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres (Dr. Michael Schulte) beziehungsweise 67. Lebensjahres (Dr. Peter Lucke) wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.

Im Jahr 2023 wurden der Pensionsrückstellung für Dr. Michael Schulte (Vorsitzender) 1.449 TEUR und für Dr. Peter Lucke (Mitglied) 1.416 TEUR, insgesamt somit 2.865 TEUR zugeführt.

Der Barwert der Pensionsansprüche zum 31. Dezember 2023 betrug für Dr. Michael Schulte (Vorsitzender) 8.048 TEUR und für Dr. Peter Lucke (Mitglied) 6.407 TEUR. Der Anwartschaftsbarwert für die Vorstände beträgt somit insgesamt 14.455 TEUR.

Im Geschäftsjahr wurden die Vertragsbedingungen des Vorstandes mit Wirkung zum 1. Juli 2023 insoweit angepasst, als die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grundvergütung erhöht wurde. Des Weiteren wurden die Vertragsbedingungen von Herrn Dr. Lucke mit Wirkung zum 1. Mai 2024 insoweit angepasst, als der Anspruch auf Ruhegehaltszahlung von 35 % auf 40 % angehoben wurde. Außerdem wurde im Berichtsjahr ein Dienstvertrag über die Tätigkeit als Vorstandsmitglied ab dem 1. Juli 2024 mit der Bereichsleiterin des Vorstandstabs, Frau Eberhardt, geschlossen. Ein Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen wurde nicht vereinbart.

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse einschließlich beratender Teilnehmer wird ein Sitzungsgeld von 420,00 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Zusätzlich bekommen die ordentlichen Mitglieder für die Tätigkeit im Verwaltungsrat einen Pauschalbetrag von 2.500,00 EUR p. a. und die ordentlichen Mitglieder im Risikoausschuss einen Pauschalbetrag von 500,00 EUR p. a.; die Vorsitzenden des Verwaltungsrats und des Risikoausschusses erhalten jeweils den doppelten Betrag. Außerdem bekommen die Mitglieder des Verwaltungsrates für ihre Tätigkeit in der Zweckverbandsversammlung eine Aufwandsentschädigung von 153,39 EUR je Sitzung. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge: Elvira Aulich 3,3 TEUR, Peter Bender 6,8 TEUR, Falco Böhlje 3,8 TEUR, Michael Breilmann 1,3 TEUR, Walter Deckmann 2,0 TEUR, Bettina Dembski 4,2 TEUR, Detlev Dick 2,3 TEUR, Christel Dymke 3,1 TEUR, Lars Ehm 8,2 TEUR, Friedhelm Fragemann 1,7 TEUR, Holger Freitag 3,1 TEUR, Ulrich Hempel 6,5 TEUR, Klaus-Dieter Herrmann 2,2 TEUR, Brigitte Kohl 2,7 TEUR, Silke Krieg 3,5 TEUR, Elke Lemke 4,2 TEUR, Marcus Löffler 4,2 TEUR, Lambert Lütkenhorst 2,5 TEUR, Kurt Maurer 8,0 TEUR, Stefan Merten 0,4 TEUR, Daniel Molloisch 3,5 TEUR, Benno Portmann 17,1 TEUR, Thomas Prinz 3,3 TEUR, Andreas Schlüter 2,7 TEUR, Margot Schübbe 2,5 TEUR, Prof. Dr. Bert Wagener 2,3 TEUR, Carsten Wewers 5,2 TEUR, Martin Zill 6,4 TEUR.

Insgesamt erhielten die Mitglieder des Verwaltungsrates im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 116,8 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für beziehungsweise an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 1.995 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 27.537 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 87 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 5.525 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 659 656
Teilzeit- und Ultimokräfte 408 397
Zwischensumme 1.067 1.053
Auszubildende 35 35
Insgesamt 1.102 1.088

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften

Der Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Michael Schulte ist Mitglied im Aufsichtsrat der S-Kreditpartner GmbH.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklinghausen

Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Benno Portmann Lehrer - vorsitzendes Mitglied -
Daniel Molloisch (bis 30.06.2023) Lehrer - 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds - Thomas Prinz (bis 30.06.2023) Betriebsrat i. R.
Klaus-Dieter Herrmann (ab 01.07.2023) Sparkassenangestellter i. R. - 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds - Elvira Aulich (ab 01.07.2023) Angestellte eines Landtagsabgeordneten
Christel Dymke (bis 30.06.2023) selbstständige Rechtsanwältin und Notarin - 2. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitglieds - Holger Freitag (bis 30.06.2023) Lehrer i. R.
Holger Freitag (ab 01.07.2023) Lehrer i. R. - 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds - Christel Dymke (ab 01.07.2023) selbstständige Rechtsanwältin und Notarin
Elvira Aulich (bis 30.06.2023) Angestellte eines Landtagsabgeordneten Klaus-Dieter Herrmann (bis 30.06.2023) Sparkassenangestellter i. R.
Thomas Prinz (ab 01.07.2023) Betriebsrat i. R. Daniel Molloisch (ab 01.07.2023) Lehrer
Falco Böhlje (bis 30.06.2023) angestellter Rechtsanwalt Detlev Dick (bis 30.06.2023) Dipl.-Ing. Versorgungstechnik i. R.
Detlev Dick (ab 01.07.2023) Dipl.-Ing. Versorgungstechnik i. R. Falco Böhlje (ab 01.07.2023) angestellter Rechtsanwalt
Michael Breilmann, MdB (bis 30.06.2023) Bundestagsabgeordneter Peter Gesser selbstständiger Unternehmensberater
Carsten Wewers (ab 01.07.2023) Bürgermeister der Stadt Oer-Erkenschwick
Lars Ehm leitender Ministerialrat Werner Niermann techn. Angestellter Elektrotechnik i. R.
Ulrich Hempel Verwaltungsangestellter Christian Gehling Geschäftsführer verschiedener Unternehmen
Lambert Lütkenhorst (bis 30.06.2023) Bürgermeister i. R. Friedhelm Fragemann (bis 30.06.2023) Lehrer i. R.
Friedhelm Fragemann (ab 01.07.2023) Lehrer i. R. Lambert Lütkenhorst (ab 01.07.2023) Bürgermeister i. R.
Andreas Schlüter Geschäftsführer Klinikverbund Walter Deckmann Betriebswirt/Geschäftsführer
Margot Schübbe (bis 30.06.2023) Angestellte Wahlkreisbüro Brigitte Kohl (bis 30.06.2023) Angestellte eines Landtagsabgeordneten i. R.
Brigitte Kohl (ab 01.07.2023) Angestellte eines Landtagsabgeordneten i. R. Margot Schübbe (ab 01.07.2023) Angestellte Wahlkreisbüro
Prof. Dr. Bert Wagener (bis 30.06.2023) Beigeordneter / Hochschulprofessor Silke Krieg (bis 30.06.2023) selbstständige Unternehmensberaterin
Silke Krieg (ab 01.07.2023) selbstständige Unternehmensberaterin Prof. Dr. Bert Wagener (ab 01.07.2023) Beigeordneter / Hochschulprofessor
Peter Bender Sparkassenangestellter Michael Gundlach (bis 30.04.2023) Sparkassenangestellter
Rainer Kauschke (ab 21.06.2023) Sparkassenangestellter
Bettina Dembski Sparkassenangestellte Christoph Babski Sparkassenangestellter
Marcus Löffler Sparkassenangestellter Jaroslaw Wojtowicz Sparkassenangestellter
Elke Lemke Sparkassenangestellte Stefan Merten Sparkassenangestellter
Kurt Maurer Sparkassenangestellter Rainer Kruck Sparkassenangestellter
Martin Zill Sparkassenangestellter Björn Malcher Sparkassenangestellter

Beanstandungsbeamter gemäß § 11 Abs. 3 SpkG bzw. Stellvertreter

Marcel Mittelbach (bis 30.06.2023) Bürgermeister der Stadt Waltrop Christoph Tesche (bis 30.06.2023) Bürgermeister der Stadt Recklinghausen
Carsten Wewers (ab 01.07.2023) Bürgermeister der Stadt Oer-Erkenschwick Marcel Mittelbach (ab 01.07.2023) Bürgermeister der Stadt Waltrop

Beratende Teilnahme gemäß § 10 Abs. 4 SpkG

Werner Arndt

Bürgermeister der Stadt Marl

Rajko Kravanja

Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel

André Dora

Bürgermeister der Stadt Datteln

Carsten Wewers (bis 30.06.2023)

Bürgermeister der Stadt Oer-Erkenschwick

Marcel Mittelbach (ab 01.07.2023)

Bürgermeister der Stadt Waltrop

Matthias Müller

Bürgermeister der Stadt Herten

Tobias Stockhoff

Bürgermeister der Stadt Dorsten

Christoph Tesche

Bürgermeister der Stadt Recklinghausen

Vorstand

Sparkassendirektor Dr. Michael Schulte Vorsitzender des Vorstandes
Sparkassendirektor Dr. Peter Lucke Mitglied

Vertreter nach § 19 Abs. 1 SpkG

Sparkassendirektor

Christian Zumschilde

 

Recklinghausen, 14.05.2024

Sparkasse Vest Recklinghausen

Der Vorstand

Dr. Michael Schulte

Dr. Peter Lucke

Anlage Anlagespiegel

Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben in TEUR)

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 521.399 615.437 153.533 51
Zugänge 189.193 - - -
Abgänge 19.871 126 1 -
Umbuchungen - - - -
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 690.721 615.311 153.532 51
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 3.762 75.825 46.860 -
Abschreibungen im Geschäftsjahr - 1.577 - -
Zuschreibungen im Geschäftsjahr - - - -
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen - - - -
im Zusammenhang mit Abgängen - 50 - -
im Zusammenhang mit Umbuchungen - - - -
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 3.762 77.352 46.860 -
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 517.637 539.612 106.673 51
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 686.959 537.959 106.672 51

Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben in TEUR)

Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 1.262 139.967 40
Zugänge - 5.502 -
Abgänge 3 1.940 -
Umbuchungen - - -
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 1.259 143.529 40
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 1.258 111.756 -
Abschreibungen im Geschäftsjahr 4 4.054 -
Zuschreibungen im Geschäftsjahr - 44 -
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen - - -
im Zusammenhang mit Abgängen 3 1.919 -
im Zusammenhang mit Umbuchungen - - -
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 1.259 113.847 -
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 4 28.211 40
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres - 29.682 40

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Vest Recklinghausen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Vest Recklinghausen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Vest Recklinghausen definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 177.106 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 905,6.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 20.074 TEUR.

Die Steuern auf Gewinn betragen 16.650 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Vest Recklinghausen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Vest Recklinghausen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Vest Recklinghausen bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Vest Recklinghausen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Forderungen an Kunden

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 72,8 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.

b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.

Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 4.2.1.1).

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023

die übrigen Teile des Geschäftsberichts und des Jahresberichtes für das Geschäftsjahr 2023, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks; der Geschäftsbericht und der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2023 werden uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 des WpHG

jährliche Prüfungen gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBk

Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jens Beyer.

 

Münster, 23. Mai 2024

Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle

Beyer, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrates

Im Jahr 2023 hat der Vorstand den Verwaltungsrat in vier Sitzungen über die wirtschaftliche Lage der Sparkasse und die Geschäftsführung unterrichtet.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen hat in der Sitzung am 20. Juni 2023 dem Verwaltungsrat, dem Risikoausschuss und dem Vorstand der Sparkasse Vest Recklinghausen für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, hat den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht hat der Verwaltungsrat gebilligt und den Jahresabschluss 2023 festgestellt.

Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 3.059.961,58 EUR gemäß §25 SpkG NW den Rücklagen zuzuführen.

 

Recklinghausen, 13. Juni 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Benno Portmann

Entlastung der Sparkassenorgane

Gemäß Beschluss der Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands der Sparkasse Vest Recklinghausen vom 20. Juni 2024 wird den Sparkassenorganen Verwaltungsrat und Vorstand die Entlastung gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe f) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 SpkG NW für das Geschäftsjahr 2023 erteilt.

Verwendung des Bilanzgewinns

Gemäß Beschluss der Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands der Sparkasse Vest Recklinghausen vom 20. Juni 2024 beschließt die Verbandsversammlung, dass der Bilanzgewinn in Höhe von 3.051.961,58 EUR gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe g) und § 24 Abs. 4 Satz 2 SpkG NW in Verbindung mit § 25 SpkG NW der Sicherheitsrücklage zugeführt wird.

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